The National Times - Macron: Dschihadistenmiliz ISPK für mehrere Anschlagsversuche in Frankreich verantwortlich

Macron: Dschihadistenmiliz ISPK für mehrere Anschlagsversuche in Frankreich verantwortlich


Macron: Dschihadistenmiliz ISPK für mehrere Anschlagsversuche in Frankreich verantwortlich
Macron: Dschihadistenmiliz ISPK für mehrere Anschlagsversuche in Frankreich verantwortlich / Foto: © AFP

Der afghanische Zweig der Dschihadistenmiliz IS, die den Anschlag bei Moskau für sich reklamiert hat, ist nach den Worten des französischen Präsidenten Emmanuel Macron "für mehrere Anschlagsversuche in den vergangenen Monaten" in Frankreich verantwortlich. Angesichts der russischen Linie, den Anschlag mit der Ukraine in Verbindung zu bringen, warnte Macron vor einer "Instrumentalisierung" des Geschehens. "Wir müssen uns vor jeder Instrumentalisierung oder Verzerrung hüten", sagte er am Montag am Rande eines Besuchs in Französisch-Guyana.

Textgröße ändern:

Macron bot Russland eine "verstärkte Zusammenarbeit" mit Blick auf die Terrorbekämpfung an. Kurz nach dem Angriff mit mindestens 137 Toten am Stadtrand von Moskau hatte sich die Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) dazu bekannt.

Die Bundesregierung geht davon aus, dass die Täter zum afghanischen Zweig der Dschihadistenmiliz Islamischer Staat zählen. Die Gruppe Islamischer Staat Provinz Chorasan (ISPK) hat schon mehrfach außerhalb Afghanistans zugeschlagen.

Westliche wie russische Sicherheitsdienste beobachten den ISPK seit langem. "Vom ISPK geht derzeit auch in Deutschland die größte islamistische Bedrohung aus", sagte Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD).

Der ISPK gilt als der am stärksten international ausgerichtete IS-Ableger. Er zählt viele Überläufer der in Afghanistan herrschenden Taliban zu seinen Mitgliedern.

Der russische Präsident Wladimir Putin ließ das Bekenntnis der Dschihadistenmiliz bislang unkommentiert und zog stattdessen eine Verbindung zwischen dem Angriff und der Ukraine. Die Regierung in Kiew wies jegliche Verwicklung in den Angriff zurück.

D.S.Robertson--TNT

Empfohlen

Versuchter Insiderhandel ohne Wissensvorsprung: Justiz darf trotzdem beschlagnahmen

Auch Gewinne aus einem versuchten illegalen Insiderhandel ohne tatsächlichem Informationsvorsprung dürfen von der Justiz bei Ermittlungen vorläufig beschlagnahmt werden. Das stellte das Oberlandesgericht (OLG) in Frankfurt am Main in einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss zu einem Vermögensarrest im Zuge eines strafrechtlichen Verfahrens gegen einen Mitarbeiter des Börsenbetreibers Deutsche Börse AG klar. (Az. 7 Ws 253/23)

Ifo-Geschäftsklima: Stimmung der Unternehmen verschlechtert sich weiter

Die Stimmung der Unternehmen in Deutschland hat sich nach Angaben des Münchner Ifo-Instituts auch im September weiter verschlechtert. Der Ifo-Geschäftsklimaindex sank auf 85,4 Punkte, nach 86,6 Punkten im August, wie das Institut am Dienstag mitteilte. Die Unternehmen waren erneut mit der aktuellen Lage weniger zufrieden und auch die Erwartungen an die kommenden Monate fielen pessimistischer aus.

Chinas Zentralbank kündigt geldpolitische Maßnahmen zur Konjunkturstärkung an

Mit einem umfangreichen geldpolitischen Maßnahmenpaket will die chinesische Zentralbank die Wirtschaft des Landes ankurbeln. Zentralbankgouverneur Pan Gonsheng kündigte am Dienstag unter anderem eine Senkung der Mindestreserve für die Banken sowie der Zinsen für bestehende Immobilienkredite und Erleichterungen bei der Anzahlung für Immobilien an. Damit sollen der Konsum gestärkt und die Krise im Immobiliensektor gelindert werden.

Bundesverfassungsgericht beginnt mit Verhandlung über Strompreisbremse

Das Bundesverfassungsgericht hat am Dienstag in Karlsruhe mit einer Verhandlung über die Verfassungsbeschwerden von 22 Ökostromerzeugern begonnen. Sie wenden sich gegen die Abschöpfung eines Teils ihrer Gewinne im Rahmen der inzwischen ausgelaufenen Strompreisbremse. Das Gericht will sich unter anderem mit der Funktionsweise des Strommarkts befassen, wie Gerichtspräsident Stephan Harbarth in seiner Einführung ankündigte. (Az. 1 BvR 460/23 und 1 BvR 611/23)

Textgröße ändern: