The National Times - Zukunft der Atomkraft in Deutschland: CDU-Generalsekretär widerspricht Merkel

Zukunft der Atomkraft in Deutschland: CDU-Generalsekretär widerspricht Merkel


Zukunft der Atomkraft in Deutschland: CDU-Generalsekretär widerspricht Merkel
Zukunft der Atomkraft in Deutschland: CDU-Generalsekretär widerspricht Merkel / Foto: © AFP/Archiv

In der Frage einer möglichen Rückkehr Deutschlands zur Nutzung der Atomenergie widerspricht die heutige CDU-Führung der früheren Parteichefin und Bundeskanzlerin Angela Merkel. Diese schreibt in ihren am Dienstag erschienen Memoiren: "Ich kann Deutschland auch für die Zukunft nicht empfehlen, wieder in die Nutzung der Kernenergie einzusteigen. Wir können die Klimaziele auch ohne die Kernenergie erreichen, technologisch erfolgreich sein und damit auch anderen Ländern der Erde Mut machen."

Textgröße ändern:

Dagegen sagte CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann in der RTL/ntv-Sendung "Frühstart", es könne durchaus geprüft werden, ob stillgelegte Atomkraftwerke wieder hochgefahren würden. Auf die Frage, ob er Merkels Ansicht teile, dass Deutschland weiterhin auf Atomkraft verzichten solle, sagte Linnemann außerdem: "Im Gegenteil, da bin ich offen, bin offen für Kernfusion."

Der Ausstieg aus der Atomkraft war in Deutschland 1998 von der rot-grünen Bundesregierung beschlossen worden. 2009 verlängerte die schwarz-gelbe Koalition unter Merkel dann die Laufzeiten der Kraftwerke deutlich. Als es 2011 zur Reaktorkatastrophe im japanischen Fukushima kam, folgte die Kehrtwende und der Ausstieg wurde deutlich beschleunigt. Die letzten Kraftwerke wurden schließlich im Frühjahr 2023 abgeschaltet, nachdem die Ampel-Koalition ihre Laufzeiten nochmal um einen kurzen Zeitraum verlängert hatte.

Für die Nutzung der Kernfusion hat sich auch CDU-Chef Friedrich Merz ausgesprochen. Bei dieser Technologie werden Atomkerne bei extremen Temperaturen miteinander verschmolzen, was enorme Mengen Energie freigesetzt.

Seit den 50er Jahren wurden bereits dutzende Versuchsreaktoren für Kernfusion gebaut. Eine kommerzielle Nutzung gibt es bisher nicht, da die für die Fusion nötige Energie meist nicht über der gewonnenen liegt; es ist damit offen, wann die kommerzielle Nutzung starten könnte. Wie bei herkömmlichen Atomkraftwerken, in denen Atomkerne gespalten werden, entsteht radioaktiver Abfall, allerdings in geringerem Ausmaß.

L.Graham--TNT

Empfohlen

Wagenknecht fordert "Expertenregierung" für Deutschland nach der Wahl

BSW-Chefin Sahra Wagenknecht fordert nach der Bundestagswahl eine Expertenregierung für Deutschland. Gebraucht werde ein "Kompetenz-Kabinett", schreibt Wagenknecht in einem Forderungspapier, das AFP am Dienstag vorlag. Diese Regierung solle "aus integren, fachkundigen und unbestechlichen Persönlichkeiten" bestehen, "denen es nicht um ihre Anschlussverwendung in einem lukrativen Wirtschaftsjob, sondern tatsächlich um das Wohl der Allgemeinheit geht". Nur so könne Vertrauen in den Staat und eine funktionierende Demokratie wiederhergestellt werden.

CDU zieht mit Slogan "Wieder nach vorne" in den Wahlkampf

Die CDU und ihr Kanzlerkandidat Friedrich Merz ziehen mit dem Slogan "Wieder nach vorne" in den Bundestagswahlkampf. "Es geht los! Die CDU ist im Wahlkampf", schrieb CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann am Dienstag an die CDU-Verbände auf kommunaler, Landes- und Bundesebene. Optisch flankiert wird der "Wieder nach vorne"-Slogan durch einen Deutschland-Umriss in den Farben der Bundesflagge Schwarz, Rot und Gold.

Vor Neuwahl: AfD hält im Januar zweitägigen Parteitag ab

Die AfD hält vor der vorgezogenen Neuwahl des Bundestages einen zweitägigen Parteitag ab. Bei dem Konvent am 11. und 12. Januar soll Partei- und Fraktionschefin Alice Weidel als erste Kanzlerkandidatin der AfD offiziell gewählt werden, sagte ein Parteisprecher am Dienstag der Nachrichtenagentur AFP. Zudem soll das Wahlprogramm verabschiedet werden.

Bundesverfassungsgericht: Betreute müssen für Zwangsbehandlung nicht immer in Klinik

Betreute Menschen müssen nicht in jedem Fall stationär ins Krankenhaus, wenn sie zwangsweise medizinisch behandelt werden müssen. Die entsprechende gesetzliche Regelung ist zum Teil mit dem Grundgesetz nicht vereinbar, wie das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am Dienstag entschied. Ausnahmen sind demnach in bestimmten Fällen möglich. (Az. 1 BvL 1/24)

Textgröße ändern: