The National Times - EuGH: Keine Umweltprüfung bei Verordnungen zu Natura-2000-Schutzgebieten nötig

EuGH: Keine Umweltprüfung bei Verordnungen zu Natura-2000-Schutzgebieten nötig


EuGH: Keine Umweltprüfung bei Verordnungen zu Natura-2000-Schutzgebieten nötig
EuGH: Keine Umweltprüfung bei Verordnungen zu Natura-2000-Schutzgebieten nötig / Foto: © AFP/Archiv

Behördliche Verordnungen zur Einrichtung von Natur- oder Landschaftsschutzzonen, mit denen europäische Natura-2000-Gebiete unter Schutz gestellt werden, erfordern keine vorgelagerte strategische Umweltprüfung. Das stellte der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am Donnerstag in einem Rechtsstreit um einen Fall aus Deutschland klar. Rechtsakte zur Ausweisung solcher Schutzgebiete gehörten laut EU-Vorgaben nicht zur Gruppe jener Pläne und Programme, bei denen "zwingend eine Umweltprüfung" verlangt werde.

Textgröße ändern:

Das Oberverwaltungsgericht im niedersächsischen Lüneburg hatte den EuGH um Auslegung des EU-Rechts gebeten. Es befasst sich mit einem Streitfall aus Niedersachsen. Dort wurde im Landkreis Osnabrück das Landschaftsschutzgebiet "Bäche im Artland" eingerichtet. Dieser verzichtete beim Erlass der entsprechenden Verordnung allerdings auf eine strategische Umweltprüfung.

Dagegen klagte ein regionaler Dachverband von Umweltschutzorganisationen, der Fall landete beim Lüneburger Oberverwaltungsgericht. Die Richter dort wollten vom EuGH wissen, ob der Verzicht auf eine Umweltprüfung auch dann rechtmäßig ist, wenn in der Verordnung menschliche Aktivitäten wie etwa Fischfang aufgezählt werden, die in dem Schutzgebiet ausnahmsweise trotzdem erlaubt werden. Sogenannte Natura-2000-Gebiete sind ein EU-weites Netzwerk aus Schutzgebieten, das dem Erhalt der biologischen Vielfalt dienen soll.

Eine sogenannte strategische Umweltprüfung ist eine ergänzende Überprüfung von Umweltauswirkungen, die bei naturschutzrelevanten Vorhaben vorab in der Planungsphase vorgenommen wird. Die zuständige Planungsbehörde muss darin die zu erwartenden Umweltauswirkungen in einem Prüfbericht bewerten sowie Alternativplanungen beschreiben. Andere Behörden und Öffentlichkeit müssen daran beteiligt werden und können so ihre Einschätzungen einfließen lassen.

W.Phillips--TNT

Empfohlen

Deutscher Jagdverband: Waschbären breiten sich in Deutschland weiter aus

Waschbären breiten sich in Deutschland immer weiter aus. 2023 meldeten 69 Prozent der Jagdreviere ein Vorkommen, wie der Deutsche Jagdverband (DJV) am Dienstag mitteilte. Im Vergleich zu 2011 sind das fast drei Viertel mehr. Für die Auswertung wurden Daten aus rund 24.000 Revieren zur Verfügung gestellt. Das entspricht rund 38 Prozent der forst- und landwirtschaftlichen Fläche Deutschlands.

Wassermassen in Australien überfluten Fläche von der Größe Frankreichs

In dem von Viehzucht geprägten Outback des australischen Bundesstaates Queensland haben Wassermassen eine Fläche von der Größe Frankreichs überflutet. Nach Angaben der Behörden vom Dienstag sind mehr als 100.000 Nutztiere durch die Fluten ertränkt oder weggeschwemmt worden. "Wir gehen davon aus, dass die Zahlen weiter steigen werden", erklärte der Landwirtschaftsminister des Bundesstaates, Tony Perrett.

Sicherheitsrisiko: Trump will historischen Magnolienbaum vor Weißem Haus fällen lassen

Aus für historische Jackson-Magnolie vor Weißem Haus: US-Präsident Donald Trump hat angekündigt, einen der bekanntesten Bäume der USA aus Sicherheitsgründen fällen zu lassen. "Die schlechte Nachricht ist, dass alles ein Ende haben muss", schrieb Trump am Sonntag auf seiner Onlineplattform Truth Social. Der als Jackson-Magnolie bekannte Baum an der Südseite des Weißen Hauses sei "in einem schrecklichen Zustand".

Verpflichtendes Tierhaltungskennzeichen für Schweinefleisch soll später kommen

Die Pflicht zur Kennzeichnung von frischem, unverarbeiteten Schweinefleisch aus Deutschland nach Art der Tierhaltung soll doch nicht wie bislang geplant ab diesem August greifen. "Das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz, haben wir heute beschlossen, wird verschoben", sagte Mecklenburg-Vorpommerns Landwirtschaftsminister Till Backhaus (SPD) am Freitag im Anschluss an die Agrarministerkonferenz in Baden-Baden. Neues Startdatum für die Kennzeichnungspflicht ist demnach der 1. Januar 2026.

Textgröße ändern: