The National Times - Bahn bestätigt: Einigung mit GDL auf 35-Stunden-Woche ab 2029

Bahn bestätigt: Einigung mit GDL auf 35-Stunden-Woche ab 2029


Bahn bestätigt: Einigung mit GDL auf 35-Stunden-Woche ab 2029
Bahn bestätigt: Einigung mit GDL auf 35-Stunden-Woche ab 2029 / Foto: © AFP/Archiv

Die Deutsche Bahn (DB) und die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) haben sich auf eine schrittweise Absenkung der wöchentlichen Regelarbeitszeit von 38 auf 35 Stunden bis 2029 bei vollem Lohnausgleich verständigt. Wer mehr arbeiten möchte - bis zu 40 Stunden pro Woche - kann dies tun und erhält pro zusätzlicher Wochenstunde 2,7 Prozent mehr Lohn, wie die Bahn am Dienstag erklärte. GDL und DB hatten am Vortag ihren Tarifkonflikt beigelegt.

Textgröße ändern:

Die Forderung der Gewerkschaft nach einer Absenkung der Wochenarbeitszeit war der Knackpunkt in den Tarifverhandlungen, die im November begonnen hatten und mehrfach gescheitert waren. "Die Auseinandersetzung war hart, aber wir konnten uns nun auf einen intelligenten Kompromiss einigen", erklärte DB-Personalvorstand Martin Seiler. Die Lösung sei nun "ein innovatives Optionsmodell" für die Schichtarbeiter bei der Bahn.

Die "Referenzarbeitszeit" sinkt demnach 2026 auf 37 Stunden pro Woche, 2027 auf 36 Stunden und 2028 auf 35,5 Stunden. Im Jahr 2025 werden die Mitarbeiter gefragt, ob sie ab folgendem Januar 37 Stunden oder mehr arbeiten wollen; wer nicht antwortet, geht automatisch auf 37 Stunden. In den nachfolgenden Jahren ist es anders herum: Wer sich nicht meldet, bleibt bei der höheren Wochenstundenzahl, erhält aber auch entsprechend mehr Geld.

Außerdem vereinbarten die Tarifpartner nach Angaben der Bahn eine Inflationsausgleichsprämie von 2850 Euro, die in zwei Tranchen ausgezahlt wird, sowie eine Lohnerhöhung um insgesamt 420 Euro pro Monat in zwei Schritten - eine in diesem und eine im kommenden Jahr. Die Laufzeit des Tarifvertrags beträgt 26 Monate und beginnt rückwirkend am 1. November 2023 und endet Ende 2025. Anschließend gilt noch eine zweimonatige Verhandlungsphase mit Friedenspflicht ohne Streiks.

Die GDL hatte in den Verhandlungen zudem auf eine Ausweitung ihrer Tarifzuständigkeit auf weitere Unternehmenszweige der DB gedrungen. Dies wurde nach Angaben des Konzerns nicht vereinbart

A.Little--TNT

Empfohlen

Versuchter Insiderhandel ohne Wissensvorsprung: Justiz darf trotzdem beschlagnahmen

Auch Gewinne aus einem versuchten illegalen Insiderhandel ohne tatsächlichem Informationsvorsprung dürfen von der Justiz bei Ermittlungen vorläufig beschlagnahmt werden. Das stellte das Oberlandesgericht (OLG) in Frankfurt am Main in einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss zu einem Vermögensarrest im Zuge eines strafrechtlichen Verfahrens gegen einen Mitarbeiter des Börsenbetreibers Deutsche Börse AG klar. (Az. 7 Ws 253/23)

Ifo-Geschäftsklima: Stimmung der Unternehmen verschlechtert sich weiter

Die Stimmung der Unternehmen in Deutschland hat sich nach Angaben des Münchner Ifo-Instituts auch im September weiter verschlechtert. Der Ifo-Geschäftsklimaindex sank auf 85,4 Punkte, nach 86,6 Punkten im August, wie das Institut am Dienstag mitteilte. Die Unternehmen waren erneut mit der aktuellen Lage weniger zufrieden und auch die Erwartungen an die kommenden Monate fielen pessimistischer aus.

Chinas Zentralbank kündigt geldpolitische Maßnahmen zur Konjunkturstärkung an

Mit einem umfangreichen geldpolitischen Maßnahmenpaket will die chinesische Zentralbank die Wirtschaft des Landes ankurbeln. Zentralbankgouverneur Pan Gonsheng kündigte am Dienstag unter anderem eine Senkung der Mindestreserve für die Banken sowie der Zinsen für bestehende Immobilienkredite und Erleichterungen bei der Anzahlung für Immobilien an. Damit sollen der Konsum gestärkt und die Krise im Immobiliensektor gelindert werden.

Bundesverfassungsgericht beginnt mit Verhandlung über Strompreisbremse

Das Bundesverfassungsgericht hat am Dienstag in Karlsruhe mit einer Verhandlung über die Verfassungsbeschwerden von 22 Ökostromerzeugern begonnen. Sie wenden sich gegen die Abschöpfung eines Teils ihrer Gewinne im Rahmen der inzwischen ausgelaufenen Strompreisbremse. Das Gericht will sich unter anderem mit der Funktionsweise des Strommarkts befassen, wie Gerichtspräsident Stephan Harbarth in seiner Einführung ankündigte. (Az. 1 BvR 460/23 und 1 BvR 611/23)

Textgröße ändern: