The National Times - Heilpraktiker scheitern in Karlsruhe mit Beschwerden wegen Blutentnahme-Verbot

Heilpraktiker scheitern in Karlsruhe mit Beschwerden wegen Blutentnahme-Verbot


Heilpraktiker scheitern in Karlsruhe mit Beschwerden wegen Blutentnahme-Verbot

Zwei Heilpraktikerinnen und ein Heilpraktiker sind vor dem Bundesverfassungsgericht mit Beschwerden gegen das Verbot gescheitert, für die sogenannte Eigenblutbehandlung Blut abnehmen zu dürfen. Sie hätten ihre Behandlungsmethoden nicht detailliert genug beschrieben, erklärte das Gericht am Freitag in Karlsruhe. Ebensowenig hätten sie genaue Unterlagen über die Verfahren vorgelegt, die sie anwandten. (Az. 1 BvR 2078/23 u.a.)

Textgröße ändern:

Beides sei aber entscheidend, um beurteilen zu können, ob hier eine Ausnahmeregelung des Transfusionsgesetzes greife, führte das Bundesverfassungsgericht aus. Das Transfusionsgesetz sieht vor, dass nur Ärztinnen und Ärzte oder qualifiziertes Personal unter ihrer Aufsicht Blut entnehmen dürfen. Es gibt aber Ausnahmen unter anderem für sogenannte homöopathische Eigenblutprodukte, wenn dazu nur eine kleine Menge Blut gebraucht wird.

Die Heilpraktikerinnen und der Heilpraktiker hatten das entnommene Blut mit Ozon, einem Sauerstoff-Ozon-Gemisch oder homöopathischen Mitteln versetzt und dann wieder injiziert. Die Bezirksregierung im nordrhein-westfälischen Münster verbot ihnen, für diese Art Therapie selbst Blut abzunehmen. Dagegen zogen sie vor Gericht.

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschied aber im Juni, dass hier keine Ausnahme gegen den sogenannten Arztvorbehalt greife. Es handle sich nicht um ein homöopathisches Eigenblutprodukt, begründete es seine Entscheidung, denn das Verfahren werde nicht im Europäischen Arzneibuch oder einem in der EU offiziell gebräuchlichen Arzneibuch beschrieben. Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte folglich das Verbot der Blutentnahme durch die Heilpraktikerinnen und den Heilpraktiker für die Eigenbluttherapie.

Gegen dieses Verbot wandten sie sich mit ihren Verfassungsbeschwerden, hatten nun aber keinen Erfolg. Das Bundesverfassungsgericht erklärte die Beschwerden für unzulässig und nahm sie nicht zur Entscheidung an.

Es gebe diverse Eigenblutbehandlungen mit unterschiedlichen gesetzlichen Anforderungen, führte es aus. Nur wenn die konkrete Behandlungsmethode bekannt sei, könne das hier angegriffene Verbot verfassungsrechtlich beurteilt werden. Denn dazu müssten die Richterinnen und Richter die Gesundheitsrisiken kennen, die damit verbunden seien. Diese seien je nach Methode unterschiedlich.

L.A.Adams--TNT

Empfohlen

Präsidentschaftswahl in Tunesien: Sieg von Amtsinhaber Saied gilt als sicher

In Tunesien findet am Sonntag die Präsidentschaftswahl statt. Fast zehn Millionen Menschen sind zur Stimmabgabe aufgerufen - ein Sieg des erneut antretenden Amtsinhabers Kais Saied gilt als sicher. Da die wichtigsten Oppositionellen in Haft sind oder ihnen die Wahlbehörde die Kandidatur untersagt hat, gibt es keine ernstzunehmenden Konkurrenten für den 66-jährigen Saied. Es gibt nur zwei Gegenkandidaten, einer von ihnen sitzt im Gefängnis.

Trump kehrt mit trotziger Botschaft an Ort des Attentats vom 13. Juli zurück

Bei einem trotzigen Wahlkampfauftritt am Ort des Attentats gegen ihn vom 13. Juli in Pennsylvania hat der republikanische US-Präsidentschaftskandidat Donald Trump zugesichert, "niemals" aufgeben zu wollen. In der Kleinstadt Butler stellte der frühere US-Präsident am Samstag auch infrage, ob seine politischen Gegner ihn nicht auszuschalten versucht hätten. Trump bezeichnete sie als den "inneren Feind", der zu den Anklagen gegen ihn gedrängt habe und "wer weiß, vielleicht sogar versucht hat, mich zu töten".

Netanjahu bekräftigt: Israel wird auf iranischen Angriff militärisch antworten

Der israelische Ministerpräsident Benjamin Netanjahu hat bekräftigt, dass Israel auf den jüngsten iranischen Raketenangriff militärisch reagieren wird. "Israel hat die Pflicht und das Recht, sich zu verteidigen und auf diese Angriffe zu antworten - und das ist, was wir tun werden", sagte Netanjahu am Samstagabend in einer Fernsehansprache.

Macron kritisiert Israels Vorgehen gegen Hisbollah und pocht auf Waffenruhe

Frankreichs Präsident Emmanuel Macron hat das israelische Vorgehen gegen die Hisbollah-Miliz im Libanon scharf kritisiert. Bei einer Pressekonferenz am Samstag in Paris missbilligte Macron insbesondere den zu Wochenbeginn gestarteten Bodeneinsatz der israelischen Armee im Libanon. Unter Bezug auf eine von Frankreich und den USA vorgeschlagene 21-tägige Waffenruhe zwischen Israel und der Hisbollah sagte der französische Staatschef, er bedauere, dass Israels Regierungschef Benjamin Netanjahu "eine andere Wahl getroffen" habe.

Textgröße ändern: