The National Times - Juristischer Erfolg für Fußballer Boateng in Streit um Interview über Exfreundin

Juristischer Erfolg für Fußballer Boateng in Streit um Interview über Exfreundin


Juristischer Erfolg für Fußballer Boateng in Streit um Interview über Exfreundin
Juristischer Erfolg für Fußballer Boateng in Streit um Interview über Exfreundin / Foto: © AFP/Archiv

Im Streit um umstrittene Interviewäußerungen über seine verstorbene Exfreundin hat der Fußballer Jérôme Boateng vor Gericht einen Erfolg erzielt. Das Kammergericht Berlin wies am Donnerstag die Berufung der Mutter des Models zurück, das 2021 durch einen Suizid ums Leben gekommen war. Die Äußerungen Boatengs verletzten nicht den sogenannten postmortalen Achtungs- und Geltungsanspruch der verstorbenen Tochter, so das Gericht in der Begründung.

Textgröße ändern:

Dem vorausgegangen war eine Unterlassungsklage der Mutter des Models gegen Boatengs Aussagen in einem Interview kurz vor dem Suizid ihrer Tochter. Darin warf der Fußballer seiner Exfreundin unter anderem vor, dass sie ihn zu der Beziehung gezwungen habe. Die Mutter ging gegen insgesamt sechs Aussagen in dem Interview vor, das Landgericht Berlin untersagte aber nur eine davon. Dagegen legte die Mutter Berufung ein, über die nun am Kammergericht verhandelt wurde.

Die Mutter hatte argumentiert, dass durch das Interview, das mittlerweile nicht mehr online verfügbar ist, der postmortale Achtungsanspruch ihrer Tochter verletzt worden sei, weil ihr unter anderem Straftaten vorgeworfen würden. Richter Oliver Elzer sagte am Donnerstag, die Äußerungen stellten aus Sicht des Senats zwar eine Verletzung dar, seien aber nicht derart schwerwiegend, dass sie ein Verbot rechtfertigen würden.

Für die Verletzung des postmortalen Achtungsanspruchs müsse eine Verletzung der Menschenwürde vorliegen, was in diesem Fall aber nicht vorliege, befand der Senat. Auch eine Verletzung des postmortalen Geltungsanspruchs liege nicht vor, weil Boatengs Exfreundin keine "besondere Lebensleistung" hinterlasse, aus der ein besonderes öffentliches Ansehen erwachse. Eine solche habe die Rechtsprechung beispielsweise bei Persönlichkeiten wie der Schauspielerin Marlene Dietrich oder dem früheren Bundeskanzler Helmut Kohl (CDU) angenommen.

F.Lim--TNT

Empfohlen

Ex-Hollywood-Produzent Weinstein weist neue Vorwürfe zurück

Der ehemalige Hollywood-Produzent Harvey Weinstein hat in einem weiteren Verfahren den Vorwurf einer sexuellen Straftat zurückgewiesen. Vor einem Gericht in Manhattan plädierte Weinstein am Mittwoch auf nicht schuldig. Der 72-Jährige, der sich in der vergangenen Woche einer Herzoperation unterziehen musste, erschien im Rollstuhl im Gerichtssaal.

Schauspieler Farrell hat vor Rolle als Gangsterboss "The Sopranos"-Gucken vermieden

Der irische Schauspieler Colin Farrell hat nach eigenen Angaben bei der Vorbereitung seiner Rolle als Gangsterboss in der neuen Serie "The Penguin" nicht noch einmal die Kult-Mafiaserie "The Sopranos" gesehen. "Das würde mich durcheinander bringen, denn ich bin sehr anfällig für Beeinflussung", sagte Farrell am Dienstag (Ortszeit) bei der New Yorker Premiere des Ablegers aus dem Batman-Universum.

Schwedische Königin Silvia zu zweitägigem Besuch in Berlin eingetroffen

Die schwedische Königin Silvia ist zu einem zweitägigen Besuch in Berlin eingetroffen. Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier und seine Frau Elke Büdenbender empfingen die Monarchin am Mittwochmittag am Schloss Bellevue, wo sie sich in das Gästebuch eintrug.

Prinzessin Kate nimmt ersten offiziellen Termin nach Ende von Chemotherapie wahr

Die britische Prinzessin Kate hat ihren ersten offiziellen Termin nach dem Ende ihrer Chemotherapie wahrgenommen. Wie die Zeitung "The Times" am Mittwoch unter Berufung auf das Terminverzeichnis der königlichen Familie berichtete, empfing die Ehefrau von Thronfolger Prinz William am Dienstag Experten für frühkindliche Bildung auf Schloss Windsor. Sie kam demnach mit Mitarbeitern des Centre for Early Childhood der Royal Foundation zusammen, der Stiftung von William und Kate.

Textgröße ändern: