The National Times - Polizei erfasst im Januar 700 unerlaubte Einreisen weniger als im Vorjahresmonat

Polizei erfasst im Januar 700 unerlaubte Einreisen weniger als im Vorjahresmonat


Polizei erfasst im Januar 700 unerlaubte Einreisen weniger als im Vorjahresmonat
Polizei erfasst im Januar 700 unerlaubte Einreisen weniger als im Vorjahresmonat / Foto: © AFP

Die Bundespolizei hat im Januar knapp 6900 illegale Einreisen nach Deutschland festgestellt und damit 700 weniger als im Vorjahresmonat. Das geht aus einer Pressemitteilung der Behörde vom Donnerstag hervor. Demnach lag die monatliche Zahl zuletzt im März vergangenen Jahres darunter. Die Unionsfraktion im Bundestag nahm die sinkende Zahl von illegalen Einreisen zum Anlass, in einem Antrag eine weitere Verlängerung von Grenzkontrollen zu fordern.

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Seit Einführung temporärer Grenzkontrollen zu Polen, Tschechien, Österreich und der Schweiz Mitte Oktober vergangenen Jahres registrierte die Bundespolizei erheblich weniger unerlaubte Einreisen. Die Zahl sank von 21.375 im September auf nun noch 6892. Allerdings gab es einen solchen jahreszeitlichen Effekt auch in den Vorjahren, wenn auch weniger stark.

Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hatte die zuletzt bis Mitte März geplanten Grenzkontrollen bis Mitte Juni verlängert. Die Unionsfraktion fordert in einem Antrag im Bundestag am Donnerstag, die Maßnahmen fortzusetzen, "bis die EU-Außengrenzen wirksam geschützt sind". Deutschland brauche "auf unabsehbare Zeit sichere Grenzen, mindestens solange der Schutz an der EU-Außengrenze nicht vollständig funktioniert", schreibt die Fraktion in ihrem Antrag.

Grenzkontrollen brächten "erwiesenermaßen Erfolge bei der Begrenzung illegaler Einreisen, auch wenn sie kein Allheilmittel sind", erklärte der innenpolitische Sprecher der Unions-Fraktion, Alexander Throm. Angesichts des Rückgangs der illegalen Einreisen könne er "überhaupt nicht nachvollziehen", warum die Kontrollen nur um drei Monate verlängert werden sollen. Das EU-Recht lasse eine Verlängerung der Kontrollen um bis zu sechs Monate zu. "Diese Höchstdauer muss die Bundesinnenministerin voll ausschöpfen", so Throm.

C.Blake--TNT

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