The National Times - Kulturstaatsministerin: Erinnerung an Revolution in DDR wichtiger "denn je"

Kulturstaatsministerin: Erinnerung an Revolution in DDR wichtiger "denn je"


Kulturstaatsministerin: Erinnerung an Revolution in DDR wichtiger "denn je"
Kulturstaatsministerin: Erinnerung an Revolution in DDR wichtiger "denn je" / Foto: © AFP/Archiv

Kulturstaatsministerin Claudia Roth (Grüne) sieht in der Erinnerung an die friedliche Revolution in der früheren DDR und die Opfer der SED-Diktatur einen wichtigen Beitrag zur Abwehr antidemokratischer Tendenzen. Es gehe bei dem Gedenken um eine "Verpflichtung", die auch dazu diene, "die Abwehrkräfte unserer Demokratie zu stärken", erklärte Roth am Montag zum Tag der Deutschen Einheit.

Textgröße ändern:

"In einer Zeit, in der unsere Demokratie und offene Gesellschaft immer stärker bedroht werden, brauchen wir die Erinnerung an die Proteste der Friedlichen Revolution mehr denn je", fügte die für Kulturpolitik zuständige Bundesministerin in Berlin hinzu. "Denn dadurch können wir erkennen, was zivilgesellschaftliches Engagement bewirken kann – und dass es beim Erkämpfen und Verteidigen demokratischer Werte auf jede Einzelne und jeden Einzelnen ankommt."

"Der 3. Oktober erinnert uns auch heute daran, dass Demokratie, Freiheit und Rechtsstaatlichkeit keine Selbstverständlichkeiten sind, sondern von mutigen Bürgerinnen und Bürgern in der DDR hart erkämpft wurden", erklärte Roth. Es sei auch in Zukunft notwendig, das SED-Unrecht "konsequent" aufzuarbeiten und das Gedenken an jene wachzuhalten, die sich in der DDR für Freiheit und Demokratie eingesetzt hätten. Die Kulturpolitik des Bundes werde dies tun.

In Deutschland wird am Dienstag beim 33. Tag der Deutschen Einheit an die Wiedervereinigung 1990 erinnert, der friedliche Proteste in der DDR gegen die jahrzehntelang herrschende SED vorangegangen waren. Es handelt sich um einen bundesweiten Feiertag. Die Feierlichkeiten finden in diesem Jahr in Hamburg statt, das gerade die Bundesratspräsidentschaft innehat. Der offizielle Festakt findet am Dienstagmittag in der Hansestadt statt.

F.Harris--TNT

Empfohlen

Chef von US-Chiphersteller Nvidia lobt Chinas Beitrag zu KI-Entwicklung

Der Vorstandschef des US-Chipherstellers Nvidia, Jensen Huang, hat den Beitrag Chinas zur Entwicklung von Künstlicher Intelligenz (KI) gelobt. In der Volksrepublik seien "bedeutende Beiträge" zu jener Forschungsarbeit geleistet worden, die KI-Technologie nach vorne gebracht habe, sagte der in Taiwan geborene Huang am Samstag vor Reportern in Hongkong. "Offene Wissenschaft und offene Forschung im KI-Bereich sind absolut global", aus seiner Sicht werde "absehbar nichts etwas daran ändern".

Amazon investiert weitere vier Milliarden Dollar in KI-Startup Anthropic

Der Amazon-Konzern wird weitere vier Milliarden Dollar (3,84 Milliarden Euro) in das KI-Startup Anthropic investieren. Wie der US-Onlineversandhändler und das Startup am Freitag mitteilten, belaufen sich damit die bisherigen Gesamtinvestitionen auf acht Milliarden Dollar, mit denen Amazon Minderheitsaktionär der in San Francisco ansässigen Firma ist.

Nvidia toppt erneut die Erwartungen - und enttäuscht doch die Anleger

Der US-Chiphersteller Nvidia hat mit seinen neuesten Zahlen erneut die Erwartungen übertroffen - und doch die Anleger enttäuscht. Im dritten Quartal verzeichnete das Unternehmen einen Nettogewinn von 19,3 Milliarden Dollar (18,3 Milliarden Euro) - mehr als doppelt so viel wie im Vorjahresquartal (plus 109 Prozent). Experten hatten rund 17,4 Milliarden Dollar prognostiziert. Die Anleger hatten jedoch auf noch mehr gehofft, der Aktienkurs sank.

BGH befragt Europäischen Gerichtshof zu Tantiemen für Zweitnutzung von Texten

Im Streit zwischen Wissenschaftsautoren und der Verwertungsgesellschaft Wort über die Verteilung von Tantiemen zieht der Bundesgerichtshof (BGH) den Europäischen Gerichtshof (EuGH) zu Rate. Die europäischen Richterinnen und Richter sollen in dem Zusammenhang Fragen zum EU-Recht beantworten, wie der BGH am Donnerstag in Karlsruhe entschied. Geklärt werden soll, ob die Förderung kulturell bedeutender Werke aus den Einnahmen einer Verwertungsgesellschaft mit EU-Recht vereinbar ist. (Az. I ZR 135/23)

Textgröße ändern: