The National Times - Richter lehnt Trump-Antrag auf Verschiebung von Strafmaßverkündung im New Yorker Schweigegeldprozess ab

Richter lehnt Trump-Antrag auf Verschiebung von Strafmaßverkündung im New Yorker Schweigegeldprozess ab


Richter lehnt Trump-Antrag auf Verschiebung von Strafmaßverkündung im New Yorker Schweigegeldprozess ab
Richter lehnt Trump-Antrag auf Verschiebung von Strafmaßverkündung im New Yorker Schweigegeldprozess ab / Foto: © GETTY IMAGES/AFP/Archiv

Ein New Yorker Richter hat den Antrag des künftigen US-Präsidenten Donald Trump abgelehnt, die für Freitag angesetzte Strafmaßverkündung gegen Trump im Schweigegeldprozess zu verschieben. "Dieses Gericht hat die Argumente des Angeklagten (...) geprüft und stellt fest, dass sie größtenteils eine Wiederholung der Argumente sind, die er in der Vergangenheit bereits mehrfach vorgebracht hat", erklärte der Richter Juan Merchan am Montag in einer zweiseitigen Entscheidung. Deshalb werde der Antrag abgelehnt.

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Die Staatsanwaltschaft habe sich gegen eine Verschiebung der Strafmaßverkündung ausgesprochen, erklärte Merchan zudem.

Trumps Anwälte hatten in einer am Montag bekannt gewordenen Eingabe beantragt, den Termin am 10. Januar abzusagen und erst die abschließende Prüfung ihrer Eingaben zur Immunitätsfrage zuzulassen. Der Oberste Gerichtshof hatte Mitte vergangenen Jahres US-Präsidenten eine deutlich erweiterte Immunität zugebilligt, worauf sich Trumps Anwälte beziehen, um das Schweigegeldverfahren gänzlich einstellen zu lassen.

Trump, der die Präsidentschaftswahl gewann und am 20. Januar seine zweite Amtszeit als US-Präsident antritt, war in dem New Yorker Verfahren im Mai schuldig gesprochen worden, eine vor seinem Wahlsieg 2016 getätigte Schweigegeldzahlung an die frühere Pornodarstellerin Stormy Daniels in Höhe von 130.000 Dollar per Fälschung von Geschäftsdokumenten vertuscht zu haben.

Der unter massivem politischem Druck stehende Richter Merchan hatte die Verkündung des Strafmaßes mehrfach verschoben, so dass auch zum Zeitpunkt der Präsidentschaftswahl am 5. November der Ausgang des New Yorker Verfahrens noch offen war. Am vergangenen Freitag setzte er den 10. Januar als Termin für die Strafmaßverkündung fest und erklärte zugleich, dass eine Haftstrafe nicht zu erwarten sei.

Trump ist der erste verurteilte Straftäter, der für das Amt des US-Präsidenten kandidierte. Nach seiner ersten, von zahlreichen Skandalen geprägten Amtszeit (2017-2021) wurde der Rechtspopulist in insgesamt vier Strafverfahren angeklagt, unter anderem wegen Wahlmanipulation und im Zusammenhang mit der Erstürmung des Kapitols durch seine radikalen Anhänger.

Die beiden Strafverfahren der Bundesjustiz gegen ihn wurden inzwischen mit der Begründung eingestellt, dass das US-Justizministerium grundsätzlich nicht gegen amtierende Präsidenten ermittele. Das Verfahren im US-Bundesstaat Georgia liegt auf Eis.

T.Bennett--TNT

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