The National Times - Ministerium nimmt Neuregelung zu Umgang der Bundeswehr mit Wehrmacht zurück

Ministerium nimmt Neuregelung zu Umgang der Bundeswehr mit Wehrmacht zurück


Ministerium nimmt Neuregelung zu Umgang der Bundeswehr mit Wehrmacht zurück
Ministerium nimmt Neuregelung zu Umgang der Bundeswehr mit Wehrmacht zurück / Foto: © AFP/Archiv

Das Bundesverteidigungsministerium hat eine Neuregelung zum Umgang der Bundeswehr mit dem historischen Erbe der Wehrmacht zurückgenommen. Ein Ministeriumssprecher räumte am Mittwoch in Berlin ein, dass die im Juli vorgelegte Ergänzung zum so genannten Traditionserlass von 2018 Zweifel an der Distanz der Bundeswehr zur nationalsozialistischen Wehrmacht habe aufkommen lassen. "Das bedauern wir sehr", sagte der Sprecher. Die Ergänzungen seien nun "in Gänze außer Kraft gesetzt".

Textgröße ändern:

Die Neuregelung habe "insgesamt Zweifel am Grundsatz aufkommen lassen, dass der Traditionserlass von 2018 für ein klares Bekenntnis der Bundeswehr zu Demokratie und Rechtsstaat steht, ohne Bezüge eben zu Wehrmachtszeiten", sagte der Sprecher weiter. Mit der Rücknahme "stellt sich das Ministerium gegen jeden Zweifel daran, dass die Bundeswehr den Werten der freiheitlich demokratischen Grundordnung verpflichtet ist", schrieb das Ressort ergänzend im Kurzbotschaftendienst X.

Der 2018 vom Bundesverteidigungsministerium herausgegebene Traditionserlass regelt den Umgang der Bundeswehr mit dem historischen Erbe der Wehrmacht. Im Kern steht darin festgeschrieben, dass die Bundeswehr der Tradition verpflichtet ist, dass aber die Wehrmacht als Ganzes für die Bundeswehr wegen ihrer Taten in der Zeit der Nazi-Diktatur unter keinen Umständen traditionsstiftend sein könne. Damit soll klar gestellt werden, dass die Bundeswehr eine demokratische Institution sei und nicht in der Tradition der Wehrmacht stehe.

In seinen im Juli veröffentlichten "ergänzenden Hinweisen" zum Traditionserlass schrieb das Ministerium allerdings, dass sich ein Großteil der Gründergeneration der Bundeswehr aus ehemaligen Wehrmachtsoldaten rekrutiert habe, von denen sich einige durch exzellente militärische Leistungen hervorgetan hätten - und dass diese Männer künftig Teil der Traditionspflege der Bundeswehr sein könnten.

Kritiker monierten, dass dies auch ehemalige Wehrmachtsangehörige betreffe, deren demokratische Gesinnung in Zweifel stehe und die zum Teil in rechtsradikalen Krisen verehrt würden.

Diese Debatte habe im Verteidigungsministerium dazu geführt, "dass wir uns nochmal die Formulierung angeschaut haben und sie vom Markt nehmen", sagte nun der Ministeriumssprecher. Ziel der Ergänzung sei eigentlich gewesen, "für mehr Verhaltenssicherheit" in der Truppe zu sorgen. Die Neuregelung habe sich aber "jetzt in der Rückschau so nicht als förderlich herausgestellt".

Der Sprecher stellte klar, dass auch weiterhin "militärische Exzellenz" im Zweiten Weltkrieg nicht ausreiche, "um traditionswürdig im Sinne des Traditionserlasses zu sein". Zur Traditionswürdigkeit zählten auch Dinge wie Werteorientierung oder der Einsatz für Demokratie und Rechtsstaat.

A.Wood--TNT

Empfohlen

Nvidia toppt erneut die Erwartungen - und enttäuscht doch die Anleger

Der US-Chiphersteller Nvidia hat mit seinen neuesten Zahlen erneut die Erwartungen übertroffen - und doch die Anleger enttäuscht. Im dritten Quartal verzeichnete das Unternehmen einen Nettogewinn von 19,3 Milliarden Dollar (18,3 Milliarden Euro) - mehr als doppelt so viel wie im Vorjahresquartal (plus 109 Prozent). Experten hatten rund 17,4 Milliarden Dollar prognostiziert. Die Anleger hatten jedoch auf noch mehr gehofft, der Aktienkurs sank.

BGH befragt Europäischen Gerichtshof zu Tantiemen für Zweitnutzung von Texten

Im Streit zwischen Wissenschaftsautoren und der Verwertungsgesellschaft Wort über die Verteilung von Tantiemen zieht der Bundesgerichtshof (BGH) den Europäischen Gerichtshof (EuGH) zu Rate. Die europäischen Richterinnen und Richter sollen in dem Zusammenhang Fragen zum EU-Recht beantworten, wie der BGH am Donnerstag in Karlsruhe entschied. Geklärt werden soll, ob die Förderung kulturell bedeutender Werke aus den Einnahmen einer Verwertungsgesellschaft mit EU-Recht vereinbar ist. (Az. I ZR 135/23)

Merkels Memoiren: Ex-Kanzlerin rechtfertigt Russland-Politik

Die frühere Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hat in ihren Memoiren ihre vielfach kritisierte Russland-Politik verteidigt. Merkel rechtfertigte insbesondere ihre Weigerung aus dem Jahr 2008, der Ukraine und Georgien den Status eines Nato-Beitrittskandidaten einzuräumen - und damit ein Stück weit auf Bedenken Russlands eingegangen zu sein: "Die Aufnahme eines neuen Mitglieds sollte nicht nur ihm ein Mehr an Sicherheit bringen, sondern auch der Nato", schrieb Merkel in ihrem Erinnerungsbuch "Freiheit", aus dem "Die Zeit" am Donnerstag einen Auszug veröffentlichte.

US-Chiphersteller Nvidia verzeichnet Nettogewinn von 19,3 Milliarden Dollar

Der US-Chiphersteller Nvidia hat mit seinen neuesten Zahlen erneut die Erwartungen übertroffen: Im dritten Quartal verzeichnete das Unternehmen einen Nettogewinn in Höhe von 19,3 Milliarden Dollar (18,3 Milliarden Euro) - mehr als doppelt so viel wie im Vorjahresquartal (plus 109 Prozent) und weit über den von Experten prognostizierten 17,4 Milliarden Dollar.

Textgröße ändern: