The National Times - Mieterbund warnt vor zu hohen Belastungen durch Gesetz zur Heizungsmodernisierung

Mieterbund warnt vor zu hohen Belastungen durch Gesetz zur Heizungsmodernisierung


Mieterbund warnt vor zu hohen Belastungen durch Gesetz zur Heizungsmodernisierung
Mieterbund warnt vor zu hohen Belastungen durch Gesetz zur Heizungsmodernisierung / Foto: © AFP/Archiv

Der Deutsche Mieterbund fordert, in den laufenden Koalitionsgesprächen über künftige Vorgaben für Heizungen die Belange der Mieterinnen und Mieter stärker zu berücksichtigen. "Dem Gesetz mangelt es nach wie vor an ausreichendem Mieterschutz und einem Plan, wie die Kosten der energetischen Sanierung sozialverträglich zwischen Mieter:innen und Vermieter:innen aufgeteilt werden können", erklärte Verbandspräsident Lukas Siebenkotten am Donnerstag.

Textgröße ändern:

Er warnte, am Ende zahlten allein Mieterinnen und Mieter die nötigen Investitionen über eine Modernisierungsmieterhöhung. Aus Regierung und Koalition gebe es bisher keine Zusagen, dass die Modernisierungsumlage abgesenkt werde oder Fördermittel erhöht würden, kritisierte Siebenkotten.

Berechnungen aus dem Bundeswirtschaftsministerium zu den erwarteten Kosten der Heizungsmodernisierung bezeichnete der Mieterbund-Chef als "Luftschlösser, die mit der Realität der wohnkostentreibenden Modernisierungsumlage nichts zu tun haben". Mieterinnen und Mieter müssten nach einer Sanierung "nicht nur mehr Kaltmiete bezahlen, sondern viel zu oft auch noch mehr Geld fürs Heizen".

Der Mieterbund betont, dass fast 90 Prozent aller Mietwohnungen fossil beheizt werden. Daher seien "nahezu sämtliche Mieterhaushalte" von den geplanten Regelungen betroffen.

Die Koalition streitet seit Wochen über das geplante Gebäudeenergiegesetz (GEG). Der Entwurf sieht vor, dass ab 2024 im Regelfall nur noch neue Heizungen eingebaut werden, die zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Verschiedene Ausnahmen und Förderprogramme sollen dies sozial abfedern. Inzwischen hat Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne), der das Gesetz zusammen mit Bauministerin Klara Geywitz (SPD) vorgelegt hatte, mehrere Änderungen angekündigt, um eine Einigung mit der FDP zu ermöglichen.

Die Koalition hatte ursprünglich verabredet, dass das GEG vor der Sommerpause verabschiedet wird. Dazu wäre es nötig, in der nächsten Sitzungswoche des Bundestags ab dem 12. Juni eine erste Lesung anzusetzen. In der darauffolgenden Sitzungswoche könnte dann eine Anhörung abgehalten werden. Die Verabschiedung könnte in der letzten Sitzungswoche vor der Sommerpause ab dem 3. Juli erfolgen; am 7. Juli würde sich dann voraussichtlich der Bundesrat abschließend mit dem GEG befassen.

T.Ward--TNT

Empfohlen

Sandsturm im Irak: Mehr als 3700 Menschen wegen Atembeschwerden behandelt

Wegen eines Sandsturms sind im Irak mehr als 3700 Menschen mit Atembeschwerden medizinisch versorgt worden. Seit Montag seien 3747 Fälle von Atemnot gezählt worden, erklärte der Sprecher des irakischen Gesundheitsministeriums, Saif al-Badr, am Dienstag. Es sei aber niemand auf die Intensivstation gebracht worden. Am Montag waren die Flughäfen in Basra und Nadschaf aufgrund der geringen Sichtweite vorübergehend geschlossen worden.

Grünen-Fraktionschefin Haßelmann kritisiert Rückschritt für Klimaschutz im Koalitionsvertrag

Grünen-Fraktionsvorsitzende Britta Haßelmann hat die Positionen zum Klimaschutz im Koalitionsvertrag von Union und SPD als Rückschritt bezeichnet. Bei der Grundgesetzänderung für das Milliarden-Finanzpaket habe es noch eine klare Position zur Klimaneutralität gegeben, "aber jetzt schleifen wir die Klimaziele und bauen Umweltrechte und Schutzstandards für Bürgerinnen und Bürger ab", sagte sie am Donnerstag im ARD-"Morgenmagazin".

Union und SPD halten an Klimazielen fest - unter Vorbehalten

Union und SPD wollen laut ihrem Koalitionsvertrag an Deutschlands nationalen und internationalen Klimazielen festhalten. Dies gilt demnach auch für das Ziel der Klimaneutralität bis 2045. Erreicht werden solle dies "mit einem Ansatz, der Klimaschutz, wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit und soziale Ausgewogenheit zusammenbringt und auf Innovationen setzt".

Beschwerde gegen 2023 beschlossenes Klimaschutzprogramm scheitert in Karlsruhe

Eine Verfassungsbeschwerde gegen das 2023 beschlossene Klimaschutzprogramm ist in Karlsruhe gescheitert. Das Bundesverfassungsgericht erklärte sie nach Angaben vom Mittwoch für unzulässig. 2024 war bereits ein neues Klimaschutzgesetz in Kraft getreten, gegen das ebenfalls Beschwerden laufen. Über diese ist noch nicht entschieden. (Az. 1 BvR 2047/23)

Textgröße ändern: