The National Times - EuGH: Niederlande müssen RTL nicht über Lage vor MH17-Abschuss informieren

EuGH: Niederlande müssen RTL nicht über Lage vor MH17-Abschuss informieren


EuGH: Niederlande müssen RTL nicht über Lage vor MH17-Abschuss informieren
EuGH: Niederlande müssen RTL nicht über Lage vor MH17-Abschuss informieren / Foto: © POOL/AFP/Archiv

Die Niederlande dürfen einem Fernsehsender bestimmte Informationen zum Abschuss des Malaysia-Airlines-Flugs MH17 vorenthalten. Die Daten aus dem europäischen Unfallmeldesystem Eccairs seien vertraulich, entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag in Luxemburg. Bei dem Absturz im Osten der Ukraine am 17. Juli 2014 waren alle 298 Insassen ums Leben gekommen. Als Ursache wird inzwischen eine russische Luftabwehrrakete angenommen. (Az. C-451/22)

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RTL in den Niederlanden fragte die Regierung vier Jahre später, was sie vor dem Abschuss über die Sicherheit des ukrainischen Luftraums gewusst habe. Das Justizministerium verweigerte die Auskunft. Nur Organisationen der Luftfahrtbranche oder Einrichtungen zur Untersuchung der Flugsicherheit dürften die Informationen bekommen, erklärte es.

RTL zog in den Niederlanden vor Gericht. Der niederländische Staatsrat, das oberste Verwaltungsgericht, setzte das Verfahren aus und bat den EuGH um Auslegung der entsprechenden Verordnung, die eine "angemessene Vertraulichkeit" vorsieht. RTL argumentierte mit der Meinungs- und Pressefreiheit.

Der EuGH entschied nun aber, dass die Vertraulichkeit der Informationen über Flugstörungen und Unfälle zentraler Bestandteil des Überwachungssystems sei, das die Flugsicherheit verbessern solle. Die von nationalen Behörden erfassten Daten sollten unter Behörden ausgetauscht und von ihnen analysiert werden. Sie dürften nicht für andere Zwecke verwendet werden.

Nationale Behörden oder Gerichte könnten aber entscheiden, bestimmte Informationen zu veröffentlichen, wenn dies mit dem Schutz der Flugsicherheit vereinbar sei. Außerdem könnten sich Öffentlichkeit und Medien aus anderen Quellen informieren, erklärte der EuGH. Er sieht zwar eine mögliche Beeinträchtigung der Informationsfreiheit - diese sei aber gerechtfertigt.

Im konkreten Fall muss nun das niederländische Gericht entscheiden. Es ist dabei an die Rechtsauffassung des EuGH gebunden.

S.Lee--TNT

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