The National Times - Biden mit Rede an die Nation nach US-Präsidentschaftswahl

Biden mit Rede an die Nation nach US-Präsidentschaftswahl


Biden mit Rede an die Nation nach US-Präsidentschaftswahl
Biden mit Rede an die Nation nach US-Präsidentschaftswahl / Foto: © AFP

Der scheidende US-Präsident Joe Biden will sich am Donnerstag in einer Rede an die Nation zum Ausgang der Präsidentschaftswahl äußern. Biden werde sich an die Nation wenden, "um die Wahlergebnisse und den Übergang zu besprechen", teilte das Weiße Haus am Mittwoch in Washington mit. Bei der Wahl am Dienstag hatte der republikanische Ex-Präsident Donald Trump einen triumphalen Wahlerfolg errungen und das Comeback ins Weiße Haus geschafft.

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Biden und die unterlegene demokratische Kandidatin und Vizepräsidentin Kamala Harris gratulierten dem Republikaner am Mittwoch zu seinem Wahlerfolg. Trump soll am 20. Januar den Amtseid als 47. Präsident der Vereinigten Staaten ablegen. Der 78-Jährige wird der bei seinem Amtsantritt älteste Präsident der US-Geschichte sein.

R.Campbell--TNT

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Nach dem Sieg des Republikaners Donald Trump bei der US-Präsidentschaftswahl wird sich Staatschef Joe Biden am Donnerstag in einer Rede an die Nation äußern. Nach Angaben des Weißen Hauses wird der Demokrat um 11.00 Uhr (Ortszeit 17.00 MEZ) über "die Wahlergebnisse und den Übergang" zu dem künftigen republikanischen Präsidenten sprechen. In den USA wie auch weltweit löste die spektakuläre Rückkehr des Rechtspopulisten Trump gespaltene Reaktionen aus.

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Karlsruhe veröffentlicht Beschluss zu bestimmten Überwachungsbefugnissen von BND

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe veröffentlicht am Donnerstag (09.30 Uhr) einen Beschluss über bestimmte Überwachungsbefugnisse des Bundesnachrichtendiensts (BND). Konkret geht es um die sogenannte strategische Überwachung von internationaler Kommunikation, also zwischen Teilnehmenden im In- und Ausland, um die Gefahr von großen Cyberangriffen rechtzeitig zu erkennen. Gegen eine Neuregelung von 2015 wenden sich zwei Verfassungsbeschwerden. (Az. 1 BvR 1743/16 und 1 BvR 2539/16)

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