The National Times - Gutachten: Suchmaschine muss angeblich falsche Inhalte bei Anfangsbeweis überprüfen

Gutachten: Suchmaschine muss angeblich falsche Inhalte bei Anfangsbeweis überprüfen


Gutachten: Suchmaschine muss angeblich falsche Inhalte bei Anfangsbeweis überprüfen
Gutachten: Suchmaschine muss angeblich falsche Inhalte bei Anfangsbeweis überprüfen

Einem juristischen Gutachten zufolge müssen Suchmaschinen Anträge auf die Auslistung von Inhalten überprüfen, wenn die Betroffenen Anfangsbeweise dafür erbringen, dass die Inhalte falsch sind. Wenn möglich, solle die Suchmaschine dabei den Herausgeber der Website kontaktieren, erklärte der zuständige Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am Donnerstag. Es ging um einen Fall, der dem deutschen Bundesgerichtshof (BGH) vorliegt. Zwei Beschäftigte von Finanzdienstleistern klagen dort gegen Google. (Az. C-460/20)

Textgröße ändern:

Sie geben an, dass kritische Artikel über die Firmen auf einer US-Website falsch seien und fordern, dass die Artikel bei der Suche nach ihrem Namen nicht mehr auftauchen. Auch Fotos, die sie unter anderem am Steuer von teuren Autos zeigen, sollten nicht mehr zu finden sein. Der Bundesgerichtshof bat den EuGH um Auslegung des EU-Rechts.

Generalanwalt Giovanni Pitruzzella legte nun seine Schlussanträge vor. Er ist der Ansicht, dass die Betroffenen einen Anfangsbeweis dafür erbringen müssten, dass die Inhalte falsch seien. Dann müsse Google dies im Rahmen seiner konkreten Möglichkeiten überprüfen. Die Listung könne auch vorübergehend ausgesetzt werden, wenn ein nicht wiedergutzumachender Schaden drohe. Ebenso könne in einem solchen Fall bei den Suchergebnissen angegeben werden, dass die Richtigkeit der Informationen bestritten werde.

Bei Bildersuchen gälten dieselben Regeln, argumentierte Pitruzzella. Bei der Abwägung der Grundrechte auf Datenschutz und auf Information müsse hier nur der Informationswert der Fotos selbst berücksichtigt werden - unabhängig vom Inhalt, in den sie auf der jeweiligen Website eingebettet seien.

Die Richterinnen und Richter des EuGH müssen sich bei ihrer Entscheidung nicht an das Gutachten des Generalanwalts halten, sie orientieren sich aber oft daran. Ein Termin für die Urteilsverkündung wurde noch nicht bekanntgegeben. Im konkreten Fall muss nach dem EuGH-Urteil der Bundesgerichtshof entscheiden. Er ist dabei an die Auslegung des EuGH gebunden.

F.Adams--TNT

Empfohlen

Erneuerbare: Auch kleinere Anlagenbetreiber sollen Strom künftig selbst vermarkten

Betreiber kleinerer Solaranlagen sollen künftig ihren Strom selbst vermarkten. Die Pflicht zur Direktvermarktung soll dann bereits für alle Erneuerbare-Energie-Anlagen ab 25 Kilowatt gelten, wie es am Freitag aus Kreisen des Bundeswirtschaftsministeriums hieß. Bislang müssen nur größere Anlagen ab 100 Kilowatt in die Direktvermarktung. Die Höhe der Einspeisevergütung bildet sich dann an der Strombörse.

Tausende Stellantis-Beschäftigte in Italien im Ausstand

Tausende Beschäftigte des multinationalen Autokonzerns Stellantis sind in Italien am Freitag für Jobgarantien und die Produktion neuer Modelle in den Streik getreten. Nach Gewerkschaftsangaben zogen rund 20.000 Beschäftigte des Konzerns sowie von Zulieferern durch die italienische Hauptstadt Rom. In Turin im Norden des Landes demonstrierten etwa 300 Menschen. Der Ausstand sollte 24 Stunden dauern.

Veröffentlichung von Gerichtsdokumenten: Verwarnung für Journalist Semsrott

Nach dem Veröffentlichen von Gerichtsdokumenten zu Razzien gegen die Klimaschutzgruppe Letzte Generation ist der Journalist Arne Semsrott vom Berliner Landgericht verwarnt worden. Das Gericht befand ihn am Freitag der verbotenen Mitteilung über Gerichtsverhandlungen für schuldig. Das Gericht behielt sich die Verhängung einer Geldstrafe in Höhe von 20 Tagessätzen zu je 50 Euro vor und setzte eine Bewährungszeit auf ein Jahr fest.

Neun Prozent mehr grüne Energie bis Ende September - Habeck: "Sind auf Kurs"

Der deutsche Strommix wird immer klimafreundlicher: In den ersten neun Monaten dieses Jahres lieferten Wind, Sonne, Wasser und Biomasse knapp 217 Terawattstunden Strom, neun Prozent mehr als im Vorjahreszeitraum, wie die Arbeitsgemeinschaft Erneuerbare Energien-Statistik (Agee-Stat) am Freitag mitteilte. Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) sagte der Nachrichtenagentur AFP, beim Ausbau der Erneuerbaren gehe die Kurve steil nach oben: "Wir sind auf Kurs".

Textgröße ändern: