The National Times - 22 US-Bundesstaaten ziehen gegen Trump-Dekret zum Staatsbürgerschaftsrecht vor Gericht

22 US-Bundesstaaten ziehen gegen Trump-Dekret zum Staatsbürgerschaftsrecht vor Gericht


22 US-Bundesstaaten ziehen gegen Trump-Dekret zum Staatsbürgerschaftsrecht vor Gericht
22 US-Bundesstaaten ziehen gegen Trump-Dekret zum Staatsbürgerschaftsrecht vor Gericht / Foto: © GETTY IMAGES NORTH AMERICA/AFP

Insgesamt 22 US-Bundesstaaten gehen vor Gericht mit zwei Klagen gegen die von Präsident Donald Trump angestrebte Abschaffung des Erhalts der US-Staatsbürgerschaft durch Geburt vor. 18 Bundesstaaten, darunter die von Demokraten regierten Kalifornien und New York, reichten am Dienstag bei einem Bundesgericht in Massachusetts Klage ein gegen ein entsprechendes Dekret, das Trump kurz nach seiner Vereidigung am Montag unterzeichnet hatte. Später folgten vier weitere Staaten mit einer separaten, im Bundesstaat Washington eingelegten Klage.

Textgröße ändern:

Das Dekret sei "offenkundig verfassungswidrig und offen gesagt unamerikanisch", sagte der kalifornische Generalstaatsanwalt Rob Bonta. Das zuständige Gericht müsse das Inkrafttreten dieser Anordnung "sofort blockieren und sicherstellen, dass die Rechte der in den USA geborenen Kinder, die davon betroffen sind, während des Rechtsstreits in Kraft bleiben".

Trump habe mit dem Dekret "seine Befugnisse weit überschritten, und wir werden ihn zur Rechenschaft ziehen", sagte Bonta. Die Bürgerrechtsorganisation ACLU und andere NGOs reichten in New Hampshire ebenfalls eine Klage gegen das Dekret des Rechtspopulisten ein.

Das Recht auf den automatischen Erhalt der US-Staatsbürgerschaft bei Geburt auf dem Boden der USA ist in der Verfassung verankert. Trump räumte am Montag auf Nachfrage ein, dass es zu rechtlichen Anfechtungen seines Plans kommen könne. Sollte das Dekret Bestand haben, wird es 30 Tage nach Unterzeichnung in Kraft treten.

Trump behauptet fälschlicherweise, dass die USA das weltweit einzige Land seien, in dem das sogenannte Geburtsortsprinzip gelte. Tatsächlich gilt es in dutzenden weiteren Staaten, unter anderem auch in den US-Nachbarländern Kanada und Mexiko.

Seit dem Jahr 2000 greift auch für in Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern das Geburtsortsprinzip. Voraussetzung ist, dass mindestens ein Elternteil seit fünf Jahren rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat und zum Zeitpunkt der Geburt ein unbefristetes Aufenthaltsrecht besitzt.

B.Cooper--TNT

Empfohlen

Weniger Saft, mehr Zuckerwasser: Granini-Orangensaft ist "Mogelpackung des Jahres"

Weniger Saft, mehr Zuckerwasser, gleicher Preis: Das Getränk Granini Trinkgenuss Orange ist die "Mogelpackung des Jahres". In einer Online-Umfrage der Verbraucherzentrale Hamburg stimmte fast die Hälfte der mehr als 32.000 Verbraucherinnen und Verbraucher dafür, dem Produkt den Negativpreis zu verleihen. Der Hersteller Eckes-Granini verwies auf gestiegene Preise und die schlechte Orangen-Ernte.

Verbraucherschützer: Online-Plattformen nutzen trotz Verbots manipulative Designs

Manipulative Designs auf Webseiten bleiben einer Untersuchung zufolge trotz eines EU-weiten Verbots weiter ein Problem. Wie der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) am Mittwoch mitteilte, nutzten alle der 18 untersuchten Websites "manipulative und schädliche Designs", obwohl das laut Digital Services Act (DSA) nicht erlaubt ist. Besonders problematisch seien Benutzeroberflächen, die Kundinnen und Kunden zu impulsiven Käufen verleiten und diese dadurch mehr Geld ausgeben oder ihre Daten preisgeben lassen.

Exporte in Drittstaaten im Dezember gesunken

Nach einem Anstieg im Vormonat sind die Exporte in Länder außerhalb der Europäischen Union im Dezember wieder leicht gesunken. Wie das Statistische Bundesamt in Wiesbaden am Mittwoch mitteilte, wurden im vergangenen Monat kalender- und saisonbereinigt Waren im Wert 58,8 Milliarden Euro in sogenannte Drittstaaten exportiert - das waren 0,8 Prozent weniger als im November. Verglichen mit dem Vorjahr stiegen die Exporte hingegen leicht um 0,8 Prozent an.

Bundesverfassungsgericht billigt Tübinger Verpackungssteuer

Das Bundesverfassungsgericht hat die Tübinger Verpackungssteuer gebilligt. Mit einem am Mittwoch in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss wies das Gericht die Verfassungsbeschwerde eines Tübinger McDonalds-Restaurants ab. Die seit 2022 erhobene Abgabe auf Einwegverpackungen, -geschirr und -besteck für Mitnahme-Lebensmittel sei als "örtliche Verbrauchsteuer" zulässig. (Az. 1 BvR 1726/23)

Textgröße ändern: