The National Times - Umweltverband BUND verklagt Bundesregierung wegen Versäumnissen beim Klimaschutz

Umweltverband BUND verklagt Bundesregierung wegen Versäumnissen beim Klimaschutz


Umweltverband BUND verklagt Bundesregierung wegen Versäumnissen beim Klimaschutz
Umweltverband BUND verklagt Bundesregierung wegen Versäumnissen beim Klimaschutz / Foto: © AFP/Archiv

Der Umweltverband BUND hat die Bundesregierung wegen Verstößen gegen das geltende Klimaschutzgesetz verklagt. Konkret geht es dabei um die Nichteinhaltung der Sektorziele zur Senkung der Treibhausgas-Emissionen für die Bereiche Verkehr und Gebäude, wie der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) am Dienstag in Berlin mitteilte. Zuvor habe die Regierung eine Frist für die Einleitung vorgeschriebener Sofortmaßnahmen verstreichen lassen.

Textgröße ändern:

"Wir können nicht weiter zusehen, wie Teile der Bundesregierung die eigenen Klimaschutzziele ignorieren und wirksame Maßnahmen bei Verkehr und Gebäuden verweigern", erklärte dazu der BUND-Vorsitzende Olaf Bandt. "Es braucht jetzt die politische Entscheidung, wirksame Maßnahmen für den Klimaschutz zu schaffen", forderte er weiter. Wenn die Regierung von Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) "dazu politisch nicht fähig oder willens ist, muss sie gerichtlich dazu verpflichtet werden".

Die Klage auf einen Regierungsbeschluss für ein Sofortprogramm zur Senkung der Emissionen wurde demnach beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingereicht. Verwiesen wird auf die Vorgabe des Klimaschutzgesetzes, wonach die Regierung bei Verstößen gegen die verpflichtenden Emissionsziele ein solches Programm vorlegen muss, das Maßnahmen zur Einhaltung der jährlichen Sektorziele vorsieht.

Diese Sektorziele waren im Verkehrssektor 2021 um 3,1 Millionen Tonnen CO2 und im Gebäudesektor um 2,5 Millionen Tonnen CO2 verfehlt worden. Ein Entwurf für ein Sofortprogramm dagegen wurde zwar von der Regierung nach erheblichen Verzögerungen im vergangenen Herbst vorgelegt, jedoch bislang nicht beschlossen. Zudem reichen darin vorgesehene Maßnahmen auch laut Eingeständnis des Bundesverkehrsministeriums nicht aus, um die Emissionsziele einzuhalten, sondern würden die Lücke lediglich etwas verkleinern.

2022 dürften ohnehin bisherigen Prognosen zufolge die Ziele erneut verfehlt worden sein. Laut Klimaschutzgesetz muss Deutschland bis 2030 seine Emissionen um 65 Prozent im Vergleich zum Stand von 1990 verringern. Die jährlichen Sektorziele sollen sicherstellen, dass eine schrittweise Senkung des Treibhausgasausstoßes erfolgt. Das aktuelle "Versagen" dabei sei "umso dramatischer, weil selbst die Ziele des Klimaschutzgesetzes nicht ausreichen, um der völkerrechtlich verbindlichen 1,5-Grad-Grenze des Pariser Klima-Abkommens zu entsprechen", erklärte dazu der BUND.

Der Umweltverband wird vor Gericht unter anderem von der Umweltjuristin Franziska Heß vertreten. Heß erklärte zu der Klage, die Vorgaben des Klimaschutzgesetzes für die Bundesregierung seien hinsichtlich der Vorlage eines Sofortprogramms eindeutig. "Sie ist hierzu ganz klar verpflichtet und diese Verpflichtung wollen wir nun durchsetzen."

Der BUND fordert unter anderem einen Stopp des Autobahnbaus, die Einführung eines generellen Tempolimits, die Abschaffung von Steuervorteilen für den Autoverkehr und mehr Geld für öffentliche Verkehrsmittel und Radverkehr, außerdem für den Gebäudesektor strengere Bau- und Sanierungsvorgaben sowie pro Jahr 25 Milliarden Euro Fördermittel für energetische Sanierungen. Gegenstand der Klage ist dies jedoch nicht.

Diese Klage erfolgt zu einem Zeitpunkt, zu dem in der Regierung über den Klimaschutz heftig gestritten wird. Von Seiten der Grünen wird vor allem das Verkehrsministerium von Ressortchef Volker Wissing (FDP) attackiert. Die Verkehrs- und Klimapolitik soll auch ein Thema eines Spitzengesprächs der Koalition am Donnerstag werden. Dabei geht es auch um die Forderung Wissings, Planungsverfahren für den Autobahnbau zu Lasten von Naturschutzvorgaben zu vereinfachen.

"Weichenstellungen für zukunftsfähige Verkehrs- und Klimapolitik" verlangte mit Blick auf den am Donnerstag geplanten Koalitionsausschuss auch die Umwelt- und Entwicklungsorganisation Germanwatch. Der politische Geschäftsführer Christoph Bals verlangte "ein Moratorium aller Fernstraßenneu- und -ausbauprojekte und eine zeitgemäße Klimaverträglichkeitsprüfung von allen Straßenprojekten".

A.Parker--TNT

Empfohlen

Wohl keine COP-Teilnahme: US-Regierung schließt Büro für Klimadiplomatie

Die Regierung von US-Präsident Donald Trump hat ihr Büro für Klimadiplomatie geschlossen und wird demnach vermutlich nicht an der nächsten UN-Klimakonferenz teilnehmen. Das Außenministerium in Washington bestätigte am Freitag, dass es sein Office of Global Change (Büro für globalen Wandel) geschlossen habe. Dieses hatte die USA bislang bei den UN-Klimaverhandlungen vertreten.

Wenig Wind: Stromproduktion mit Erneuerbaren deutlich gesunken

In Deutschland ist die Stromproduktion aus erneuerbaren Energien im ersten Quartal 2025 deutlich zurückgegangen. "Insgesamt erzeugten Erneuerbare-Energien-Anlagen von Januar bis März 63,5 Milliarden Kilowattstunden (Mrd. kWh) Strom - rund 16 Prozent weniger als im Vorjahreszeitraum", wie am Donnerstag aus vorläufigen Berechnungen des Zentrums für Sonnenenergie- und Wasserstoff-Forschung Baden-Württemberg (ZSW) und des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) hervorgeht.

Neue Studie schätzt Population der Schneeleoparden in Nepal auf fast 400

Einer ersten nationalen Studie zu Schneeleoparden zufolge gibt es in Nepal fast 400 Exemplare der vom Aussterben bedrohten scheuen Großkatze. Die Studie sei "ein historischer Schritt für den Schutz der Schneeleoparden in Nepal", sagte Haribhadra Acharya, leitender Ökologe der Abteilung für Nationalparks und Wildtierschutz in dem Himalaya-Staat, der Nachrichtenagentur AFP am Dienstag. "Dank der großartigen Arbeit der Forscher erhalten wir zum ersten Mal authentische Daten", fügte er hinzu.

Urteil: Rucksackdurchsuchung bei Umweltaktivistin in Zug in Hessen war unzulässig

Die Durchsuchung des Rucksacks und die Feststellung der Identität einer Umweltaktivistin in einem Zug in Hessen sind einem Urteil zufolge nicht rechtens gewesen. Beides waren unzulässige Eingriffe in die Privatsphäre, wie das Verwaltungsgericht Gießen am Donnerstag mitteilte. Auch gab es keinen örtlichen Zusammenhang mehr (Az.: 4 K 1898/21.GI).

Textgröße ändern: