The National Times - Raumschiff mit zwei Kosmonauten und einer US-Astronautin zur ISS gestartet

Raumschiff mit zwei Kosmonauten und einer US-Astronautin zur ISS gestartet


Raumschiff mit zwei Kosmonauten und einer US-Astronautin zur ISS gestartet
Raumschiff mit zwei Kosmonauten und einer US-Astronautin zur ISS gestartet / Foto: © POOL/AFP

Inmitten der Spannungen wegen der Ukraine sind zwei russische Kosmonauten und eine US-Astronautin zur Internationalen Raumstation ISS gestartet. Das Sojus-MS-24-Raumschiff hob am Freitag pünktlich vom Weltraumbahnhof Baikonur in Kasachstan ab. An Bord sind die beiden Russen Oleg Kononenko und Nikolai Tschub sowie ihre US-Kollegin Loral O'Hara, die drei Stunden nach dem Start an der ISS andocken sollten.

Textgröße ändern:

Für O'Hara und Tschub war es der erste Flug ins All. Tschub und Kononenko sollen ein Jahr auf der ISS verbringen, O'Hara soll ein halbes Jahr dort bleiben.

"Es ist ein ganz besonderer Moment und ein sehr gutes Gefühl, Teil von etwas zu sein, das größer ist als wir und das so viele Menschen zusammengebracht hat", hatte O'Hara am Donnerstag auf einer Pressekonferenz gesagt. "Die Stimmung ist gut, die Besatzung ist bereit, alle ihr übertragenen Aufgaben zu erfüllen", sagte Tschub. Eine Reise ins All sei sein "Kindheitstraum" gewesen und er habe "sein ganzes Leben" diesem Ziel gewidmet.

Die drei Raumfahrer werden die Russen Sergej Prokopjew und Dmitri Peteline sowie den US-Bürger Frank Rubio ablösen, die vor einem Jahr zur ISS geflogen waren. Ihre Mission war verlängert worden, weil ihr Raumschiff im Dezember ein Leck im Kühlsystem erlitten hatte. Es war nach Angaben Moskaus durch einen kleinen Meteoriten entstanden.

Der Start am Freitag erfolgte weniger als einen Monat nach dem Absturz der russischen Mondsonde Luna-25. Diese hätte als erste Mondsonde der Geschichte auf dem Südpol des Erdtrabanten landen sollen.

Seit dem Beginn des russischen Offensive in der Ukraine im Februar 2022 ist der Weltraum einer der wenigen Bereiche, in denen Russland und die USA noch zusammenarbeiten. Die ISS ist seit 1998 in Betrieb.

R.T.Gilbert--TNT

Empfohlen

Chef von US-Chiphersteller Nvidia lobt Chinas Beitrag zu KI-Entwicklung

Der Vorstandschef des US-Chipherstellers Nvidia, Jensen Huang, hat den Beitrag Chinas zur Entwicklung von Künstlicher Intelligenz (KI) gelobt. In der Volksrepublik seien "bedeutende Beiträge" zu jener Forschungsarbeit geleistet worden, die KI-Technologie nach vorne gebracht habe, sagte der in Taiwan geborene Huang am Samstag vor Reportern in Hongkong. "Offene Wissenschaft und offene Forschung im KI-Bereich sind absolut global", aus seiner Sicht werde "absehbar nichts etwas daran ändern".

Amazon investiert weitere vier Milliarden Dollar in KI-Startup Anthropic

Der Amazon-Konzern wird weitere vier Milliarden Dollar (3,84 Milliarden Euro) in das KI-Startup Anthropic investieren. Wie der US-Onlineversandhändler und das Startup am Freitag mitteilten, belaufen sich damit die bisherigen Gesamtinvestitionen auf acht Milliarden Dollar, mit denen Amazon Minderheitsaktionär der in San Francisco ansässigen Firma ist.

Nvidia toppt erneut die Erwartungen - und enttäuscht doch die Anleger

Der US-Chiphersteller Nvidia hat mit seinen neuesten Zahlen erneut die Erwartungen übertroffen - und doch die Anleger enttäuscht. Im dritten Quartal verzeichnete das Unternehmen einen Nettogewinn von 19,3 Milliarden Dollar (18,3 Milliarden Euro) - mehr als doppelt so viel wie im Vorjahresquartal (plus 109 Prozent). Experten hatten rund 17,4 Milliarden Dollar prognostiziert. Die Anleger hatten jedoch auf noch mehr gehofft, der Aktienkurs sank.

BGH befragt Europäischen Gerichtshof zu Tantiemen für Zweitnutzung von Texten

Im Streit zwischen Wissenschaftsautoren und der Verwertungsgesellschaft Wort über die Verteilung von Tantiemen zieht der Bundesgerichtshof (BGH) den Europäischen Gerichtshof (EuGH) zu Rate. Die europäischen Richterinnen und Richter sollen in dem Zusammenhang Fragen zum EU-Recht beantworten, wie der BGH am Donnerstag in Karlsruhe entschied. Geklärt werden soll, ob die Förderung kulturell bedeutender Werke aus den Einnahmen einer Verwertungsgesellschaft mit EU-Recht vereinbar ist. (Az. I ZR 135/23)

Textgröße ändern: