The National Times - BGH: An Grabstein erinnernder Gedenkstein darf in Gemeinschaftsgarten stehen

BGH: An Grabstein erinnernder Gedenkstein darf in Gemeinschaftsgarten stehen


BGH: An Grabstein erinnernder Gedenkstein darf in Gemeinschaftsgarten stehen
BGH: An Grabstein erinnernder Gedenkstein darf in Gemeinschaftsgarten stehen / Foto: © AFP/Archiv

Im Streit um die Aufstellung eines Gedenksteins im gemeinschaftlich genutzten Garten hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem am Dienstag veröffentlichten Urteil einer Eigentümergemeinschaft aus Sachsen recht gegeben. Der 1,20 Meter hohe künstlerisch umgearbeitete frühere Grabstein, der an einen verstorbenen Oberbürgermeister und Bewohner der Wohnanlage erinnert, darf demnach in dem Ziergarten stehen. (Az. V ZR 22/24)

Textgröße ändern:

Die Eigentümerversammlung beschloss im August 2022, dass der private Gedenkstein aufgestellt werden sollte. Dagegen klagte eine Wohnungseigentümerin, deren Ehemann gestorben war. Der Stein war ihren Angaben nach von ihrer Wohnung aus am besten zu sehen. In Kombination mit der angrenzend stehenden Kirche vermittle der Garten nun den Charakter eines Friedhofs, argumentierte sie. Die Teilungserklärung sehe das nicht vor, der Garten würde auf unzulässige Weise umgestaltet.

In der Gemeinschaftsordnung ist festgelegt, dass der 160 Quadratmeter große Garten ein Ziergarten ist, der zur Schönheit des Grundstücks beitragen und der Erholung, dem Spiel und der Ruhe dienen soll.

Das Amtsgericht Leipzig entschied auf die Klage der Frau hin, dass der Stein dort nicht stehen dürfe. Das Landgericht Dresden sah die Sache aber anders und wies die Klage auf die Berufung der Eigentümergemeinschaft hin ab. Der Garten werde durch den Gedenkstein nicht grundlegend umgestaltet, erklärte es. In einem Ziergarten dürften Skulpturen und damit auch Gedenksteine aufgestellt werden. Die Bepflanzung stünde nach wie vor im Vordergrund und der Garten könne weiter zur Erholung genutzt werden.

Gegen diese Entscheidung wandte sich die Klägerin an den BGH, hatte dort aber nun keinen Erfolg. Der BGH fand keine Rechtsfehler in dem Dresdner Urteil. Selbst wenn ein Gedenkstein optisch einem Grabstein ähnele, könne er als einzelner Stein in einem Ziergarten stehen, erklärten die Karlsruher Richterinnen und Richter. Seine Aufstellung verstoße nicht gegen die Gemeinschaftsordnung.

A.Wood--TNT

Empfohlen

EU-Kommission ruft Mitgliedsländer zu höheren Investitionen auf

Die EU-Kommission hat die Mitgliedsländer zu höheren Investitionen aufgerufen. Nötig seien "massive" private sowie öffentliche Investitionen in grüne Technologien, die Digitalisierung sowie in die europäische Sicherheit, sagte EU-Vizekommissionspräsident Valdis Dombrovskis am Dienstag in Straßburg. Dies sei wegen der vielerorts angespannten Haushaltslage allerdings schwierig. Deshalb müssten betroffene Länder strukturelle Reformen in Angriff nehmen.

Konfitürenhersteller beklagen "katastrophale" Obsternte in diesem Jahr

Die Konfitürenhersteller in Deutschland haben die Obsternte in diesem Jahr als "katastrophal" bezeichnet. Wie der Bundesverband der obst-, gemüse- und kartoffelverarbeitenden Industrie (BOGK) am Dienstag in Bonn mitteilte, lagen die Ernten von Äpfeln, Sauerkirschen, Erdbeeren und anderen Beerenfrüchten in Deutschland um ein Drittel unter den Erwartungen; bei Sauerkirschen fehlten sogar 60 Prozent. Reichten die Reserven des Handels nicht aus, drohten demnach "mitunter tatsächlich Lücken in einigen Regalen".

Zukunftskommission: Politik ist bei Umbau der Landwirtschaft nicht weit gekommen

Die Zukunftskommission Landwirtschaft (ZKL), ein Beratungsgremium der Bundesregierung, hat der Politik fehlende Fortschritte beim angestrebten Umbau der Landwirtschaft attestiert. "Die bisherigen Bundesregierungen haben die Umsetzung der konkreten Vorgaben aus verschiedenen Kommissionen nicht prioritär angegangen", erklärte die ZKL am Dienstag. "Wir empfehlen dringend, diese Aufgabe jetzt anzunehmen, erste Schritte festzulegen und empfehlen der kommenden Bundesregierung hier die politische Priorität zu setzen."

Deutschland zahlt weitere 65 Millionen Euro für ukrainische Energie-Infrastruktur

Angesichts massiver russischer Luftangriffe in der Ukraine stellt die Bundesregierung weitere 65 Millionen Euro für den Wiederaufbau der dortigen Energie-Infrastruktur bereit. Das Wirtschaftsministerium zahle den Betrag an die Europäische Energiegemeinschaft, teilte das Ministerium am Dienstag mit. Die Mittel sollen von dort in den Energieunterstützungsfonds fließen, in den seit 2022 auch andere internationale Geber einzahlen. Aus diesem kann die Ukraine Ersatzteile und Ausrüstung für zerstörte Energie-Infrastruktur finanzieren.

Textgröße ändern: