Zahl fertiggestellter Sozialwohnungen im vergangenen Jahr erneut gesunken
In Deutschland sind im vergangenen Jahr einem Medienbericht zufolge erneut weniger Sozialwohnungen fertiggestellt worden. Die Zahl sank im Vergleich zum Vorjahr um gut 1600 auf 21.468 Einheiten, berichtete die "Süddeutsche Zeitung" in ihrer Samstagausgabe unter Verweis auf eine Auswertung des Bundesbauministeriums. Der verfügbare bundesweite Bestand an öffentlich geförderten Sozialwohnungen sank demnach im vergangenen Jahr um mehr als 27.000 auf rund 1,1 Millionen.
Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD) bezeichnete die Entwicklung in der "Süddeutschen" als "nicht zufriedenstellend". Die Zahlen zeigten, dass die Förderung des sozialen Wohnungsbaus in der vergangenen Legislaturperiode "viel zu gering" gewesen sei. Deshalb stelle die Bundesregierung inzwischen deutlich mehr Geld für diesen Bereich zur Verfügung, sagte die Ministerin.
Der wohnungsbaupolitische Fachsprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Bernhard Daldrup, kritisierte in der Zeitung die Länder. Geld sei nur das eine, die Umsetzung "aber etwas ganz anderes". Hier seien vor allem die Bundesländer gefragt. Sie müssten den sozialen Wohnungsbau als "Kernaufgabe begreifen".
Die Gewerkschaft IG Bau sprach von einer "fatalen Situation". Es fielen viel mehr Sozialwohnungen aus der Preisbindung heraus als neu gebaut würden, sagte deren Vorsitzender Robert Feiger der "Süddeutschen". Dadurch schmelze der Bestand an Sozialwohnungen "regelrecht weg". Auch er machte vor allem die Länder dafür verantwortlich. Diese verharrten in einer "bequemen Lethargie".
Die Berliner Ampel-Koalition hat sich in ihrem Koalitionsvertrag das Ziel gesetzt, dass in Deutschland jährlich 400.000 neue Wohnungen gebaut werden. 100.000 davon sollen Sozialwohnungen sein. Der Bau von Sozialwohnungen wird staatlich gefördert. Dafür verpflichten sich Eigentümer, die Einheiten für einen längeren Zeitraum zu festgelegten Konditionen an Menschen mit niedrigen Einkommen zu vermieten, die dies durch behördliche Bescheinigung nachweisen.
Nach Angaben der Bundesregierung ist der soziale Wohnungsbau seit einer Föderalismusreform 2006 eine Aufgabe der Bundesländer. Erst seit einer Grundgesetzänderung von 2019 kann der Bund diesen für diese Aufgabe demnach wieder dauerhaft zweckgebundene finanzielle Unterstützung bereitstellen.
S.Arnold--TNT