The National Times - Oberverwaltungsgericht bestätigt Gebühr für E-Scooter-Verleiher in Köln

Oberverwaltungsgericht bestätigt Gebühr für E-Scooter-Verleiher in Köln


Oberverwaltungsgericht bestätigt Gebühr für E-Scooter-Verleiher in Köln
Oberverwaltungsgericht bestätigt Gebühr für E-Scooter-Verleiher in Köln / Foto: © AFP/Archiv

Die Stadt Köln darf von E-Scooter-Verleihern für das Abstellen der Roller eine Gebühr verlangen. Mit einer pauschalen Jahresgebühr unabhängig von der Nutzungsdauer darf ein Betreiber jedoch nicht belastet werden, wie das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster laut einer Mitteilung von Donnerstag entschied. Damit bestätigte das Gericht seinen Eilbeschluss vom Mai. Zuvor hatte das Kölner Verwaltungsgericht eine Klage gegen sogenannte Sondernutzungsgebühren abgewiesen.

Textgröße ändern:

Hintergrund des Rechtsstreits war eine Änderung der Satzung der Gebührentarife der Stadt Köln. Die Domstadt kann E-Scooter-Betreiber seit Mai 2022 mit Gebühren von 85 bis 130 Euro pro Fahrzeug und Jahr belegen. Auf die in Köln aktiven E-Scooter-Betreiber kamen damit Gebühren von bis zu 450.000 Euro zu, um mit E-Scootern verbundene Beeinträchtigungen abzugelten. Die Betreiber führten dagegen an, dass dies praktisch das Angebot von E-Scootern im Stadtgebiet verhindere.

Im Januar hatte das Kölner Verwaltungsgericht eine Klage gegen die Sondernutzungsgebühren abgelehnt. Dagegen wehrte sich ein Betreiber. Das OVG entschied nun, dass die Stadt zwar Sondernutzungsgebühren erheben darf, jedoch keine Pauschale. Demnach stellt das Abstellen der Roller im öffentlichen Straßenraum eine Sondernutzung dar. Das Abstellen ziele vor allem auf den Abschluss eines Mietvertrags über die Roller, hieß es in der Begründung. Eine Sondernutzungsgebühr sei daher gerechtfertigt.

Eine pauschale Jahresgebühr lehnte das Gericht jedoch ab. Der klagende Betreiber hatte die Zulassung der Fahrzeuge lediglich für einen Zeitraum von fünf Monaten beantragt. Die für 3600 Roller erhobene pauschale Jahresgebühr von 383.000 Euro befand das Gericht für unverhältnismäßig. Eine Revision ließ der OVG-Senat nicht zu. Dagegen könnte aber noch eine Beschwerde eingereicht werden, über die das Bundesverwaltungsgericht entscheiden müsste.

S.Ross--TNT

Empfohlen

Kolumbianische Guerilla-Gruppe warnt vor Teilnahme an UN-Artenschutzkonferenz in Cali

Die UN-Artenschutzkonferenz im kolumbianischen Cali (COP16) droht durch den Konflikt zwischen der Armee und einer Guerilla-Gruppe beeinträchtigt zu werden. Eine Splittergruppe der Guerilla-Organisation Farc namens Zentraler Generalstab (EMC) rief die Delegationen aus aller Welt am Samstag (Ortszeit) auf, der am 21. Oktober beginnenden Konferenz fernzubleiben. Kolumbiens Präsident Gustavo Petro erklärte jedoch, die Sicherheit der COP16, zu der rund 12.000 Teilnehmer erwartet werden, sei "garantiert".

Galionsfigur der Unabhängigkeitsbewegung: Schottischer Ex-Regierungschef Salmond ist tot

Schottlands früherer Regierungschef Alex Salmond, Galionsfigur der schottischen Unabhängigkeitsbewegung, ist unerwartet im Alter von 69 Jahren gestorben. Das teilte die ehemals von Salmond geführte Schottische Nationalpartei (SNP) am Samstag mit. Britischen Medien zufolge brach er nach einer Rede in Nordmazedonien zusammen. Von 2007 bis 2014 hatte Salmond an der Spitze der Regierung in Edinburgh gestanden. Der britische Premierminister Keir Starmer und Salmonds Amtsnachfolger würdigten seine Verdienste.

UNO und NGOs fordern Freilassung "willkürlich" festgenommener Mitarbeiter im Jemen

Die UNO und Nichtregierungsorganisationen haben gegen "willkürliche" Festnahmen im Jemen protestiert. "Wir sind extrem besorgt über den berichteten Rückgriff auf 'strafrechtliche Verfolgung' durch die De-facto-Regierung der Huthi-Miliz", hieß es in einer am Samstag veröffentlichten Erklärung, die die Leiter mehrerer UN-Organisationen und internationaler NGOs unterschrieben. Es gebe "eine bedeutende Zahl an willkürlich festgenommenen Kollegen".

Litauen wählt neues Parlament - Regierungswechsel erwartet

In Litauen wählen die Menschen am Sonntag ein neues Parlament. Es ist die erste Runde der Wahl der 141 Abgeordneten, die zweite Runde findet zwei Wochen später statt. Umfragen zufolge zeichnet sich ein Regierungswechsel ab. Es wird erwartet, dass die Sozialdemokraten die derzeit regierende konservative Heimatunion als stärkste Kraft ablösen. Zudem könnte mit der "Morgenröte von Nemunas" erstmals eine populistische Partei ins Parlament einziehen, deren Vorsitzender wegen mutmaßlich antisemitischer Kommentare vor Gericht steht.

Textgröße ändern: