The National Times - Bundesdatenschützer hält Sperrung von KI-Chatbot in Deutschland für möglich

Bundesdatenschützer hält Sperrung von KI-Chatbot in Deutschland für möglich


Bundesdatenschützer hält Sperrung von KI-Chatbot in Deutschland für möglich
Bundesdatenschützer hält Sperrung von KI-Chatbot in Deutschland für möglich / Foto: © AFP

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber hält eine Sperrung des auf künstlicher Intelligenz (KI) basierenden Chatbots ChatGPT in Deutschland für denkbar. "Grundsätzlich ist ein entsprechendes Vorgehen auch in Deutschland möglich", sagte eine Sprecherin von Kelber dem "Handelsblatt" am Montag. Sie bezog sich darauf, dass Italien als erstes westliches Land ChatGPT am Freitag aus Datenschutzgründen vorerst gesperrt hatte.

Textgröße ändern:

Nach Angaben von Kelbers Sprecherin fällt dies in Deutschland jedoch in den Zuständigkeitsbereich der Landesdatenschutzbehörden. Gleichzeitig habe Kelbers Behörde die italienische Datenschutzaufsichtsbehörde bereits um "weiterführende Informationen" zur Sperrung von ChatGPT gebeten, hieß es weiter. Diese würden dann an die zuständigen Landesdatenschutzaufsichtsbehörden und Landesmedienanstalten weitergegeben, erklärte die Sprecherin.

Der frühere Datenschutzbeauftragte von Baden-Württemberg, Stefan Brink, kritisierte das italienische Vorgehen gegenüber dem "Handelsblatt". Zwar nutze KI regelmäßig auch personenbezogene Daten zu Trainingszwecken, sagte er. "Soweit die Daten allerdings aus dem Internet bezogen werden, überwiegen regelmäßig die berechtigten Interessen der Entwickler gegenüber Schutzbedürfnissen von Betroffenen", gab er jedoch zu bedenken.

ChatGPT erstellt mit Hilfe von künstlicher Intelligenz und der Auswertung großer Datenmengen Texte. Die italienische Datenschutzbehörde kritisiert, ChatGPT der Firma OpenAI habe sich nicht an Datenschutz- und Jugendschutzregeln gehalten. Insbesondere habe OpenAI keine Rechtsgrundlage für das massenhafte Sammeln und Speichern personenbezogener Daten. Auch hole das Unternehmen keine Einwilligung der betroffenen Menschen ein und es fehle an Maßnahmen zum Jugendschutz, etwa einer effektiven Alterskontrolle für Minderjährige.

S.Arnold--TNT

Empfohlen

Chef von US-Chiphersteller Nvidia lobt Chinas Beitrag zu KI-Entwicklung

Der Vorstandschef des US-Chipherstellers Nvidia, Jensen Huang, hat den Beitrag Chinas zur Entwicklung von Künstlicher Intelligenz (KI) gelobt. In der Volksrepublik seien "bedeutende Beiträge" zu jener Forschungsarbeit geleistet worden, die KI-Technologie nach vorne gebracht habe, sagte der in Taiwan geborene Huang am Samstag vor Reportern in Hongkong. "Offene Wissenschaft und offene Forschung im KI-Bereich sind absolut global", aus seiner Sicht werde "absehbar nichts etwas daran ändern".

Amazon investiert weitere vier Milliarden Dollar in KI-Startup Anthropic

Der Amazon-Konzern wird weitere vier Milliarden Dollar (3,84 Milliarden Euro) in das KI-Startup Anthropic investieren. Wie der US-Onlineversandhändler und das Startup am Freitag mitteilten, belaufen sich damit die bisherigen Gesamtinvestitionen auf acht Milliarden Dollar, mit denen Amazon Minderheitsaktionär der in San Francisco ansässigen Firma ist.

Nvidia toppt erneut die Erwartungen - und enttäuscht doch die Anleger

Der US-Chiphersteller Nvidia hat mit seinen neuesten Zahlen erneut die Erwartungen übertroffen - und doch die Anleger enttäuscht. Im dritten Quartal verzeichnete das Unternehmen einen Nettogewinn von 19,3 Milliarden Dollar (18,3 Milliarden Euro) - mehr als doppelt so viel wie im Vorjahresquartal (plus 109 Prozent). Experten hatten rund 17,4 Milliarden Dollar prognostiziert. Die Anleger hatten jedoch auf noch mehr gehofft, der Aktienkurs sank.

BGH befragt Europäischen Gerichtshof zu Tantiemen für Zweitnutzung von Texten

Im Streit zwischen Wissenschaftsautoren und der Verwertungsgesellschaft Wort über die Verteilung von Tantiemen zieht der Bundesgerichtshof (BGH) den Europäischen Gerichtshof (EuGH) zu Rate. Die europäischen Richterinnen und Richter sollen in dem Zusammenhang Fragen zum EU-Recht beantworten, wie der BGH am Donnerstag in Karlsruhe entschied. Geklärt werden soll, ob die Förderung kulturell bedeutender Werke aus den Einnahmen einer Verwertungsgesellschaft mit EU-Recht vereinbar ist. (Az. I ZR 135/23)

Textgröße ändern: