The National Times - Entscheidung des französischen Verfassungsrats zum Einwanderungsgesetz erwartet

Entscheidung des französischen Verfassungsrats zum Einwanderungsgesetz erwartet


Entscheidung des französischen Verfassungsrats zum Einwanderungsgesetz erwartet
Entscheidung des französischen Verfassungsrats zum Einwanderungsgesetz erwartet / Foto: © AFP/Archiv

In Frankreich haben sich am Donnerstag alle Blicke auf den Verfassungsrat gerichtet, der am Nachmittag eine Entscheidung zum umstrittenen Einwanderungsgesetz treffen sollte. Die neun "Weisen" können das im Dezember verabschiedete, aber noch nicht in Kraft getretene Gesetz ganz oder teilweise kassieren, wenn es nicht mit der französischen Verfassung vereinbar ist, oder einzelne Artikel nichts mit dem ursprünglichen Ziel des Gesetzes zu tun haben. In den vergangenen Wochen waren zehntausende Gegner des Gesetzes auf die Straße gegangen.

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Die Regierung von Präsident Emmanuel Macron hatte das von der rechten Opposition stark verschärfte Gesetz mit den Stimmen der Rechtspopulisten durchgebracht. Für Macron sollte das Gesetz eine Schlüsselreform seines zweiten und letzten Mandats werden, mit dem er sowohl das Abschieben abgelehnter Asylbewerber erleichtern als auch die Integration arbeitender Migranten in Frankreich fördern wollte.

Nach der Verabschiedung des Gesetzes hatte er dann offen bekannt, dass er mit einer Korrektur durch den Verfassungsrat rechne - und in einem ungewöhnlichen Schritt selbst das höchste Verfassungsgremium des Landes eingeschaltet.

Von den 86 Artikeln des Gesetzes sind etwa 50 umstritten. Das neue Gesetz sieht unter anderem vor, dass Nicht-EU-Ausländer in Frankreich manche Sozialleistungen erst nach fünf Jahren Aufenthalt erhalten können.

Die rechtspopulistische Partei Rassemblement National (RN) hatte dies als einen "ideologischen Sieg" gefeiert, weil sie darin das Prinzip der "nationalen Bevorzugung" festgeschrieben sah. Manche Verfassungsrechtler sehen darin hingegen einen Verstoß gegen das Gleichheitsgebot.

Umstritten ist auch die geplante Kaution, die Studierende aus Nicht-EU-Ländern hinterlegen sollen für den Fall, dass sie abgeschoben werden sollen. Gekippt werden könnten auch die verschärften Bedingungen für einen Familiennachzug.

All diese Bestimmungen hatte die rechtskonservative Opposition im Senat zum Gesetz hinzugefügt. Die Nationalversammlung hatte den verschärften Text zunächst komplett zurückgewiesen. Schließlich aber wurde das Gesetz mit den Stimmen der gesamten RN-Fraktion verabschiedet, was Macron heftige Kritik im eigenen Lager einbrachte.

Aus Protest gegen das Einwanderungsgesetz war der damalige Gesundheitsminister zurückgetreten. Mehrere Regierungsmitglieder, die das Gesetz heftig kritisiert hatten, verloren bei der jüngsten Regierungsumbildung ihren Posten.

Am vergangenen Sonntag protestierten landesweit erneut Zehntausende gegen das Gesetz. "Einwanderung ist eine Chance für Frankreich", war auf Plakaten zu lesen. Zahlreiche Prominente, unter ihnen Literaturnobelpreisträgerin Annie Ernaux, forderten Macron auf, das Gesetz nicht in Kraft treten zu lassen.

Macron verteidigte das Gesetz als ein Mittel, den Rechtspopulisten das Wasser abzugraben. "Es wird uns helfen, gegen das zu kämpfen, was dem RN Stimmen einbringt", sagte Macron kürzlich. "Wir müssen zeigen, dass wir im republikanischen Lager eine Antwort darauf haben, die unseren Werten entspricht", fügte er hinzu. Das Gesetz sei "der Schutzschild, das uns fehlte".

Ursprünglich hatte Macron das Ziel ausgegeben, ein "ausgewogenes" Einwanderungsgesetz zu verabschieden. Der mehrheitlich rechte Senat hatte jedoch einen zentralen Artikel gekippt, wonach Migranten ein Bleiberecht erhalten sollen, wenn sie in Branchen mit Personalmangel arbeiten.

Der von Macron eingeschaltete Verfassungsrat ist nur begrenzt mit dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe vergleichbar. Zu den neun Mitgliedern zählen mehrere ehemalige Regierungsmitglieder und Juristen, es sind sechs Männer und drei Frauen.

Der Vorsitzende des Verfassungsrates, der sozialistische Ex-Premierminister Laurent Fabius, hatte sich kürzlich gegen eine politische Vereinnahmung der Institution verwehrt. Der Verfassungsrat sei nicht "das Berufungsgericht des Parlaments", hatte Fabius erklärt.

M.A.Walters--TNT

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