The National Times - Ryanair-Flugpersonal unterliegt teilweise italienischem Sozialversicherungsrecht

Ryanair-Flugpersonal unterliegt teilweise italienischem Sozialversicherungsrecht


Ryanair-Flugpersonal unterliegt teilweise italienischem Sozialversicherungsrecht
Ryanair-Flugpersonal unterliegt teilweise italienischem Sozialversicherungsrecht / Foto: © AFP/Archiv

Ein Teil des Ryanair-Flugpersonals, das täglich eine Dreiviertelstunde auf einem italienischen Flughafen arbeitet, unterliegt den italienischen Vorschriften für soziale Sicherheit. Das gelte für die Arbeitnehmer ohne Entsendebescheinigung, erklärte der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag in Luxemburg. Der für sie vorgesehene Raum auf dem Flughafen Bergamo gelte als Zweigstelle von Ryanair. (Az. C-33/21)

Textgröße ändern:

Es ging um einen Streit zwischen der irischen Airline und den italienischen Behörden. Diese verlangten rückwirkend die Zahlung von Sozial- und Unfallversicherungsbeiträgen. Das italienische Gericht wollte wissen, was für diejenigen Beschäftigten gilt, die normalerweise an Bord der Flugzeuge arbeiten, keine Entsendebescheinigung E 101 haben und sich während der Arbeitszeit nur 45 Minuten auf italienischem Boden aufhalten.

Der EuGH erklärte nun, dass von einer Zweigstelle beschäftigtes Flugpersonal einer Airline mit Sitz im EU-Ausland den Rechtsvorschriften des Landes unterliege, in dem die Zweigstelle liegt. Wer in zwei Mitgliedstaaten arbeite, falle unter die Vorschriften seines Wohnortes, wenn dort der wesentliche Teil der Arbeit stattfinde.

Ob dies hier Italien sei, müsse das italienische Gericht prüfen, erklärte der EuGH. Er wies auf eine neue Norm hin: Demnach gilt für Flugpersonal derjenige Ort als Heimatbasis, wo es normalerweise seine Dienstzeit beginnt und beendet und die Fluglinie nicht für die Unterbringung verantwortlich ist. Der Raum für die Ryanair-Besatzungen auf dem Flughafen sei eine solche Heimatbasis.

Im konkreten Fall muss nun das italienische Gericht entscheiden. Es ist dabei an die Rechtsauslegung des EuGH gebunden.

R.Campbell--TNT

Empfohlen

Union kündigt Widerstand gegen Legalisierung des Schwangerschaftsabbruchs an

Die Union hat entschiedenen Widerstand gegen eine Initiative zur Legalisierung des Schwangerschaftsabbruchs angekündigt. "Als CDU/CSU-Bundestagsfraktion werden wir uns mit aller Kraft dagegen wehren", sagte die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Dorothee Bär am Donnerstag der Nachrichtenagentur AFP. Sie kritisierte, dass vor den Neuwahlen im Februar "auf den letzten Drücker und zu so einer ethisch-moralisch hochkomplexen Entscheidung über die Beendigung menschlichen Lebens Fakten geschaffen werden sollen".

Betreiber: Gasspeicher fast vollständig befüllt

Die Gasspeicher in Deutschland sind nach Einschätzung der Betreiber ausreichend gefüllt. Eine Gasmangellage drohe nur bei extremer Kälte, nicht aber bei "normalen" oder "warmen" Temperaturen, wie die Initiative Energien Speichern (Ines) am Donnerstag mitteilte. Allerdings beschäftigt demnach die erneute Befüllung im Sommer des kommenden Jahres die Branche.

Metall- und Elektrobranche in Nordrhein-Westfalen übernimmt Pilot-Tarifabschluss

Die IG Metall und die Metallindustrie in Nordrhein-Westfalen haben sich auf die Übernahme des Anfang der Woche ausgehandelten Pilot-Tarifabschlusses geeinigt. Damit erhalten die 700.000 Beschäftigten der Branche ab 1. April 2025 in zwei Stufen insgesamt 5,1 Prozent mehr Lohn, wie die IG Metall Nordrhein-Westfalen am Donnerstag mitteilte. Der Durchbruch für den Pilotabschluss war am Dienstag bei Verhandlungen in Hamburg zwischen der Gewerkschaft und den Arbeitgebern gelungen.

Gewinne der Dax-Unternehmen deutlich gesunken

Die größten börsennotierten Konzerne in Deutschland haben im Quartal von Juli bis September deutlich weniger Gewinn gemacht als im Vorjahresquartal. Insbesondere die Automobilindustrie schwächelte im Sommer, wie die Beratungsfirma EY in Stuttgart am Donnerstag mitteilte. Der Gewinn vor Steuern der 40 im Dax notierten Unternehmen sank um 8,5 Prozent auf knapp 35,9 Milliarden Euro.

Textgröße ändern: