The National Times - Gericht: Bank haftet bei grober Fahrlässigkeit nicht für Phishing-Betrug

Gericht: Bank haftet bei grober Fahrlässigkeit nicht für Phishing-Betrug


Gericht: Bank haftet bei grober Fahrlässigkeit nicht für Phishing-Betrug
Gericht: Bank haftet bei grober Fahrlässigkeit nicht für Phishing-Betrug / Foto: © AFP/Archiv

Ein Bankkunde hat keinen Anspruch auf Schadenersatz, wenn er durch grobe Fahrlässigkeit Opfer eines Phishing-Betrugs geworden ist. Das entschied das Oberlandesgericht Frankfurt am Main laut einer am Mittwoch veröffentlichten Mitteilung. Demnach hätte der Kläger sensible Daten nicht allein auf einen "telefonischen Zuruf hin" an einen unbekannten Dritten weitergeben dürfen. (Az. 3 U 3/23)

Textgröße ändern:

Der Bankkunde erhielt den Gerichtsangaben zufolge im September 2021 eine SMS mit dem Hinweis, sein Konto sei eingeschränkt worden, er solle sich für eine neues Verfahren anmelden. Die Nummer des Absenders sei ihm bekannt gewesen, darüber habe er zuvor bereits Infos zu vorübergehenden Sperrungen und Sicherheitsvorfällen der Bank erhalten. Er klickte auf den angegebenen Link in der Nachricht und wurde danach von einem Mann angerufen. Auf Anweisung des Mannes erhöhte er sein Überweisungslimit; kurz danach wurde sein Konto mit fast 50.000 Euro belastet.

Dieses Geld forderte der Bankkunde von seiner Bank zurück. Das Gericht wies die Klage wie zuvor das Landgericht aber ab, weil der Kunde "grob fahrlässig seine Pflichten verletzt habe". Er habe allein auf telefonischen Zuruf hin Daten freigegeben; für die Änderung des Limits und die Überweisung des Betrags seien zudem zwei Freigaben von derselben IP-Adresse erfolgt.

Es könne unterstellt werden, dass der Rechtsanwalt und Steuerberater "in geschäftlichen Dingen grundsätzlich erfahren sei", so die weitere Argumentation des Gerichts. Außerdem werde das kriminelle Phänomen Phishing bereits seit 2006 breit in der Öffentlichkeit diskutiert. Der Kunde hätte erkennen müssen, "dass er einem Betrugsversuch aufgesessen war".

Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig. Der Kläger beantragte Revision beim Bundesgerichtshof.

M.A.Walters--TNT

Empfohlen

Frankreichs Wirtschaftsminister hat Aufschub von Brüssel für Finanzplan erhalten

Das in einem Defizitverfahren befindliche Frankreich hat nach Angaben seines neuen Finanzministers von der EU eine Fristverlängerung bis Ende Oktober erhalten, um seine Pläne zur Reduzierung des Defizits vorzulegen. "Ich habe die EU-Kommission um zusätzliche Zeit gebeten und sie erhalten", sagte Finanz- und Wirtschaftsminister Antoine Armand am Mittwoch in Paris. Ursprünglich hätte die französische Regierung bereits bis Ende September ihre mehrjährige Finanzplanung vorlegen sollen.

BGH: Widerspruch gegen Preiserhöhung bei Fernwärme muss rechtzeitig bestätigt werden

Wer einer Preiserhöhung für Fernwärme sofort widerspricht, muss das innerhalb von drei Jahren noch einmal bestätigen. Sonst verliert ein frühzeitig eingelegter Einspruch seine Wirkung, wie der Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstag in Karlsruhe entschied. Es ging um Fälle aus Berlin, über die nun noch einmal verhandelt werden muss. (Az. VIII ZR 165/21 u.a.)

Google reicht EU-Wettbewerbsbeschwerde gegen Microsoft ein

Der Online-Konzern Google hat bei der EU-Kommission in Brüssel Beschwerde gegen Microsoft eingereicht. Google wirft dem Konkurrenten wettbewerbsschädigendes Vorgehen im Bereich des Cloud-Computing vor: Der Software-Riese dränge seine Kunden dazu, beim Thema Cloud auf das Microsoft-Angebot Azure zurückzugreifen, erklärte der Konzern aus Mountain View in Kalifornien am Mittwoch. "Die Softwarelizenzbedingungen von Microsoft hindern europäische Organisationen daran, ihre aktuellen Arbeitslasten von Azure in konkurrierende Clouds zu verlagern."

Briefporto wird 2025 teurer - Netzagentur erlaubt Post deutliche Preiserhöhung

Das Briefporto dürfte im kommenden Jahr deutlich teurer werden: Die Bundesnetzagentur erlaubte der Deutschen Post eine Erhöhung von bis zu 10,48 Prozent für private und geschäftliche Briefe und 7,2 Prozent für Pakete, wie sie am Mittwoch in Bonn mitteilte. Sie verwies dabei neben der Inflation auf "erhebliche prognostizierte Rückgänge bei den Sendungsmengen".

Textgröße ändern: