The National Times - Klage wegen Plastikverbrauchs gegen Lebensmittelkonzern Danone

Klage wegen Plastikverbrauchs gegen Lebensmittelkonzern Danone


Klage wegen Plastikverbrauchs gegen Lebensmittelkonzern Danone
Klage wegen Plastikverbrauchs gegen Lebensmittelkonzern Danone / Foto: © AFP/Archiv

Drei Umweltorganisationen wollen den Lebensmittelkonzern Danone unter Berufung auf das französische Lieferkettengesetz gerichtlich dazu bringen, weniger Plastik zu verbrauchen. Die Organisationen ClientEarth, Surfrider Foundation Europe und Zero Waste France reichten Klage gegen das Unternehmen ein, wie aus der am Montag von der Nachrichtenagentur AFP eingesehenen Klageschrift hervorgeht. Danone soll demnach einen "Plan zur Deplastifizierung" vorlegen müssen.

Textgröße ändern:

Die Aktivisten werfen dem französischen Konzern vor, nicht genug zu unternehmen, um die Verwendung von Plastik und dessen Eintrag in die Umwelt zu reduzieren. "Uns ist klar, dass dies nicht von heute auf morgen geschehen kann, aber es muss heute beginnen", sagte Antidia Citores, Sprecherin für die drei Organisationen, zu AFP.

Das Gesetz der Sorgfaltspflicht war in Frankreich 2017 eingeführt worden und verpflichtet große französische Unternehmen dazu, die Einhaltung der grundlegenden Menschenrechte und des Umweltschutzes bis hin zu ihren Zulieferern in der ganzen Welt zu überprüfen. Umweltschützer berufen sich zunehmend darauf, um gerichtlich gegen Konzerne vorzugehen und medienwirksam auf umstrittene Geschäftspraktiken aufmerksam zu machen.

Eine erste solche Klage war 2019 gegen den Energiekonzern Totalenergies wegen eines Ölprojektes in Uganda und Tansania eingereicht worden. Im vergangenen Dezember wurde das Verfahren eröffnet, ein Urteil wird Ende Februar erwartet. Weitere Konzerne im Visier von Umweltschützern sind etwa der Energiekonzern EDF wegen eines Windkraftprojektes in Mexiko oder die Bank BNP Paribas wegen der Finanzierung von Öl- und Gasprojekten.

ClientEarth, Surfrider Foundation Europe und Zero Waste France hatten Danone Ende September zusammen mit acht weiteren Lebensmittelkonzernen wie Carrefour und Lactalis wegen ihres Plastikverbrauchs abgemahnt. Nun reichten sie zunächst nun nur gegen Danone Klage ein, weil der Konzern die Vermeidung von Plastik nicht explizit in seinem Bericht zur Sorgfaltspflicht aufführe.

"Der Dialog mit den anderen (Unternehmen) ist noch im Gange", sagte einer der Anwälte der drei Organisationen, Sébastien Mabile, zu AFP. "Es ist nicht ausgeschlossen, dass sie auch vor der französischen Justiz zur Rechenschaft gezogen werden."

Danone ist vor allem für die Joghurt-Marke desselben Namens bekannt und vertreibt außerdem unter Marken wie Volvic und Evian in Flaschen abgefülltes Wasser. Der Konzern gehört nach Angaben der Organisation Break free from plastic wie Coca Cola, Pepsico und Nestlé zu den zehn größten "Plastikverschmutzern" der Welt.

Danone zeigte sich "sehr überrascht" von der Klage. Der Konzern verwies insbesondere auf Initiativen zum Einsammeln und Recyceln, "damit das Plastik außerhalb der Natur bleibt", sowie die Forschung an alternativen Materialien. Konzernziel sei es, bis 2025 Verpackungen zu entwerfen, die "zu 100 Prozent recycelbar, wiederverwendbar oder kompostierbar" sind.

Die Umweltschützer kritisieren dies als nicht ausreichend, da Danone das Problem nicht an der Basis angehe: seinem hohen Verbrauch von Plastik. Der Konzern wies in seinem letzten Jahresbericht für 2021 rund 100.000 Beschäftigte, über 24 Milliarden Euro Jahresumsatz und fast 751.000 Tonnen verbrauchtes Plastik aus.

Auf UN-Ebene laufen derzeit Verhandlungen für ein Abkommen zur Reduzierung von Umweltverschmutzung durch Plastik. Sie sollen bis 2024 abgeschlossen sein, gestalten sich jedoch schwierig. Danone erklärte, die Arbeiten an einem "weltweit bindenden Abkommen über Kunststoffe" zu unterstützen. Es handle sich um eine "systemische Herausforderung, die von einem einzelnen Unternehmen nicht gelöst werden kann".

In Deutschland gilt seit dem 1. Januar dieses Jahres ebenfalls ein Lieferkettengesetz, das Unternehmen dazu verpflichtet, auf die Einhaltung insbesondere Menschenrechte aber auch auf den Umweltschutz entlang ihrer Lieferketten auch im Ausland zu achten. Auf EU-Ebene laufen Verhandlungen für eine einheitliche Regelung. Bis diese greift, dürfte es aber noch einige Zeit dauern.

R.Hawkins--TNT

Empfohlen

Wohl keine COP-Teilnahme: US-Regierung schließt Büro für Klimadiplomatie

Die Regierung von US-Präsident Donald Trump hat ihr Büro für Klimadiplomatie geschlossen und wird demnach vermutlich nicht an der nächsten UN-Klimakonferenz teilnehmen. Das Außenministerium in Washington bestätigte am Freitag, dass es sein Office of Global Change (Büro für globalen Wandel) geschlossen habe. Dieses hatte die USA bislang bei den UN-Klimaverhandlungen vertreten.

Wenig Wind: Stromproduktion mit Erneuerbaren deutlich gesunken

In Deutschland ist die Stromproduktion aus erneuerbaren Energien im ersten Quartal 2025 deutlich zurückgegangen. "Insgesamt erzeugten Erneuerbare-Energien-Anlagen von Januar bis März 63,5 Milliarden Kilowattstunden (Mrd. kWh) Strom - rund 16 Prozent weniger als im Vorjahreszeitraum", wie am Donnerstag aus vorläufigen Berechnungen des Zentrums für Sonnenenergie- und Wasserstoff-Forschung Baden-Württemberg (ZSW) und des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) hervorgeht.

Neue Studie schätzt Population der Schneeleoparden in Nepal auf fast 400

Einer ersten nationalen Studie zu Schneeleoparden zufolge gibt es in Nepal fast 400 Exemplare der vom Aussterben bedrohten scheuen Großkatze. Die Studie sei "ein historischer Schritt für den Schutz der Schneeleoparden in Nepal", sagte Haribhadra Acharya, leitender Ökologe der Abteilung für Nationalparks und Wildtierschutz in dem Himalaya-Staat, der Nachrichtenagentur AFP am Dienstag. "Dank der großartigen Arbeit der Forscher erhalten wir zum ersten Mal authentische Daten", fügte er hinzu.

Urteil: Rucksackdurchsuchung bei Umweltaktivistin in Zug in Hessen war unzulässig

Die Durchsuchung des Rucksacks und die Feststellung der Identität einer Umweltaktivistin in einem Zug in Hessen sind einem Urteil zufolge nicht rechtens gewesen. Beides waren unzulässige Eingriffe in die Privatsphäre, wie das Verwaltungsgericht Gießen am Donnerstag mitteilte. Auch gab es keinen örtlichen Zusammenhang mehr (Az.: 4 K 1898/21.GI).

Textgröße ändern: