The National Times - Nach Wasserschaden in Wohnung müssen alle Eigentümer für Selbstbehalt aufkommen

Nach Wasserschaden in Wohnung müssen alle Eigentümer für Selbstbehalt aufkommen


Nach Wasserschaden in Wohnung müssen alle Eigentümer für Selbstbehalt aufkommen
Nach Wasserschaden in Wohnung müssen alle Eigentümer für Selbstbehalt aufkommen / Foto: © AFP/Archiv

Nach einem Wasserschaden in einer Wohnung müssen normalerweise alle Eigentümer im Haus für den Selbstbehalt aus der Gebäudeversicherung aufkommen. Andere Regelungen sind aber unter bestimmten Voraussetzungen möglich, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Freitag. Geklagt hatten die Eigentümer einer Gewerbeeinheit in einem Mehrparteienhaus in Köln. (Az. V ZR 69/21)

Textgröße ändern:

In einigen Wohnungen im Haus traten besonders oft Wasserschäden auf, weil die Rohre offenbar mangelhaft eingebaut wurden - weshalb die Wohnungseigentümergemeinschaft in einem anderen Gerichtsverfahren gegen die Handwerksfirma klagt. Wegen der häufigen Schäden bestand die Gebäudeversicherung auf einem Selbstbehalt von 7500 Euro pro Fall und übernahm so nur noch etwa ein Viertel der Kosten.

Der Rest wurde - je nach Miteigentumsanteil - auf die Eigentümergemeinschaft verteilt. Das wolten die Eigentümer der Gewerbeeinheit, in der noch nie ein Wasserschaden aufgetreten war, nicht mehr hinnehmen. Vor Gericht wollten sie die bisherige Praxis für rechtswidrig erklären lassen und für die Zukunft einen neuen Verteilungsschlüssel einführen, demzufolge sie für Schäden am Sondereigentum anderer nicht mehr mitzahlen müssen.

Vor dem Amts- und dem Landgericht Köln scheiterten sie damit. Auch der BGH erklärte nun die bisherige Verteilung für rechtmäßig. Werde ein Selbstbehalt vereinbart, sei das Risiko typischerweise überschaubar und genau festgelegt, erklärte die Vorsitzende Richterin Bettina Brückner. Die Versicherungsprämie würde dadurch für alle niedriger, der Selbstbehalt zähle zu den Gemeinschaftskosten.

In diesem Fall sei die Lage zwar eine andere, da die Versicherung auf dem hohen Selbstbehalt bestanden habe. Trotzdem liege dieser im Interesse aller Eigentümer, denn sonst hätte das Gebäude gar nicht mehr versichert werden können. Also handle es sich auch hier um einen Teil der Gemeinschaftskosten.

Das Gesetz lässt es aber zu, dass der Verteilungsschlüssel geändert wird. Dafür gibt es hohe Hürden, wie Brückner erklärte: Einzelne Eigentümer hätten nur dann einen Anspruch auf einen solchen Beschluss der Gemeinschaft, wenn ein Festhalten an der bisherigen Regelung unbillig erscheine.

Im konkreten Fall komme eine Neuverteilung in Betracht, wenn die Wasserschäden auf baulichen Unterschieden zwischen den Leitungen in Wohnungen und Gewerbeeinheit beruhten - nicht aber auf einem unterschiedlichen Nutzerverhalten. Ob das hier der Fall ist, soll nun das Kölner Landgericht klären.

S.Cooper--TNT

Empfohlen

Bauern fordern Stopp von EU-Mercosur-Abkommen - Scholz drückt aufs Tempo

Der mögliche Abschluss des EU-Freihandelsabkommens mit den südamerikanischen Mercosur-Staaten erhitzt die Gemüter europäischer Landwirte. Der Deutsche Bauernverband forderte einen Stopp des Abkommens, in Frankreich entzündete sich eine neue Welle landesweiter Proteste. Auch aus Italien kam Kritik. Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) sprach sich dagegen am Rande des G20-Treffens in Rio de Janeiro erneut für einen schnellen Abschluss aus.

Datendiebstahl bei Facebook: Nutzer können nach BGH-Urteil auf Schadenersatz hoffen

Dreieinhalb Jahre nach einem großen Datenschutzvorfall bei Facebook können zahlreiche Betroffene nun auf Schadenersatz hoffen. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe stärkte am Montag in einem Grundsatzurteil ihre Position. Demnach kann schon der kurze Kontrollverlust über eigene Daten ein immaterieller Schaden sein. Weitere negative Folgen müssen nicht nachgewiesen werden. (Az. VI ZR 10/24)

Dänemark besteuert künftig Methanausstoß von Kühen und Schweinen

Dänemark führt als erstes Land der Welt eine Steuer auf pupsende und rülpsende Rinder und Schweine ein. Im Parlament sei eine entsprechende überparteiliche Vereinbarung getroffen worden, teilte die Regierung in Kopenhagen am Montag mit. Der Staat unterstützt betroffene Landwirte finanziell.

Argentinien verweigert sich als einziges G20-Land der Allianz gegen den Hunger

Argentinien verweigert als einziges Land der G20-Gruppe seine Beteiligung an einer globalen Allianz gegen den Hunger. Dies teilte die brasilianische Regierung mit, die an diesem Montag und Dienstag den G20-Gipfel in Rio de Janeiro ausrichtet. Die Allianz gegen den Hunger sollte später am Montag zum Auftakt des Gipfels vom brasilianischen Präsidenten Luiz Inácio Lula da Silva formell lanciert werden.

Textgröße ändern: