The National Times - Polizeigewerkschaft kritisiert Cannabis-Legalisierung und fordert mehr Therapieplätze

Polizeigewerkschaft kritisiert Cannabis-Legalisierung und fordert mehr Therapieplätze


Polizeigewerkschaft kritisiert Cannabis-Legalisierung und fordert mehr Therapieplätze
Polizeigewerkschaft kritisiert Cannabis-Legalisierung und fordert mehr Therapieplätze / Foto: © AFP/Archiv

Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) hat die geplante Cannabis-Legalisierung wegen Gesundheitsgefahren für Jugendliche kritisiert und stattdessen den Ausbau von Therapieplätzen gefordert. Der Gewerkschaftsvorsitzende Rainer Wendt sagte der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (NOZ), er hätte sich gewünscht, dass Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) sich mehr Gedanken darüber mache, "dass junge Menschen, die auf einen solchen Weg geraten sind und da wieder wegwollen, Therapieplätze brauchen."

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Sich zu überlegen, wie ein Ausbau gelingen könnte, "wäre ein sinnvoller Beitrag zum Schutz junger Menschen gewesen", sagte Wendt. "Sie glauben gar nicht, wie viele verzweifelte junge Eltern ich gesehen habe." Wer als Jugendlicher mit dem Konsum aufhören wolle, finde "gar keinen Platz, damit er überhaupt eine vernünftige Therapie machen kann, um davon auch wieder wegzukommen".

Wendt kritisierte in der "Neuen Osnabrücker Zeitung" zudem die Freimengen von bis zu 50 Gramm pro Monat: "Sie können den ganzen Monat bekifft durch die Welt laufen!" Als Alternative zur Legalisierung schlägt die Polizeigewerkschaft vor, das Cannabis-Verbot ins Ordnungswidrigkeitenrecht zu überführen, um Kommunen die Möglichkeit zu geben, Sanktionsinstrumente "flexibel anzuwenden".

Das Gesetz über die teilweise Legalisierung von Cannabis für den Eigenverbrauch war kürzlich vom Bundestag mit der Mehrheit der Ampel-Koalition beschlossen worden. Dem Gesetz zufolge sollen Konsum und Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis künftig erlaubt werden, aber ausschließlich für Erwachsene. Im Eigenanbau zuhause sind bis zu 50 Gramm sowie drei Pflanzen erlaubt, sofern die Rauschmittel vor dem Zugriff durch Minderjährige geschützt werden. Allerdings könnte es im Bundesrat Widerstand gegen das Gesetz geben.

T.F.Russell--TNT

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