The National Times - Tusk schließt vorübergehende Schließung der Grenze zur Ukraine nicht aus

Tusk schließt vorübergehende Schließung der Grenze zur Ukraine nicht aus


Tusk schließt vorübergehende Schließung der Grenze zur Ukraine nicht aus
Tusk schließt vorübergehende Schließung der Grenze zur Ukraine nicht aus / Foto: © AFP/Archiv

Angesichts der seit Wochen andauernden Proteste von polnischen Bauern gegen ukrainische Agrarimporte schließt Polens Regierungschef Donald Tusk eine vorübergehende Grenzschließung nicht aus. "Wir sprechen mit der ukrainischen Seite auch über die vorübergehende Grenzschließung und den Stopp des Handels im Allgemeinen", sagte Tusk am Mittwoch vor Journalisten in Warschau. Eine solche Entscheidung sei "für beide Seiten schmerzlich", fügte er hinzu.

Textgröße ändern:

Tusk versicherte, er sei zu "harten Entscheidungen bereit", um "unnötige Spannungen" zu vermeiden. Polen und die Ukraine müssten aber eine langfristige Lösung finden.

Der Regierungschef kündigte an, er werde am Donnerstag mit Vertretern von Landwirtinnen und Landwirten zusammentreffen. Die Bauern hatten vor mehr als zwei Wochen ihre Blockaden mehrerer Grenzübergänge zur Ukraine wieder aufgenommen. Sie protestieren gegen billigere Produkte aus der Ukraine, seit die EU infolge des russischen Angriffskrieges die Zölle auf viele Einfuhren ausgesetzt hat.

Die Ukraine ist wegen des russischen Angriffskriegs und russischer Blockaden im Schwarzen Meer für ihre Importe und Exporte in hohem Maße auf den Straßenverkehr mit dem EU-Mitglied Polen angewiesen. Bundesaußenministerin Annalena Baerbock (Grüne) hatte am Wochenende mit Unverständnis auf die Proteste reagiert. Über Polen würden "nur noch wenige Prozent des ukrainischen Getreides exportiert", sagte Baerbock im ukrainischen Odessa. Die Vorwürfe der protestierenden Landwirte gingen "vollkommen an der Faktenlage vorbei". Sie warnte vor einer diplomatischen Eskalation zwischen Warschau und Kiew.

Polen ist einer der größten Unterstützer der Ukraine in Europa - doch der Streit über die Getreideimporte belastet das polnisch-ukrainische Verhältnis seit Monaten. Polens Außenministerium hatte aber auch vor einer gezielten Einflussnahme Russlands auf die protestierenden Bauern gewarnt.

F.Adams--TNT

Empfohlen

Selenskyj besucht in russischer Region Kursk kämpfende Truppen in Grenzregion Sumy

Der ukrainische Präsident Wolodymyr Selenskyj hat in der Grenzregion Sumy Soldaten besucht, die an der Offensive in der russischen Region Kursk beteiligt sind. "Heute habe ich meine Reise in die Region Sumy zu einem Treffen mit unseren Soldaten begonnen - den Männern, die in der Region Kursk kämpfen und unsere Grenzregionen und das ganze Land verteidigen", schrieb Selenskyj am Freitag im Onlinedienst Telegram.

Ex-Präsident Obama steigt in den Wahlkampf von Kamala Harris ein

Der frühere US-Präsident Barack Obama wird in den Wochen bis zum Wahltag am 5. November aktiv die Kampagne der demokratischen Präsidentschaftskandidatin Kamala Harris unterstützen. Wie Harris' Kampagnenteam am Freitag mitteilte, wird Obama am kommenden Donnerstag in Pittsburgh im Bundesstaat Pennsylvania seinen ersten Auftritt absolvieren und in den Wochen danach weitere Kundgebungen vor allem in den besonders umkämpften Bundesstaaten abhalten.

Irans Außenminister: Teheran unterstützt Bemühungen um Waffenruhe im Libanon

Der Iran unterstützt nach den Worten seines Außenministers Abbas Aragtschi die Bemühungen um eine Waffenruhe zwischen Israel und der Hisbollah im Libanon. Als Bedingung für eine Feuerpause nannte Aragtschi am Freitag bei einem Besuch in Beirut allerdings, dass es parallel auch eine Waffenruhe zwischen Israel und der radikalislamischen Palästinenserorganisation Hamas im Gazastreifen geben müsse.

EuGH: Zugriff von Polizei auf Handy nicht auf schwere Kriminalität beschränkt

Der Zugriff der Polizei auf persönliche Daten auf dem Handy während der Ermittlungen ist einem neuen Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zufolge nicht zwingend auf die Bekämpfung schwerer Kriminalität beschränkt. Die EU-Staaten müssten für solche Fälle Kriterien wie die Art der Straftaten definieren, entschied der EuGH am Freitag in Luxemburg. Außerdem müsse der Zugriff vorab von einem Gericht oder einer unabhängigen Behörde genehmigt werden. (Az. C-548/21)

Textgröße ändern: