The National Times - Zahl der Verletzten bei Demo gegen Abriss von Lützerath noch unklar

Zahl der Verletzten bei Demo gegen Abriss von Lützerath noch unklar


Zahl der Verletzten bei Demo gegen Abriss von Lützerath noch unklar
Zahl der Verletzten bei Demo gegen Abriss von Lützerath noch unklar / Foto: © AFP/Archiv

Nach der Großdemonstration gegen die Räumung des Dorfes Lützerath in Nordrhein-Westfalen war die Zahl der Verletzten zunächst weiter unklar. Ein Sprecher der Polizei Aachen sagte am Sonntag, es gebe noch "keine gesicherten Informationen". Die Polizei erwartete konkrete Zahlen im Laufe des Sonntags.

Textgröße ändern:

Die Initiative "Lützerath lebt" sprach von "zahlreichen Schwerverletzten" und in einem Fall sogar von einer lebensgefährlichen Verletzung. Die Polizei habe auf den Feldern vor Lützerath "massiv Schlagstöcke, Pfefferspray, Räumpanzer, Wasserwerfer, Hunde und Pferde" gegen die Klimaaktivistinnen und -aktivisten eingesetzt.

Am Samstag hatten erneut tausende Menschen gegen die Räumung der Siedlung und deren drohende Abbaggerung für den Braunkohleabbau demonstriert, darunter auch die Klimaaktivistin Greta Thunberg. Die Polizei sprach von insgesamt 15.000 Protestteilnehmerinnen und -teilnehmern. Der Umweltverband BUND, einer der Veranstalter, sprach von 35.000 Demonstrierenden, die Initiative Alle Dörfer Bleiben sogar von 50.000.

Am Rande der Großdemonstration kam es zu gewaltsamen Zusammenstößen mit der Polizei, als einige hundert Menschen Polizeiketten durchbrachen und im strömenden Regen zur Abbruchkante des Tagebaus liefen. Sicherheitskräfte wurden mit Steinen beworfen, die Polizei setzte demnach Wasserwerfer, Pfefferspray und Stöcke ein. Bei Einbruch der Dunkelheit beruhigte sich die Lage, die meisten Demonstrierenden reisten ab.

Am Sonntag war die Lage nach Angaben des Polizeisprechers "sehr ruhig". Es gebe noch einige Mahnwachen, das Gelände werde weiter gesichert. Mindestens zwei Klimaaktivisten harrten weiterhin in einem selbst angelegten Tunnelsystem auf, das sie bislang nicht freiwillig verlassen wollten. Die Werksfeuerwehr von RWE Power hält demnach Kontakt zu ihnen.

N.Johns--TNT

Empfohlen

Chef von US-Chiphersteller Nvidia lobt Chinas Beitrag zu KI-Entwicklung

Der Vorstandschef des US-Chipherstellers Nvidia, Jensen Huang, hat den Beitrag Chinas zur Entwicklung von Künstlicher Intelligenz (KI) gelobt. In der Volksrepublik seien "bedeutende Beiträge" zu jener Forschungsarbeit geleistet worden, die KI-Technologie nach vorne gebracht habe, sagte der in Taiwan geborene Huang am Samstag vor Reportern in Hongkong. "Offene Wissenschaft und offene Forschung im KI-Bereich sind absolut global", aus seiner Sicht werde "absehbar nichts etwas daran ändern".

Amazon investiert weitere vier Milliarden Dollar in KI-Startup Anthropic

Der Amazon-Konzern wird weitere vier Milliarden Dollar (3,84 Milliarden Euro) in das KI-Startup Anthropic investieren. Wie der US-Onlineversandhändler und das Startup am Freitag mitteilten, belaufen sich damit die bisherigen Gesamtinvestitionen auf acht Milliarden Dollar, mit denen Amazon Minderheitsaktionär der in San Francisco ansässigen Firma ist.

Nvidia toppt erneut die Erwartungen - und enttäuscht doch die Anleger

Der US-Chiphersteller Nvidia hat mit seinen neuesten Zahlen erneut die Erwartungen übertroffen - und doch die Anleger enttäuscht. Im dritten Quartal verzeichnete das Unternehmen einen Nettogewinn von 19,3 Milliarden Dollar (18,3 Milliarden Euro) - mehr als doppelt so viel wie im Vorjahresquartal (plus 109 Prozent). Experten hatten rund 17,4 Milliarden Dollar prognostiziert. Die Anleger hatten jedoch auf noch mehr gehofft, der Aktienkurs sank.

BGH befragt Europäischen Gerichtshof zu Tantiemen für Zweitnutzung von Texten

Im Streit zwischen Wissenschaftsautoren und der Verwertungsgesellschaft Wort über die Verteilung von Tantiemen zieht der Bundesgerichtshof (BGH) den Europäischen Gerichtshof (EuGH) zu Rate. Die europäischen Richterinnen und Richter sollen in dem Zusammenhang Fragen zum EU-Recht beantworten, wie der BGH am Donnerstag in Karlsruhe entschied. Geklärt werden soll, ob die Förderung kulturell bedeutender Werke aus den Einnahmen einer Verwertungsgesellschaft mit EU-Recht vereinbar ist. (Az. I ZR 135/23)

Textgröße ändern: