The National Times - Neues Gesetz: Mieter dürfen grundsätzlich Balkonkraftwerke an ihre Wohnung bauen

Neues Gesetz: Mieter dürfen grundsätzlich Balkonkraftwerke an ihre Wohnung bauen


Neues Gesetz: Mieter dürfen grundsätzlich Balkonkraftwerke an ihre Wohnung bauen
Neues Gesetz: Mieter dürfen grundsätzlich Balkonkraftwerke an ihre Wohnung bauen / Foto: © AFP

Mieterinnen und Mieter haben zukünftig grundsätzlich Anspruch auf ein Steckersolargerät, wenn sie dieses an oder in ihrer Wohnung anbringen wollen. Der Bundestag verabschiedete am Donnerstagabend eine Gesetzesänderung, wodurch sogenannte Balkonkraftwerke als privilegierte Maßnahme ins Mietrecht aufgenommen werden. Vermieter können den Wunsch dann nur noch in Ausnahmefällen ablehnen.

Textgröße ändern:

Aktuell brauchen Mieterinnen und Mieter noch eine ausdrückliche Zustimmung des Vermieters, wenn sie eine Stecker-PV-Anlage installieren möchten, denn damit einher geht eine bauliche Änderung. Plant der Eigentümer oder die Eigentümerin einer Wohnung eines Mehrfamilienhauses ein Balkonkraftwerk anbringen, muss die Eigentümergemeinschaft zustimmen.

Nun wird das Mietrecht und auch das Wohnungseigentumsrecht dahingehend geändert, dass diese Vorhaben nicht mehr einfach verhindert werden können. Dafür wird der Anbau der Steckersolargeräte als privilegierte Maßnahme aufgenommen. Diesen Status haben bislang etwa barrierefreie Umbauten, der Einbruchsschutz oder Ladeanlagen für das E-Auto.

Einmischen dürfen sich Vermietende und die Eigentümergemeinschaft zwar weiterhin bei der Frage, wie die Anlagen angebracht werden. Ob die Anlage überhaupt gebaut werden darf, ist aber grundsätzlich geklärt. Ausnahmen gelten beispielsweise bei denkmalgeschützten Gebäuden.

Der Bundesverband Solarwirtschaft begrüßte die Entscheidung. Der Bundestag beseitige eine häufige Hürde für die Errichtung von Balkonkraftwerken. Der Verband rechnet in der Folge mit einem Nachfrageschub. Den Angaben nach wurden mittlerweile 563.000 Steckersolargeräte bei der Bundesnetzagentur registriert. Erst im zweiten Quartal dieses Jahres wurde ein neuer Rekord bei erzielt: 152.000 Anlagen gingen zwischen April und Juni ans Netz.

Die Novelle stärke die Enegiewende in den eigenen vier Wänden, so die SPD-Fraktion im Bundestag. "Damit ermöglichen wir einen effektiven und unbürokratischen Weg, die privaten Energiekosten zu senken", erklärte der zuständige Berichterstatter, Daniel Rinkert.

Bereits Ende April hatte der Bundestag das Solarpaket I, das auch Erleichterungen für Balkonkraftwerke enthält, verabschiedet. Die komplizierte Anmeldung der Anlagen beim Netzbetreiber gehören seither der Vergangenheit an. Verbraucherinnen und Verbraucher müssen das Balkonkraftwerk lediglich in einer Datenbank der Bundesnetzagentur registrieren.

R.Campbell--TNT

Empfohlen

Urteil: Rucksackdurchsuchung bei Umweltaktivistin in Zug in Hessen war unzulässig

Die Durchsuchung des Rucksacks und die Feststellung der Identität einer Umweltaktivistin in einem Zug in Hessen sind einem Urteil zufolge nicht rechtens gewesen. Beides waren unzulässige Eingriffe in die Privatsphäre, wie das Verwaltungsgericht Gießen am Donnerstag mitteilte. Auch gab es keinen örtlichen Zusammenhang mehr (Az.: 4 K 1898/21.GI).

Regierung hält an geplanter Einlagerung von Atommüll in Schacht Konrad fest

Die Bundesregierung hält an der geplanten Einlagerung von Atommüll im niedersächsischen Schacht Konrad fest. Ein Sprecher des Bundesumweltministeriums reagierte am Mittwoch in Berlin auf Berichte der Sender NDR und BR, wonach dafür neue Hindernisse aufgetaucht seien. Demnach könnte sind die Einlagerung aufgrund der derzeitigen behördlichen Auflagen im Bereich des Grundwasserschutzes erheblich verzögern oder sogar ganz scheitern.

Trump ebnet mit Untersuchung zu wichtigen Rohstoffen Weg zu neuen Zöllen

Inmitten seines Handelskriegs hat US-Präsident Donald Trump eine Untersuchung angeordnet, die zu neuen Zöllen auf sogenannte kritische Mineralien sowie seltene Erden und Produkte wie Smartphones führen könnte. Die Abhängigkeit der USA von ausländischen Quellen für diese Rohstoffe berge "potenzielle Risiken für die nationale Sicherheit, die Verteidigungsbereitschaft, Preisstabilität sowie den wirtschaftlichen Wohlstand und die Widerstandsfähigkeit", heißt es in der Anordnung von Dienstag (Ortszeit).

Schadholzaufkommen in deutschen Wäldern nimmt weiter ab

Das Schadholzaufkommen in deutschen Wäldern hat im vergangenen Jahr weiter abgenommen. Mit 27,3 Millionen Kubikmeternmussten 29,4 Prozent weniger Holz aufgrund von Schäden an Bäumen entfernt werden als im Vorjahr, wie das Statistische Bundesamt in Wiesbaden am Dienstag mitteilte. 2020 hatte das Schadholzaufkommen vor allem wegen starken Borkenkäferbefalls von Fichtenwäldern einen Rekordwert seit Beginn der Zeitreihe im Jahr 1990 erreicht. Seitdem ging es vier Jahre in Folge zurück.

Textgröße ändern: