The National Times - Veröffentlichung von Gerichtsdokumenten: Verwarnung für Journalist Semsrott

Veröffentlichung von Gerichtsdokumenten: Verwarnung für Journalist Semsrott


Veröffentlichung von Gerichtsdokumenten: Verwarnung für Journalist Semsrott
Veröffentlichung von Gerichtsdokumenten: Verwarnung für Journalist Semsrott / Foto: © AFP/Archiv

Nach dem Veröffentlichen von Gerichtsdokumenten zu Razzien gegen die Klimaschutzgruppe Letzte Generation ist der Journalist Arne Semsrott vom Berliner Landgericht verwarnt worden. Das Gericht befand ihn am Freitag der verbotenen Mitteilung über Gerichtsverhandlungen für schuldig. Das Gericht behielt sich die Verhängung einer Geldstrafe in Höhe von 20 Tagessätzen zu je 50 Euro vor und setzte eine Bewährungszeit auf ein Jahr fest.

Textgröße ändern:

Der eigentliche Tatvorwurf war in dem Verfahren von Anfang an unstrittig - Semsrott fordert aber, den der Anklage zugrunde liegenden Paragrafen 353d de Strafgesetzbuches abzuschaffen. Der Chefredakteur des Portals FragDenStaat nennt den Paragrafen aus der Zeit gefallen, er gehe auf Zensurregeln aus der Kaiserzeit zurück.

Semsrott hatte drei Beschlüsse des Amtsgerichts München aus einem noch nicht abgeschlossenen Ermittlungsverfahren gegen die Letzte Generation veröffentlicht, was nach Paragraf 353d verboten war. Das Landgericht folgte aber nicht Semsrott Argumentation, wonach der Paragraf verfassungswidrig ist.

Es stützte sich dabei nach Angaben einer Gerichtssprecherin auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 1985. Der Vorsitzende Richter sagte demnach, der Paragraf sei ein Kompromiss zwischen den Verfassungsgütern der Pressefreiheit und der Funktionstüchtigkeit des Strafverfahrens.

Durch das Verbot der Veröffentlichung von amtlichen Dokumenten im Wortlaut während laufender Ermittlungsverfahren würde dafür Sorge getragen, dass die Neutralität und Distanz des Gerichts auf der einen und die Unschuldsvermutung gegenüber den Beschuldigten auf der anderen Seite gewahrt bleibe. Denn durch das Veröffentlichen eines amtlichen Dokumentes, das sich nur an Verfahrensbeteiligte richte, könne sonst der Eindruck entstehen, dass es sich bereits um eine amtliche Entscheidung handele.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann angefochten werden.

D.Kelly--TNT

Empfohlen

Tarifkommission stimmt einstimmig für Warnstreiks bei Volkswagen ab Dezember

Im Tarifkonflikt bei Volkswagen hat die Tarifkommission einstimmig für Warnstreiks ab Dezember gestimmt. Ein "massiver Arbeitskampf" sei notwendig und werde das Unternehmen "unter Druck setzen", teilte die Gewerkschaft IG Metall am Freitag mit. Sie hatte nach dem Ende der dritten Tarifrunde am Donnerstagnachmittag bereits angekündigt, der noch am selben Tag tagenden Tarifkommission zu empfehlen, zu Warnstreiks aufzurufen.

Verurteilung von Jussie Smollett wegen vorgetäuschtem Angriff aufgehoben

Ein US-Gericht hat das Urteil gegen den Schauspieler Jussie Smollett wegen eines mutmaßlich vorgetäuschten Angriffs gegen ihn aufgehoben. Smollett, der in einem früheren Verfahren zu den Vorwürfen bereits eine Geldstrafe gezahlt hatte, könne nicht zum zweiten Mal verurteilt werden, entschied das Oberste Gericht im Bundesstaat Illinois am Donnerstag. "Wir heben daher die Verurteilung des Angeklagten auf", hieß es.

Tarifgespräche bei Volkswagen vertagt - Warnstreiks drohen ab Dezember

Im Tarifkonflikt bei Volkswagen drohen ab Anfang Dezember bundesweite Warnstreiks. "Wir werden der Tarifkommission empfehlen, zu Warnstreiks aufzurufen", sagte der IG-Metall-Verhandlungsführer Thorsten Gröger am Donnerstag in Wolfsburg nach den Tarifgesprächen mit VW. Gleichwohl wurde vereinbart, weiter zu verhandeln - die Tarifgespräche sollen am 9. Dezember fortgesetzt werden.

Mehr Wettbewerb und schlechte Konsumlaune in China: Temu-Konzern wächst langsamer

Der chinesische Mutterkonzern der Billig-Shoppingplattform Temu hat erneut deutliche Umsatz- und Gewinnsteigerungen verbucht. Die Wachstumsraten der PDD Holding verlangsamen sich den Geschäftsdaten vom Donnerstag zufolge mittlerweile jedoch spürbar. Hintergrund sind ein zunehmender Wettbewerb im internationalen Onlinehandel sowie die nach wie vor schlechte Konsumlaune auf dem Heimatmarkt.

Textgröße ändern: