The National Times - Verfassungsbeschwerde nach Klimaprotest in Regierungsgebäude in Augsburg erfolgreich

Verfassungsbeschwerde nach Klimaprotest in Regierungsgebäude in Augsburg erfolgreich


Verfassungsbeschwerde nach Klimaprotest in Regierungsgebäude in Augsburg erfolgreich
Verfassungsbeschwerde nach Klimaprotest in Regierungsgebäude in Augsburg erfolgreich / Foto: © AFP/Archiv

Im Fall um den Klimaprotest in einem Regierungsgebäude in Augsburg samt Korruptionsvorwürfen gegen einen Regierungspräsidenten hat das Bundesverfassungsgericht frühere Urteile gegen einen Klimaaktivisten aufgehoben. Die Entscheidungen des Amtsgerichts sowie des Landgerichts in Augsburg verletzten das Recht auf freie Meinungsäußerung des Aktivisten, wie das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am Freitag mitteilte. Das Amtsgericht muss sich deshalb erneut mit dem Fall befassen.

Textgröße ändern:

Das Amtsgericht hatte gegen den Klimaaktivisten im Juni 2023 wegen übler Nachrede und Hausfriedensbruchs drei Wochen Dauerarrest verhängt. Demnach hatte er mit weiteren Aktivisten im Oktober 2022 das Gebäude der Regierung von Schwaben in Augsburg besetzt. Anlass war die Genehmigung der teilweisen Rodung des Lohwalds im Landkreis Augsburg. In einer Erklärung unterstellten die Aktivisten dem damaligen Regierungspräsidenten Korruption. Sie warfen ihm vor, für die Genehmigung Geld angenommen zu haben.

Das Landgericht Augsburg verwarf im Oktober eine Berufung des Aktivisten. Gegen die Entscheidungen erhob dieser Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht gab ihm nun Recht.

Hinsichtlich des Korruptionsvorwurfs gingen beide Gerichte ohne ausreichende Begründung "vom Vorliegen einer Tatsachenbehauptung aus", wie das Gericht in seinem Urteil vom Donnerstag feststellte. Damit hätten sie "den grundrechtlichen Schutz der Meinungsfreiheit" nach dem Grundgesetz verkürzt, hieß es weiter. Bei der rechtlichen Einordnung einer Äußerung komme es auf den "Gesamtkontext" der Aussage an, der nicht ausreichend berücksichtigt worden sei. Das Verfahren wurde damit zur erneuten Prüfung an das Amtsgericht Augsburg zurückverwiesen.

G.Morris--TNT

Empfohlen

Wohl keine COP-Teilnahme: US-Regierung schließt Büro für Klimadiplomatie

Die Regierung von US-Präsident Donald Trump hat ihr Büro für Klimadiplomatie geschlossen und wird demnach vermutlich nicht an der nächsten UN-Klimakonferenz teilnehmen. Das Außenministerium in Washington bestätigte am Freitag, dass es sein Office of Global Change (Büro für globalen Wandel) geschlossen habe. Dieses hatte die USA bislang bei den UN-Klimaverhandlungen vertreten.

Wenig Wind: Stromproduktion mit Erneuerbaren deutlich gesunken

In Deutschland ist die Stromproduktion aus erneuerbaren Energien im ersten Quartal 2025 deutlich zurückgegangen. "Insgesamt erzeugten Erneuerbare-Energien-Anlagen von Januar bis März 63,5 Milliarden Kilowattstunden (Mrd. kWh) Strom - rund 16 Prozent weniger als im Vorjahreszeitraum", wie am Donnerstag aus vorläufigen Berechnungen des Zentrums für Sonnenenergie- und Wasserstoff-Forschung Baden-Württemberg (ZSW) und des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) hervorgeht.

Neue Studie schätzt Population der Schneeleoparden in Nepal auf fast 400

Einer ersten nationalen Studie zu Schneeleoparden zufolge gibt es in Nepal fast 400 Exemplare der vom Aussterben bedrohten scheuen Großkatze. Die Studie sei "ein historischer Schritt für den Schutz der Schneeleoparden in Nepal", sagte Haribhadra Acharya, leitender Ökologe der Abteilung für Nationalparks und Wildtierschutz in dem Himalaya-Staat, der Nachrichtenagentur AFP am Dienstag. "Dank der großartigen Arbeit der Forscher erhalten wir zum ersten Mal authentische Daten", fügte er hinzu.

Urteil: Rucksackdurchsuchung bei Umweltaktivistin in Zug in Hessen war unzulässig

Die Durchsuchung des Rucksacks und die Feststellung der Identität einer Umweltaktivistin in einem Zug in Hessen sind einem Urteil zufolge nicht rechtens gewesen. Beides waren unzulässige Eingriffe in die Privatsphäre, wie das Verwaltungsgericht Gießen am Donnerstag mitteilte. Auch gab es keinen örtlichen Zusammenhang mehr (Az.: 4 K 1898/21.GI).

Textgröße ändern: