The National Times - Neue Erkenntnisse: Palliativarzt aus Berlin soll acht Patienten ermordet haben

Neue Erkenntnisse: Palliativarzt aus Berlin soll acht Patienten ermordet haben


Neue Erkenntnisse: Palliativarzt aus Berlin soll acht Patienten ermordet haben
Neue Erkenntnisse: Palliativarzt aus Berlin soll acht Patienten ermordet haben / Foto: © AFP/Archiv

Der im August in Berlin festgenommene Palliativmediziner soll noch deutlich mehr Menschen getötet haben als zunächst angenommen. Die Auswertung von Patientenunterlagen und gerichtsmedizinische Untersuchungen hätten zu dem Verdacht geführt, dass der 40-Jährige noch vier weitere Patientinnen und Patienten getötet habe, teilten Polizei und Staatsanwaltschaft am Donnerstag gemeinsam mit. Damit steigt die mutmaßliche Opferzahl auf acht.

Textgröße ändern:

Zusätzlich zu den vier bislang bekannten Opfern soll der Arzt noch zwei Männer und zwei Frauen getötet haben. Laut Ermittlern soll der Mediziner, der bei einem Pflegedienst angestellt war, ihnen jeweils ein tödliches Medikamentengemisch verabreicht haben, ohne dass es dafür eine medizinische Indikation gab.

So soll er im Juni 2022 eine 70-jährige Frau in Tempelhof getötet und anschließend ein Feuer in ihrer Wohnung gelegt haben, um die Tat zu vertuschen. Im Januar dieses Jahres tötete er laut Staatsanwaltschaft einen 70-jährigen Mann in Neukölln, im April eine 61 Jahre alte Frau in Schöneberg und wenige Wochen später einen 83-jährigen Mann in seinem Hospizzimmer in Köpenick.

Die ursprünglich ermittelten vier Taten erfolgten im Juni und Juli dieses Jahres. Auch bei jenen Fällen hatte der Arzt anschließend Brände in den Wohnungen gelegt. Schon im Sommer hatten die Ermittler angekündigt, noch weitere Todesfälle zu prüfen. Dafür wurden in zwei Fällen auch mögliche Opfer exhumiert.

Der Mediziner wurde im August festgenommen und sitzt seitdem in Untersuchungshaft. Ursprünglich wurde gegen ihn wegen Totschlags und Brandstiftung ermittelt. Aufgrund zwischenzeitlich erlangter Erkenntnisse geht die Staatsanwaltschaft nach eigener Aussage aber mittlerweile von Mord aus. Der Beschuldigte habe "kein über die Tötung der Personen hinausgehendes Motiv gehabt", erklärte sie nun. Das Fehlen eines Tatanlasses erfülle das Mordmerkmal der Mordlust.

C.Stevenson--TNT

Empfohlen

Scholz fordert Erhalt von Arbeitsplätzen und Standorten in Stahlsparte

Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) hat sich für einen langfristigen Erhalt der Stahlindustrie in Deutschland ausgesprochen. "Für mich ist klar: Stahl muss in Deutschland produziert und verarbeitet werden", sagte er am Donnerstag in Bochum. "Wir fördern den Umstieg auf klimafreundliche Produktion, auch hier im Ruhrgebiet, bei Thyssenkrupp zum Beispiel. Das verbinden wir dann aber auch mit der Erwartung, dass Produktion und Arbeitsplätze in Deutschland erhalten bleiben müssen."

Eon: Dynamische Stromtarife besonders für E-Autofahrer interessant

Nach Ansicht des Energieunternehmens Eon sind dynamische Stromtarife, die sich nach den Preisen an der Strombörse richten und dadurch schwanken können, insbesondere für E-Autofahrer und Haushalte mit Wärmepumpe interessant. Wer über "Flexibilitäten" verfügt oder "gezielt Preisschwankungen am Energiemarkt nutzen möchte, sollte sich über Optionen abseits des klassischen Tarifes informieren", erklärte Eon am Donnerstag. Voraussetzung dafür sind intelligente Messsysteme, sogenannte Smart Meter.

Russischer Rubel verliert weiter an Wert - Putin sieht "keinen Grund zur Panik"

Der Wertverfall des russischen Rubels setzt sich fort, Russlands Präsident Wladimir Putin sieht darin jedoch "keinen Grund zur Panik". "Die Situation ist unter Kontrolle", sagte er am Donnerstag am Rande eines Gipfeltreffens in der kasachischen Hauptstadt Astana. Die russische Landeswährung hatte am Mittwoch die symbolische Schwelle von 110 Rubel für einen Dollar überschritten. Der Kurs ist seit drei Jahren sehr volatil.

Bundessozialgericht: Einspeisevergütung für Photovoltaikanlage mindert Bürgergeld

Rücklagen für das Alter in einer Photovoltaikanlage anzulegen, ist für Bürgergeldempfänger einem aktuellen Gerichtsurteil zufolge keine gute Idee. Denn auch dann gilt die vom Versorger gezahlte Einspeisevergütung als das Bürgergeld minderndes Einkommen, wie am Donnerstag das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel entschied. (Az. B 4 AS 16/23 R)

Textgröße ändern: