The National Times - Teure Osterhasen: Kakaopreise steigen so stark wie seit 20 Jahren nicht

Teure Osterhasen: Kakaopreise steigen so stark wie seit 20 Jahren nicht


Teure Osterhasen: Kakaopreise steigen so stark wie seit 20 Jahren nicht
Teure Osterhasen: Kakaopreise steigen so stark wie seit 20 Jahren nicht / Foto: © AFP

Die Importpreise für Kakaobohnen haben sich zuletzt so stark verteuert wie seit 20 Jahren nicht. Wie das Statistische Bundesamt in Wiesbaden am Dienstag mitteilte, stiegen die Einfuhrpreise im Januar 2024 verglichen mit dem Vorjahresmonat um 73,4 Prozent. Das dürfte sich auch auf die Verbraucherpreise für Schokolade auswirken.

Textgröße ändern:

Ein Grund für die stark gestiegenen Importpreise seien Knappheiten auf dem Weltmarkt infolge von Missernten, insbesondere in Westafrika, erklärten die Statistiker. Im vergangenen Jahr seien acht Prozent weniger Kakaobohnen nach Deutschland gekommen als ein Jahr zuvor. Der meiste nach Deutschland importierte Kakao wurde im Jahr 2023 aus der Elfenbeinküste eingeführt.

Größere Preissteigerungen hatte es den Angaben des Statistikamts zufolge zuletzt im Oktober 2002 gegeben. Damals waren die Kosten mit 87,4 Prozent noch deutlicher nach oben gegangen. Im Januar dieses Jahres verteuerten sich auch die Importe von Kakaomasse und Kakaobutter um 49,4 Prozent.

Die Erzeugerpreise für Schokolade und andere kakaohaltige Produkte stiegen deshalb bereits, im Februar zuletzt um 8,8 Prozent im Vergleich zum Vorjahresmonat. Die Statistiker bezeichneten das Preisniveau als "überdurchschnittlich hoch", auch wenn der Preisanstieg bei den Erzeugerpreisen geringer ausfiel als in den Vormonaten.

Bereits Anfang März hatte der Schweizer Chocolatier Lindt & Sprüngli mitgeteilt, für das laufende Jahr steigende Preise für Schokolade zu erwarten. Trotz Absicherungsstrategie und höherer Lagerbestände werde der Preisanstieg beim Kakao auch "weitere Preiserhöhungen in den Jahren 2024 und 2025 nach sich ziehen, sofern die Kakaopreise auf dem aktuellen Niveau bleiben", erklärte das Unternehmen damals.

L.Johnson--TNT

Empfohlen

Versuchter Insiderhandel ohne Wissensvorsprung: Justiz darf trotzdem beschlagnahmen

Auch Gewinne aus einem versuchten illegalen Insiderhandel ohne tatsächlichem Informationsvorsprung dürfen von der Justiz bei Ermittlungen vorläufig beschlagnahmt werden. Das stellte das Oberlandesgericht (OLG) in Frankfurt am Main in einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss zu einem Vermögensarrest im Zuge eines strafrechtlichen Verfahrens gegen einen Mitarbeiter des Börsenbetreibers Deutsche Börse AG klar. (Az. 7 Ws 253/23)

Ifo-Geschäftsklima: Stimmung der Unternehmen verschlechtert sich weiter

Die Stimmung der Unternehmen in Deutschland hat sich nach Angaben des Münchner Ifo-Instituts auch im September weiter verschlechtert. Der Ifo-Geschäftsklimaindex sank auf 85,4 Punkte, nach 86,6 Punkten im August, wie das Institut am Dienstag mitteilte. Die Unternehmen waren erneut mit der aktuellen Lage weniger zufrieden und auch die Erwartungen an die kommenden Monate fielen pessimistischer aus.

Chinas Zentralbank kündigt geldpolitische Maßnahmen zur Konjunkturstärkung an

Mit einem umfangreichen geldpolitischen Maßnahmenpaket will die chinesische Zentralbank die Wirtschaft des Landes ankurbeln. Zentralbankgouverneur Pan Gonsheng kündigte am Dienstag unter anderem eine Senkung der Mindestreserve für die Banken sowie der Zinsen für bestehende Immobilienkredite und Erleichterungen bei der Anzahlung für Immobilien an. Damit sollen der Konsum gestärkt und die Krise im Immobiliensektor gelindert werden.

Bundesverfassungsgericht beginnt mit Verhandlung über Strompreisbremse

Das Bundesverfassungsgericht hat am Dienstag in Karlsruhe mit einer Verhandlung über die Verfassungsbeschwerden von 22 Ökostromerzeugern begonnen. Sie wenden sich gegen die Abschöpfung eines Teils ihrer Gewinne im Rahmen der inzwischen ausgelaufenen Strompreisbremse. Das Gericht will sich unter anderem mit der Funktionsweise des Strommarkts befassen, wie Gerichtspräsident Stephan Harbarth in seiner Einführung ankündigte. (Az. 1 BvR 460/23 und 1 BvR 611/23)

Textgröße ändern: