The National Times - Datenschützer reichen Anzeige gegen die Schufa wegen "Bereicherung" ein

Datenschützer reichen Anzeige gegen die Schufa wegen "Bereicherung" ein


Datenschützer reichen Anzeige gegen die Schufa wegen "Bereicherung" ein
Datenschützer reichen Anzeige gegen die Schufa wegen "Bereicherung" ein / Foto: © AFP/Archiv

Das Europäische Zentrum für digitale Rechte hat bei der hessischen Datenschutzbehörde Anzeige gegen die Wirtschaftsauskunftei Schufa eingereicht. Die Schufa "dürfte Millionen damit verdienen, Menschen in Deutschland ihre eigenen Daten zu verkaufen", erklärte der Verein am Freitag. Mithilfe "manipulativer Designs" würden Menschen an der Bestellung einer kostenlosen Auskunft gehindert, obwohl sie einen gesetzlichen Anspruch auf eine Gratiskopie hätten. Die Schufa wies die Anschuldigungen zurück.

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Das Zentrum für digitale Rechte oder Noyb (None of your business) hat seinen Sitz in Wien und war unter anderem vom österreichischen Datenschützer Max Schrems gegründet worden. Der Verein warf der Schufa vor, sich "primär an Wohnungssuchenden bereichern zu wollen", denn sie müssten in Deutschland häufig einen Bonitätsnachweis vorweisen, um einen Mietvertrag abschließen zu können.

Die Schufa bewerbe auf ihrer Seite das Produkt "Bonitätsauskunft" für 29,95 Euro. Ein Hinweis auf eine kostenlose Auskunft laut Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) aber fehle, kritisierte Noyb. Die meisten Betroffenen dürften diese Datenkopie "gar nicht erst finden". Die Schufa versuche, den Verkauf von Bezahlprodukten zu forcieren, so die Schlussfolgerung.

Die Schufa verstoße so "gleich mehrfach gegen europäisches Datenschutzrecht", kritisierte Noyb. Das Unternehmen treffe keinerlei Maßnahmen, um Betroffenen die Ausübung ihres gesetzlichen Auskunftsrechts zu erleichtern. Es halte "ganz bewusst" Informationen zurück, um das Bezahlprodukt verkaufen zu können: Die kostenlose Auskunft biete einen "Basisscore", während in der kostenpflichtigen Auskunft sechs verschiedene "Branchenscores" ausgewiesen seien - dabei verpflichte die DSGVO das Unternehmen zur vollständigen Herausgabe aller verarbeiteten Daten.

Die kostenlose Auskunft brauche bei gleichzeitiger Bestellung zudem deutlich länger; die DSGVO sehe aber eine "unverzügliche Auskunft" vor.

Die Schufa in Wiesbaden erklärte, es sei falsch, dass sie bestimmte Daten vorenthalte. Sie stelle in der Datenkopie gesetzlich geforderte Informationen kostenlos zur Verfügung und gehe sogar darüber hinaus. Die Bearbeitungsdauer für die Kopie liege im Durchschnitt bei vier bis sieben Tagen. Die gesetzliche Frist umfasse einen Monat.

Vermieter dürften gar keine Datenkopie anfordern, so die Schufa. Mit dem kostenpflichtigen Bonitätscheck stelle das Unternehmen ein Dokument zur Verfügung, das den Anforderungen des Mietmarktes gerecht werde. Es weise keine Scores aus.

Der Bonitätscheck besteht aus zwei Teilen - einer ist für Dritte wie Vermieter gedacht, der andere nur für den Antragstellenden, wie eine Schufa-Sprecherin erläuterte. In diesem Teil stelle die Schufa "individuell" und "aktuell berechnete Scores" zur Bonität in verschiedenen Branchen wie etwa dem Handel oder bei Banken zur Verfügung. Diese Werte würden nicht gespeichert und dienten der "persönlichen Einschätzung".

M.Wilson--TNT

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