The National Times - Aufhebungsvertrag "zur sofortigen Annahme" zulässig

Aufhebungsvertrag "zur sofortigen Annahme" zulässig


Aufhebungsvertrag "zur sofortigen Annahme" zulässig
Aufhebungsvertrag "zur sofortigen Annahme" zulässig

Arbeitgeber dürfen Beschäftigten einen Aufhebungsvertrag zur sofortigen Annahme anbieten. Dies sei kein Verstoß gegen das "Gebot fairen Verhandelns", entschied am Donnerstag das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt. Für den Fall der Verweigerung darf der Arbeitgeber demnach auch weitere Schritte wie eine Strafanzeige ankündigen, wenn diese nach den gegebenen Umständen ernsthaft in Betracht kommen. (Az: 6 AZR 333/21)

Textgröße ändern:

Die Klägerin war Teamkoordinatorin Verkauf im Bereich Haustechnik ihrer Firma. Bei einem Gespräch mit dem Geschäftsführer wurde sie mit dem Vorwurf konfrontiert, in der unternehmensinternen EDV bestimmte Einkaufspreise herabgesetzt zu haben, um so einen höheren Verkaufsgewinn vorzutäuschen und ihre eigenen Erfolge zu schönen. Der Arbeitgeber bot eine einvernehmliche Auflösung des Arbeitsvertrags mit einer Frist von acht Tagen an. Dies sollte sie sofort unterschreiben.

Die Teamkoordinatorin tat dies nach einer zehnminütigen Schweigepause. Mit ihrer Klage macht sie geltend, der Aufhebungsvertrag sei unwirksam. Sie habe keine Bedenkzeit gehabt und sich auch keinen rechtlichen Rat holen können. Zudem seien ihr eine Strafanzeige und eine fristlose Kündigung angedroht worden.

Doch der Aufhebungsvertrag ist wirksam, wie das BAG urteilte. Dass Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag "nur zur sofortigen Annahme" unterbreiten, sei zulässig.

Ob die von der Klägerin behaupteten Drohungen so geäußert wurden, war umstritten. Doch selbst wenn dies stimmt, ändert dies nach dem Erfurter Urteil nichts. Denn es seien keine Drohungen, die nur der Einschüchterung dienten. "Ein verständiger Arbeitgeber durfte im vorliegenden Fall sowohl die Erklärung einer außerordentlichen Kündigung als auch die Erstattung einer Strafanzeige ernsthaft in Erwägung ziehen." Ein Verstoß gegen das gesetzliche Verbot fairen Verhandelns liege nicht vor.

D.Kelly--TNT

Empfohlen

Stecken gebliebener Hausbau in Koblenz beschäftigt Bundesgerichtshof

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat sich am Freitag mit einem Albtraum angehender Wohnungseigentümer beschäftigt: der Insolvenz des Bauträgers und dem daraus folgenden Baustopp. Verhandelt wurde über einen Fall aus Koblenz, der sich bereits seit elf Jahren hinzieht. Ein Urteil fiel noch nicht - deutlich wurde, dass die Richterinnen und Richter vor einem verzwickten Problem stehen. (Az. V ZR 243/23)

Trotz radioaktivem Wasser: China will wieder Meeresfrüchte aus Japan importieren

Nachdem sie aus Protest gegen die Einleitung von radioaktivem Wasser ins Meer ausgesetzt worden waren, will China die Importe von Meeresfrüchten aus Japan wieder aufnehmen. Peking werde die Einfuhr von Produkten, "die den vorgeschriebenen Standards entsprechen, schrittweise wieder" ermöglichen, erklärte das Außenministerium am Freitag. Es habe zuletzt "mehrere Konsultationsrunden" mit den japanischen Behörden zu Gesundheitsfragen gegeben.

Ifo: Umwandlung von Büroflächen könte 60.000 neue Wohnungen schaffen

Die Entwicklung hin zu mehr Homeoffice in den vergangenen Jahren hat in vielen Firmen auch zu einem Umdenken bei der benötigten Bürofläche geführt - und laut einer Studie könnten dadurch zehntausende neue Wohnungen geschaffen werden. Allein in den sieben größten deutschen Städten könnte die Umwandlung von Büroflächen rund 60.000 neue Wohnungen für gut 100.000 ergeben, wie eine am Freitag vorgestellte Studie des Münchner Ifo-Instituts ergab.

Habeck: VW muss Großteil seiner Probleme selbst lösen

Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) hat dem angeschlagenen VW-Konzern politische Unterstützung zugesagt, jedoch keine konkreten staatlichen Hilfen. "Der Großteil der Aufgaben wird von Volkswagen selbst gelöst werden müssen", sagte Habeck am Freitagmorgen bei einem Besuch im VW-Werk in Emden. Die Politik müsse aber prüfen, "ob wir Marktsignale richtig setzen oder noch verstärken können".

Textgröße ändern: