The National Times - Bundessozialgericht klärt Anrechnung von Kindererziehungszeiten in EU-Ausland

Bundessozialgericht klärt Anrechnung von Kindererziehungszeiten in EU-Ausland


Bundessozialgericht klärt Anrechnung von Kindererziehungszeiten in EU-Ausland
Bundessozialgericht klärt Anrechnung von Kindererziehungszeiten in EU-Ausland / Foto: © AFP/Archiv

Kindererziehungszeiten im EU-Ausland können auch von der Deutschen Rentenversicherung rentensteigernd anerkannt werden. Das ist der Fall, wenn vorher und hinterher deutsche Rentenanwartschaften erworben wurden und die Kindererziehung im Ausland dort nicht zu einer Rente führt, wie das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel in einem am Freitag bekanntgegebenen Urteil vom Vortag entschied. (Az. B 5 R 16/23 R)

Textgröße ändern:

Es sprach damit einer Mutter eine höhere Rente zu, die zwei ihrer drei Kinder zunächst in Österreich aufgezogen hatte. Danach lässt sich die Anerkennung der Kindererziehungszeiten auch durch nachfolgende freiwillige Beiträge in die deutsche Rentenkasse erreichen.

Die Frau war bis 1972 in Deutschland sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Von 1975 bis 1979 lebte sie mit ihrem Ehemann und den in den Jahren 1970, 1975 und 1977 geborenen Kindern in Österreich.

Während ihr Mann dort arbeitete und Beiträge zur österreichischen Rentenversicherung zahlte, widmete sie sich ausschließlich der Kindererziehung. Nach ihrer Rückkehr nach Deutschland zahlte die Mutter noch freiwillige Beiträge in die deutsche Rentenkasse ein, um die sogenannte Wartezeit von 60 Monaten zu erfüllen.

Die österreichische Rentenversicherung stellte 52 Monate Kindererziehungszeiten fest. Wegen der dort geltenden Mindestversicherungszeit von 180 Monaten reichte dies für eine österreichische Rente aber nicht aus. Die Deutsche Rentenversicherung erkannte Kindererziehungszeiten nur für das erste Kind an.

Wie nun das BSG entschied, muss die Rentenversicherung auch die Erziehungszeiten für die beiden weiteren Kinder anerkennen. Das ergebe sich aus EU-Recht, die deutschen Vorschriften seien entsprechend auszulegen.

Danach "muss die betroffene Person ausschließlich in dem die Rente gewährenden Mitgliedsstaat Versicherungszeiten erworben haben, und zwar sowohl vor als auch nach der Verlegung ihres Wohnsitzes in den anderen Mitgliedsstaat, in dem sie die Kindererziehungszeiten zurückgelegt hat".

Dies sei hier erfüllt. Die Klägerin habe vor der Kindererziehung in Österreich in Deutschland beitragspflichtig gearbeitet. Danach sei sie in Deutschland zwar selbstständig tätig gewesen, habe aber noch freiwillige Beiträge in die Rentenkasse eingezahlt. Dass die österreichische Rentenversicherung die Zeiten anerkannt habe, stehe dem nicht entgegen, weil dies nicht zu österreichischen Rentenzahlungen geführt habe.

S.Lee--TNT

Empfohlen

Fall Le Pen: Gericht strebt Entscheidung über Berufungsanträge bis Sommer 2026 an

Im Fall der verurteilten Rechtspopulistin Marine Le Pen und ihrer Partei Rassemblement National (RN) strebt das zuständige Gericht eine Entscheidung über die Berufungsanträge bis Sommer 2026 an. Dies teilte das Pariser Berufungsgericht am Dienstag mit. Demnach liegen ihm drei Berufungsanträge vor, die geprüft würden, um "eine Entscheidung im Sommer 2026 zu ermöglichen". RN-Parteichef Jordan Bardella teilte mit, einer der Berufungsanträge sei von seiner Partei.

Putin empfängt per Haftbefehl gesuchten Serbenführer Dodik in Moskau

Der russische Präsident Wladimir Putin hat den per internationalem Haftbefehl gesuchten bosnischen Serbenführer Milorad Dodik in Moskau empfangen. Der Kreml veröffentlichte am Dienstag ein Video, wie sich die beiden die Hände schütteln und dann an einen Tisch setzen. "Ich bin sehr froh, Sie in Moskau zu sehen", sagte Putin. Putins Berater Juri Uschakow nahm laut Kreml auch an dem Treffen mit Dodik teil.

Trump unterzeichnet Dekret gegen Preiswucher bei Veranstaltungstickets

Ein neues Dekret von US-Präsident Donald Trump soll Preiswucher bei Veranstaltungstickets begrenzen: Mit US-Musiker Kid Rock an seiner Seite unterzeichnete Trump am Montag (Ortszeit) im Weißen Haus eine Richtlinie gegen den profitablen Weiterverkauf von Tickets für Konzerte und andere Veranstaltungen.

US-Senator der Demokraten protestiert mit Marathon-Rede gegen Trump

Mit einer kämpferischen Marathon-Rede hat der demokratische US-Senator Cory Booker in der Kongresskammer gegen die Politik von Präsident Donald Trump protestiert. Der 55-Jährige trat am Montagabend um 19.00 Uhr (Dienstag 01.00 Uhr MESZ) im Senat ans Rednerpult, sprach die ganze Nacht durch und war auch am Dienstagvormittag weiter am Reden. Seine Ansprache dauerte damit mehr als 17 Stunden.

Textgröße ändern: