BGH verhandelt zu "gutgläubigem Erwerb" eines Gebrauchtwagens
Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe verhandelt am Freitag (9.00 Uhr) über den "gutgläubigen Erwerb" eines Gebrauchtwagens. Streitig ist, ob der Käufer die Herausgabe des Fahrzeugbriefs verlangen kann oder umgekehrt das Auto zurückgeben muss. (Az: V ZR 148/21)
Im konkreten Fall hatte ein italienischer Autohändler bei einem Autohaus in Baden-Württemberg einen gebrauchten Mercedes C 43 AMG Kombi gekauft. Eigentümerin des Autos war allerdings nicht das Autohaus, sondern eine Leasinggesellschaft, die auch im Besitz des Fahrzeugbriefs (heute "Zulassungsbescheinigung Teil II") war. Mit seiner Klage verlangt der italienische Händler die Herausgabe des Fahrzeugbriefs. Mit ihrer Widerklage verlangt die Leasinggesellschaft die Rückgabe des Autos. Die Vorinstanzen hatten gegenläufig entschieden.
V.Bennett--TNT