The National Times - Frankreichs Abgeordnete ehren den letzten Zeugen des SS-Massakers von Oradour-sur-Glane

Frankreichs Abgeordnete ehren den letzten Zeugen des SS-Massakers von Oradour-sur-Glane


Frankreichs Abgeordnete ehren den letzten Zeugen des SS-Massakers von Oradour-sur-Glane
Frankreichs Abgeordnete ehren den letzten Zeugen des SS-Massakers von Oradour-sur-Glane / Foto: © AFP

Die Abgeordneten der französischen Nationalversammlung haben dem letzten Zeugen des SS-Massakers von Oradour-sur-Glane die Ehre erwiesen. Mit einer Schweigeminute gedachten sie am Freitag dem am vergangenen Wochenende im Alter von 97 Jahren gestorbenen Robert Hébras. Hébras war der letzte Überlebende des Massakers, das SS-Soldaten 1944 an Zivilisten in dem südwestfranzösischen Dorf verübt hatten. Er hatte sich in den vergangenen Jahrzehnten unermüdlich für Frieden, Aussöhnung und Demokratie eingesetzt.

Textgröße ändern:

In Oradour-sur-Glane nahmen am Freitag etwa 250 Menschen Abschied von Hébras, unter ihnen auch der deutsche Botschafter in Frankreich.

Am 10. Juni 1944 hatten die deutschen Soldaten der SS-Panzerdivision "Das Reich" 642 Menschen getötet und fast das gesamte Dorf niedergebrannt. Nur fünf Männer und eine Frau entkamen den SS-Soldaten. Die Ruinen sind bis heute als Mahnmal erhalten. Hébras führte bis ins hohe Alter Schulklassen und Besucher durch den Ort, der mit seinen abgebrannten Häusern und verrosteten Autowracks an die fürchterlichen Geschehnisse erinnert.

Hébras verlor damals seine Mutter und seine Schwester, die die Soldaten mit etwa 450 Frauen und Kindern in die Dorfkirche eingesperrt hatten. Anschließend schossen die SS-Soldaten in die Menge, verteilten Stroh und Reisig und setzten die Kirche in Brand.

Der damals 20-jährige Hébras schloss sich nach dem Massaker dem französischen Widerstand an. Nach dem Krieg kehrte er in seine Heimat zurück, ein neues Dorf wurde in der Nähe der Ruinen aufgebaut. Im September 2013 reiste der damalige Bundespräsident Joachim Gauck nach Oradour-sur-Glane und traf dort auch mit Hébras zusammen. Es war der erste Besuch eines hochrangigen Vertreters Deutschlands in dem Ort.

T.Hancock--TNT

Empfohlen

Chef von US-Chiphersteller Nvidia lobt Chinas Beitrag zu KI-Entwicklung

Der Vorstandschef des US-Chipherstellers Nvidia, Jensen Huang, hat den Beitrag Chinas zur Entwicklung von Künstlicher Intelligenz (KI) gelobt. In der Volksrepublik seien "bedeutende Beiträge" zu jener Forschungsarbeit geleistet worden, die KI-Technologie nach vorne gebracht habe, sagte der in Taiwan geborene Huang am Samstag vor Reportern in Hongkong. "Offene Wissenschaft und offene Forschung im KI-Bereich sind absolut global", aus seiner Sicht werde "absehbar nichts etwas daran ändern".

Amazon investiert weitere vier Milliarden Dollar in KI-Startup Anthropic

Der Amazon-Konzern wird weitere vier Milliarden Dollar (3,84 Milliarden Euro) in das KI-Startup Anthropic investieren. Wie der US-Onlineversandhändler und das Startup am Freitag mitteilten, belaufen sich damit die bisherigen Gesamtinvestitionen auf acht Milliarden Dollar, mit denen Amazon Minderheitsaktionär der in San Francisco ansässigen Firma ist.

Nvidia toppt erneut die Erwartungen - und enttäuscht doch die Anleger

Der US-Chiphersteller Nvidia hat mit seinen neuesten Zahlen erneut die Erwartungen übertroffen - und doch die Anleger enttäuscht. Im dritten Quartal verzeichnete das Unternehmen einen Nettogewinn von 19,3 Milliarden Dollar (18,3 Milliarden Euro) - mehr als doppelt so viel wie im Vorjahresquartal (plus 109 Prozent). Experten hatten rund 17,4 Milliarden Dollar prognostiziert. Die Anleger hatten jedoch auf noch mehr gehofft, der Aktienkurs sank.

BGH befragt Europäischen Gerichtshof zu Tantiemen für Zweitnutzung von Texten

Im Streit zwischen Wissenschaftsautoren und der Verwertungsgesellschaft Wort über die Verteilung von Tantiemen zieht der Bundesgerichtshof (BGH) den Europäischen Gerichtshof (EuGH) zu Rate. Die europäischen Richterinnen und Richter sollen in dem Zusammenhang Fragen zum EU-Recht beantworten, wie der BGH am Donnerstag in Karlsruhe entschied. Geklärt werden soll, ob die Förderung kulturell bedeutender Werke aus den Einnahmen einer Verwertungsgesellschaft mit EU-Recht vereinbar ist. (Az. I ZR 135/23)

Textgröße ändern: