The National Times - Bundesverfassungsgericht verhandelt über Bundestagsrecht auf Information

Bundesverfassungsgericht verhandelt über Bundestagsrecht auf Information


Bundesverfassungsgericht verhandelt über Bundestagsrecht auf Information
Bundesverfassungsgericht verhandelt über Bundestagsrecht auf Information / Foto: © AFP/Archiv

Mit der gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik der Europäischen Union hat sich am Dienstag das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe befasst. Der zweite Senat verhandelte über Klagen der Grünen- und der Linksfraktion im Bundestag von 2015. Sie sind der Ansicht, dass der Bundestag auch an der europäischen Sicherheitspolitik mitwirkt und darum von der Bundesregierung frühzeitig informiert werden muss. (Az. 2 BvE 3/15 und 2 BvE 7/15)

Textgröße ändern:

Konkret wurden zwei Vorgänge während der Flüchtlingskrise 2015 behandelt. Im Frühjahr 2015 beschloss die EU, systematisch gegen Schlepper und Menschenschmuggel auf dem Mittelmeer vorzugehen. Sie startete die Militäroperation EUNAVFOR MED - auch Operation Sophia genannt, nach dem ersten an Bord eines Bundeswehrschiffs geborenen Baby, der Tochter einer geflüchteten Somalierin.

Grüne und Linke rügen, dass der Bundestag den Entwurf für das Krisenmanagementkonzept nicht vor dem Ratsbeschluss im Mai 2015 einsehen konnte. Die Linksfraktion klagte außerdem, weil die Abgeordneten einen Brief des früheren türkischen Ministerpräsidenten Ahmet Davutoglu an die damalige Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) nicht lesen durften. Davutoglu hatte vor einem Gipfeltreffen der EU mit der Türkei zur Flüchtlingskrise Ende 2015 an die europäischen Staats- und Regierungschefs geschrieben.

Die Fraktionen halten das Unterrichtungs- und Mitwirkungsrecht des Bundestags für verletzt. Laut Grundgesetz wirken Bundestag und Bundesrat in Angelegenheiten der Europäischen Union mit. Die Bundesregierung muss sie darum "umfassend und zum frühestmöglichen Zeitpunkt" unterrichten. Die zentrale Frage ist aber, ob das auch für die Verteidigungspolitik gilt.

Die Bundesregierung nämlich betrachtet die gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der EU nicht als vergemeinschaftet, wie Susanne Baumann, Staatssekretärin im Auswärtigen Amt, vor Gericht sagte. Vielmehr verständigten sich die Mitgliedsstaaten untereinander auf eine einheitliche Linie.

Nur bei EU-Angelegenheiten habe der Bundestag das Recht, sich in den Entscheidungsprozess einzubringen und also im Vorfeld informiert zu werden, sagte der Bevollmächtigte der Bundesregierung, Heiko Sauer. Die gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik zählte er nicht dazu. Hier gebe es "keine Verdrängung mitgliedsstaatlicher Kompetenzen", weshalb keine Rechte des Bundestags ausgeglichen werden müssten.

Der Bevollmächtigte der Grünen-Fraktion, Andreas von Arnauld, sah dies anders. Im entsprechenden Artikel des Grundgesetzes gehe es um ein "Mitregieren in allen Fragen der europäischen Integration", sagte er. Europäische Außenpolitik im Verbund funktioniere eben anders als die klassische nationalstaatliche Außenpolitik.

Im April 2021 hatte das Verfassungsgericht auf eine Klage der Grünenfraktion hin entschieden, dass die Bundesregierung den Bundestag umfassend und so früh wie möglich über ihre Linien in EU-Verhandlungen informieren müsse. Damals ging es allerdings nicht um Verteidigungspolitik, sondern um die deutsche Position zum möglichen Austritt Griechenlands aus dem Euro vor sieben Jahren.

Über die aktuellen Klagen will das Gericht am Dienstag noch nicht entscheiden. Ein Urteil wird voraussichtlich in einigen Monaten fallen.

C.Blake--TNT

Empfohlen

Schäden an zwei Unterwasser-Kabeln in der Ostsee wecken Verdacht auf Sabotage

Schäden an zwei wichtigen Unterwasser-Kabeln in der Ostsee binnen 48 Stunden haben den Verdacht auf Sabotage laut werden lassen. Ein solcher Vorfall wecke "sofort den Verdacht, dass absichtlich Schaden angerichtet wird", erklärten am Dienstag Bundesaußenministerin Annalena Baerbock (Grüne) und ihre finnische Kollegin Elina Valtonen. Zuvor waren Schäden sowohl an einem Telekommunikations-Kabel zwischen Deutschland und Finnland als auch an einem derartigen Kabel zwischen Schweden und Litauen bekannt geworden.

Ukraine greift Russland mit ATACMS-Raketen an - Moskau droht mit Antwort

Zwei Tage nach der Zustimmung von Präsident Joe Biden hat die ukrainische Armee Russland erstmals mit ATACMS-Raketen angegriffen. Nach Angaben des russischen Verteidigungsministeriums erfolgte der ukrainische Angriff mit von den USA gelieferten Waffen auf russisches Gebiet an der Grenze zum Nachbarland. Ein ukrainischer Regierungsvertreter bestätigte der Nachrichtenagentur AFP den Einsatz der Raketen. Russlands Außenminister Sergej Lawrow kündigte eine "entsprechende" Antwort an und schloss dabei auch den möglichen Einsatz russischer Atomwaffen nicht aus.

Arbeitskräfte gesucht: Spanien erleichtert Zuwanderung

Die spanische Regierung will mit einer Einwanderungsreform pro Jahr zehntausenden Migranten zusätzlich einen legalen Aufenthalt im Land erlauben. Die am Dienstag beschlossene Gesetzesänderung gelte für Ausländer, die sich bereits im Land befänden, sagte Migrationsministerin Elma Saiz. Durch die Änderungen könnten sie "ein Leben als vollständige Bürger führen, mit allen Rechten und Pflichten". Hintergrund der Reform sind vor allem wirtschaftliche Gründe, Spanien brauche dringend zusätzliche Arbeitskräfte.

US-Republikanerin will Trans-Abgeordneter Zugang zu Damentoilette verwehren

Nach dem Einzug der ersten Transfrau ins US-Repräsentantenhaus will eine republikanische Abgeordnete dieser den Zugang zu den Damentoiletten verwehren. "Die biologischen Männer haben nichts in den privaten Räumlichkeiten von Frauen zu suchen. Punkt", schrieb die republikanische Abgeordnete Nancy Mace am Montagabend im Onlinedienst X. Dazu präsentierte sie eine entsprechende Resolution.

Textgröße ändern: