The National Times - Bundestag setzt Abstimmung über Heizungsgesetz für Freitag auf Tagesordnung

Bundestag setzt Abstimmung über Heizungsgesetz für Freitag auf Tagesordnung


Bundestag setzt Abstimmung über Heizungsgesetz für Freitag auf Tagesordnung
Bundestag setzt Abstimmung über Heizungsgesetz für Freitag auf Tagesordnung / Foto: © AFP/Archiv

Der Bundestag hat die finale Abstimmung über das umstrittene Heizungsgesetz für diesen Freitag auf die Tagesordnung gesetzt. Die Ampel-Fraktionen stimmten am Dienstag gegen den Widerstand von Union, AfD und Linken für die Beratung des sogenannten Gebäudeenergiegesetzes in zweiter und dritter Lesung am Ende der laufenden Bundestagswoche. Oppositionsabgeordnete kritisieren den Schritt scharf.

Textgröße ändern:

Das GEG sieht vor, dass neu eingebaute Heizungen künftig zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen, was klassische Öl- und Gasheizungen nicht leisten können. Diese Vorgaben sollen ab 2024 zunächst nur für Neubauten in Neubaugebieten gelten. Bei allen anderen Gebäuden sollen die Kommunen zuerst Wärmepläne vorlegen.

Die Ampel-Fraktionen wollten dieses im Vergleich zum ursprünglichen Regierungsbeschluss bereits stark abgeänderte Gesetz noch kurz vor der Sommerpause verabschieden. Auf Antrag des CDU-Abgeordneten Thomas Heilmann machte das Bundesverfassungsgericht dem jedoch einen Strich durch die Rechnung, weil mehr Zeit für die Beratung des Textes nötig sei.

Aus denselben Gründen kam nun erneut scharfe Kritik am Abstimmungstermin am Freitag. Unionsfraktionsgeschäftsführer Thorsten Frei (CDU) warf den Ampel-Fraktionen vor, das Gesetz aus Angst vor einer wirklichen parlamentarischen Beratung "durchpeitschen" zu wollen. Seit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes habe sich wegen der Sommerpause des Bundestages nichts geändert, sagte er. "Es gab keine Expertenanhörung, es gab keine Ausschusssitzung."

Die Sommerpause sei lediglich sitzungsfreie Zeit, kein "Urlaub", sagte der FDP-Fraktionsgeschäftsführer Johannes Vogel. Die Opposition hätte in dieser Zeit sehr wohl an Änderungsanträgen für das Gesetz arbeiten können, um diese nun einzubringen. "Sie haben jetzt immer noch vier Tage Zeit, Änderungsanträge einzubringen. Legen Sie sich doch mal richtig ins Zeug", sagte die Grünen-Fraktionsgeschäftsführerin Irene Mihalic in Richtung Opposition.

CDU-Mann Heilmann erwägt, erneut vor dem Verfassungsgericht gegen das Vorgehen der Regierungsparteien zu klagen. Am Dienstagmittag wollte er vor die Presse treten und nähere Einzelheiten nennen.

S.Collins--TNT

Empfohlen

Sandsturm im Irak: Mehr als 3700 Menschen wegen Atembeschwerden behandelt

Wegen eines Sandsturms sind im Irak mehr als 3700 Menschen mit Atembeschwerden medizinisch versorgt worden. Seit Montag seien 3747 Fälle von Atemnot gezählt worden, erklärte der Sprecher des irakischen Gesundheitsministeriums, Saif al-Badr, am Dienstag. Es sei aber niemand auf die Intensivstation gebracht worden. Am Montag waren die Flughäfen in Basra und Nadschaf aufgrund der geringen Sichtweite vorübergehend geschlossen worden.

Grünen-Fraktionschefin Haßelmann kritisiert Rückschritt für Klimaschutz im Koalitionsvertrag

Grünen-Fraktionsvorsitzende Britta Haßelmann hat die Positionen zum Klimaschutz im Koalitionsvertrag von Union und SPD als Rückschritt bezeichnet. Bei der Grundgesetzänderung für das Milliarden-Finanzpaket habe es noch eine klare Position zur Klimaneutralität gegeben, "aber jetzt schleifen wir die Klimaziele und bauen Umweltrechte und Schutzstandards für Bürgerinnen und Bürger ab", sagte sie am Donnerstag im ARD-"Morgenmagazin".

Union und SPD halten an Klimazielen fest - unter Vorbehalten

Union und SPD wollen laut ihrem Koalitionsvertrag an Deutschlands nationalen und internationalen Klimazielen festhalten. Dies gilt demnach auch für das Ziel der Klimaneutralität bis 2045. Erreicht werden solle dies "mit einem Ansatz, der Klimaschutz, wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit und soziale Ausgewogenheit zusammenbringt und auf Innovationen setzt".

Beschwerde gegen 2023 beschlossenes Klimaschutzprogramm scheitert in Karlsruhe

Eine Verfassungsbeschwerde gegen das 2023 beschlossene Klimaschutzprogramm ist in Karlsruhe gescheitert. Das Bundesverfassungsgericht erklärte sie nach Angaben vom Mittwoch für unzulässig. 2024 war bereits ein neues Klimaschutzgesetz in Kraft getreten, gegen das ebenfalls Beschwerden laufen. Über diese ist noch nicht entschieden. (Az. 1 BvR 2047/23)

Textgröße ändern: