The National Times - Stadtwerke-Verband begrüßt überarbeiteten Entwurf für Heizungsgesetz

Stadtwerke-Verband begrüßt überarbeiteten Entwurf für Heizungsgesetz


Stadtwerke-Verband begrüßt überarbeiteten Entwurf für Heizungsgesetz
Stadtwerke-Verband begrüßt überarbeiteten Entwurf für Heizungsgesetz / Foto: © AFP/Archiv

Die jüngste Fassung des Entwurfs für das Gebäudeenergiegesetz (GEG) stößt bei den Stadtwerken auf Zustimmung. "Das neue Grundprinzip 'Erst Wärmepläne, dann Heizungen' zur engen Verzahnung der kommunalen Wärmeplanung mit dem GEG begrüßen wir", erklärte der Hauptgeschäftsführer des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU), Ingbert Liebing, am Sonntag. "Gleiches gilt für den Grundsatz der Technologie-Offenheit."

Textgröße ändern:

Bei der Fernwärme habe die Ampel-Koalition das Gesetz "erheblich verbessert", urteilte Liebing. Die "unrealistischen Zwischenziele" für den Anteil der Erneuerbaren an der Fernwärmeversorgung seien gestrichen worden. "So können die Abgeordneten wesentliche Hürden für die Fernwärme abräumen."

Daneben lobte Liebing Erleichterungen für die Umstellung von Gasnetzen auf Wasserstoff. "Spürbar ist jedoch, dass es sich bei den Regeln für den Wandel der Gasnetze hin zu Grünen Gasen wie Wasserstoff um einen Kompromiss handelt", schränkte er ein. "Denn die Ampel stellt gleichzeitig neue Anforderungen durch komplizierte Fahrpläne, die noch mehr neue Fragen aufwerfen."

Ohnehin seien viele Informationen und rechtliche Voraussetzungen noch unbekannt, fuhr der VKU-Hauptgeschäftsführer fort. Dies gelte etwa in Bezug auf die laufenden Verhandlungen zur EU-Gasrichtlinie. "So stellt sich zum Beispiel die Frage, ob Wasserstoff tatsächlich eine Option sein wird", wenn die EU-Kommission sich durchsetze. "Dann dürften die Gasnetzbetreiber nämlich künftig nicht automatisch Wasserstoffnetze betreiben und dürften gar keine Umstellungsfahrpläne erstellen."

Die Ampel-Fraktionen hatten sich in der vergangenen Woche auf letzte Änderungen am GEG geeinigt; seit Freitag liegt der Text für den neuen Entwurf vor. Am Montag äußern sich Expertinnen und Experten in einer öffentlichen Anhörung des Bundestagsausschusses für Klimaschutz und Energie zu den Plänen. Daran nimmt auch der VKU teil. Das GEG soll für mehr Klimaschutz im Bereich der Gebäudeheizungen sorgen.

A.M.Owen--TNT

Empfohlen

Sandsturm im Irak: Mehr als 3700 Menschen wegen Atembeschwerden behandelt

Wegen eines Sandsturms sind im Irak mehr als 3700 Menschen mit Atembeschwerden medizinisch versorgt worden. Seit Montag seien 3747 Fälle von Atemnot gezählt worden, erklärte der Sprecher des irakischen Gesundheitsministeriums, Saif al-Badr, am Dienstag. Es sei aber niemand auf die Intensivstation gebracht worden. Am Montag waren die Flughäfen in Basra und Nadschaf aufgrund der geringen Sichtweite vorübergehend geschlossen worden.

Grünen-Fraktionschefin Haßelmann kritisiert Rückschritt für Klimaschutz im Koalitionsvertrag

Grünen-Fraktionsvorsitzende Britta Haßelmann hat die Positionen zum Klimaschutz im Koalitionsvertrag von Union und SPD als Rückschritt bezeichnet. Bei der Grundgesetzänderung für das Milliarden-Finanzpaket habe es noch eine klare Position zur Klimaneutralität gegeben, "aber jetzt schleifen wir die Klimaziele und bauen Umweltrechte und Schutzstandards für Bürgerinnen und Bürger ab", sagte sie am Donnerstag im ARD-"Morgenmagazin".

Union und SPD halten an Klimazielen fest - unter Vorbehalten

Union und SPD wollen laut ihrem Koalitionsvertrag an Deutschlands nationalen und internationalen Klimazielen festhalten. Dies gilt demnach auch für das Ziel der Klimaneutralität bis 2045. Erreicht werden solle dies "mit einem Ansatz, der Klimaschutz, wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit und soziale Ausgewogenheit zusammenbringt und auf Innovationen setzt".

Beschwerde gegen 2023 beschlossenes Klimaschutzprogramm scheitert in Karlsruhe

Eine Verfassungsbeschwerde gegen das 2023 beschlossene Klimaschutzprogramm ist in Karlsruhe gescheitert. Das Bundesverfassungsgericht erklärte sie nach Angaben vom Mittwoch für unzulässig. 2024 war bereits ein neues Klimaschutzgesetz in Kraft getreten, gegen das ebenfalls Beschwerden laufen. Über diese ist noch nicht entschieden. (Az. 1 BvR 2047/23)

Textgröße ändern: