The National Times - Neuwagenkäufern steht im Dieselskandal Restschadenersatz gegen VW zu

Neuwagenkäufern steht im Dieselskandal Restschadenersatz gegen VW zu


Neuwagenkäufern steht im Dieselskandal Restschadenersatz gegen VW zu
Neuwagenkäufern steht im Dieselskandal Restschadenersatz gegen VW zu

Im Dieselskandal geschädigten Neuwagenkäufern steht auch nach Verjährung des Schadenersatzanspruchs gegen Volkswagen ein sogenannter Restschadenersatz zu. Dabei handle es sich um den Kaufpreis oder den Händlereinkaufspreis abzüglich einer Nutzungsgebühr, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am Dienstag in Karlsruhe. Ein solcher Anspruch verjährt erst nach zehn Jahren; die entsprechende Vorschrift soll verhindern, dass sich jemand durch unerlaubtes Handeln bereichert. (Az. VIa ZR 8/21 und VIa ZR 57/21)

Textgröße ändern:

Die Klägerin und der Kläger in den beiden Fällen hatten ihre jeweiligen Autos in den Jahren 2012 und 2013 für mehr als 30.000 Euro bei VW direkt oder bei einem Vertragshändler neu gekauft. Die Autos waren mit der Manipulationssoftware ausgestattet. Der Dieselskandal wurde im Herbst 2015 bekannt, beide klagten aber erst 2020 auf Schadenersatz. Diese Ansprüche sind inzwischen verjährt, wie der BGH erklärte.

VW müsse aber Restschadenersatz zahlen und könne dabei auch keine Herstellungskosten für die Autos abziehen, denn das Unternehmen habe sich "bösgläubig" bereichert, führte die Vorsitzende Richterin Eva Menges aus. Im Gegenzug müssen die Klägerin und der Kläger die Autos zurückgeben.

Da der BGH nicht selbst berechnen kann, wie viel wegen der Nutzung der Fahrzeuge abgezogen werden muss, wurden beide Fälle zur erneuten Verhandlung an die Oberlandesgerichte Koblenz und Oldenburg zurückverwiesen.

VW erklärte nach den Urteilen, der BGH habe seiner Ansicht nach die dem Unternehmen entstandenen Kosten nicht berücksichtigt. Ein Anspruch auf Restschadenersatz könne nur "auf den Gewinn gerichtet sein, der Volkswagen nach Abzug der Kosten für die Herstellung eines VW-Neufahrzeugs verbleibt".

S.Clarke--TNT

Empfohlen

Ifo-Geschäftsklima: Unternehmen im Februar unverändert skeptisch

Die Stimmung in den Unternehmen in Deutschland hat sich im Februar kaum verändert. Die Unternehmen blieben im Vorlauf der Bundestagswahl "unverändert skeptisch", wie das Münchner Ifo-Institut am Montag erklärte. Der Index für das Geschäftsklima verharrte bei 85,2 Punkten. Dabei bewerteten die Unternehmen ihre aktuelle Lage etwas schlechter als zuvor. Die Erwartungen indes hellten sich auf.

Niederländischer Investmentkonzern will Lieferando-Mutter übernehmen

Der niederländische Investmentkonzern Prosus will das Lieferdienstunternehmen Just Eat Takeaway übernehmen, zu dem in Deutschland der Dienst Lieferando gehört. Der Kaufpreis soll bei 4,1 Milliarden Euro liegen, wie Prosus am Montag mitteilte. Der Konzern ist einer der größten Tech-Investoren weltweit, im Lebensmittelliefergeschäft ist er mit Beteiligungen unter anderem an Delivery Hero bereits aktiv.

Warnstreiks an Flughäfen Köln/Bonn und Düsseldorf angelaufen - Viele Flüge gestrichen

An den Flughäfen Köln/Bonn und Düsseldorf sind 24-Stunden-Warnstreiks von Beschäftigten im öffentlichen Dienst angelaufen. In Köln/Bonn fielen am Montag 106 von 168 geplanten Starts und Landungen aus, wie der Flughafen am Morgen mitteilte. Weitere Verzögerungen, Ausfälle oder Umleitungen seien nicht ausgeschlossen. Der Ausstand hatte am Sonntagabend begonnen.

Warnstreiks an Flughäfen Köln/Bonn und Düsseldorf führen zu Flugausfällen

An den Flughäfen Köln/Bonn und Düsseldorf werden ab Sonntagabend wegen eines eintägigen Warnstreiks zahlreiche Flüge gestrichen oder verschoben. In Köln/Bonn soll der Ausstand um 21.30 Uhr beginnen; bis zum frühen Sonntagnachmittag wurden 75 von 168 im Streikzeitraum geplanten Flügen gestrichen, wie der Flughafen mitteilte. In Düsseldorf soll der 24-stündige Warnstreik am frühen Montagmorgen um 03.00 Uhr starten; der Flughafen warnte vor "Verzögerungen und Einschränkungen im Flugbetrieb".

Textgröße ändern: