The National Times - Bundesregierung will Rentenpaket "in wenigen Tagen" auf den Weg bringen

Bundesregierung will Rentenpaket "in wenigen Tagen" auf den Weg bringen


Bundesregierung will Rentenpaket "in wenigen Tagen" auf den Weg bringen
Bundesregierung will Rentenpaket "in wenigen Tagen" auf den Weg bringen / Foto: © AFP

Das Rentenpaket der Bundesregierung soll nach Angaben von Finanzminister Christian Lindner (FDP) bald kommen. Das Paket werde "in wenigen Tagen" auf den Weg gebracht, sagte Lindner am Donnerstag mit Blick auf die Reform, die als Neuerung eine teilweise Kapitaldeckung der gesetzlichen Rente auf den Finanzmärkten vorsieht. "Es gab Bedenken hinsichtlich der am Kapitalmarkt gestützten Säule der gesetzlichen Rentenversicherung." Die Widerstände der Grünen seien nun aber ausgeräumt.

Textgröße ändern:

"Es ist ja so, dass wir jetzt in jedem Jahr Geld anlegen wollen, um es in Wertpapiere zu investieren", sagte Lindner dem Sender RTL am Rande des G20-Finanzministertreffens im brasilianischen Sao Paulo. Die Rendite solle ab den dreißiger Jahren genutzt werden, um den Beitrag für die Versicherten zu reduzieren, damit es nicht "zu einer Überlastung der arbeitenden Bevölkerung" komme.

Der Etat des Bundesarbeitsministeriums, in dem auch der Rentenzuschuss enthalten ist, sei schon jetzt der mit Abstand größte Einzelposten im Bundeshaushalt, so Lindner. Das sei "nicht nachhaltig".

Die Ampel-Regierung hatte sich in ihrem Koalitionsvertrag von 2021 auf eine "teilweise Kapitaldeckung der gesetzlichen Rentenversicherung" geeinigt. Diese teilweise Kapitaldeckung solle als dauerhafter Fonds von einer unabhängigen öffentlich-rechtlichen Stelle "professionell verwaltet werden und global anlegen", heißt es im Ampel-Koalitionsvertrag. Ziel ist es, die Profitmöglichkeiten an den Kapitalmärkten für die Rentenfinanzierung zu nutzen.

Ziel der Kapitaldeckung ist, dass Beitragssatz und Eintrittsalter nicht angehoben werden, das Rentenniveau aber nicht gesenkt wird. Die Kapitaldeckung wird unter anderem von Sozialverbänden kritisch gesehen.

D.Cook--TNT

Empfohlen

Selenskyj besucht in russischer Region Kursk kämpfende Truppen in Grenzregion Sumy

Der ukrainische Präsident Wolodymyr Selenskyj hat in der Grenzregion Sumy Soldaten besucht, die an der Offensive in der russischen Region Kursk beteiligt sind. "Heute habe ich meine Reise in die Region Sumy zu einem Treffen mit unseren Soldaten begonnen - den Männern, die in der Region Kursk kämpfen und unsere Grenzregionen und das ganze Land verteidigen", schrieb Selenskyj am Freitag im Onlinedienst Telegram.

Ex-Präsident Obama steigt in den Wahlkampf von Kamala Harris ein

Der frühere US-Präsident Barack Obama wird in den Wochen bis zum Wahltag am 5. November aktiv die Kampagne der demokratischen Präsidentschaftskandidatin Kamala Harris unterstützen. Wie Harris' Kampagnenteam am Freitag mitteilte, wird Obama am kommenden Donnerstag in Pittsburgh im Bundesstaat Pennsylvania seinen ersten Auftritt absolvieren und in den Wochen danach weitere Kundgebungen vor allem in den besonders umkämpften Bundesstaaten abhalten.

Irans Außenminister: Teheran unterstützt Bemühungen um Waffenruhe im Libanon

Der Iran unterstützt nach den Worten seines Außenministers Abbas Aragtschi die Bemühungen um eine Waffenruhe zwischen Israel und der Hisbollah im Libanon. Als Bedingung für eine Feuerpause nannte Aragtschi am Freitag bei einem Besuch in Beirut allerdings, dass es parallel auch eine Waffenruhe zwischen Israel und der radikalislamischen Palästinenserorganisation Hamas im Gazastreifen geben müsse.

EuGH: Zugriff von Polizei auf Handy nicht auf schwere Kriminalität beschränkt

Der Zugriff der Polizei auf persönliche Daten auf dem Handy während der Ermittlungen ist einem neuen Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zufolge nicht zwingend auf die Bekämpfung schwerer Kriminalität beschränkt. Die EU-Staaten müssten für solche Fälle Kriterien wie die Art der Straftaten definieren, entschied der EuGH am Freitag in Luxemburg. Außerdem müsse der Zugriff vorab von einem Gericht oder einer unabhängigen Behörde genehmigt werden. (Az. C-548/21)

Textgröße ändern: