The National Times - Weiteres Gericht hält Verkürzung von Genesenenstatus durch RKI für rechtswidrig

Weiteres Gericht hält Verkürzung von Genesenenstatus durch RKI für rechtswidrig


Weiteres Gericht hält Verkürzung von Genesenenstatus durch RKI für rechtswidrig
Weiteres Gericht hält Verkürzung von Genesenenstatus durch RKI für rechtswidrig

Das Verwaltungsgericht Berlin stuft die Verkürzung des Genesenenstatus auf 90 Tage durch das Robert-Koch-Institut (RKI) als rechtswidrig ein. Über die Dauer des Genesenenstatus müsse die Bundesregierung selbst entscheiden, erklärte das Gericht am Donnerstag. Es entschied im Eilverfahren, dass die Klägerin und der Kläger nach ihrer Corona-Infektion im Oktober vorläufig für sechs Monate als genesen gelten. Andere Gerichte hatten bereits ähnlich entschieden.

Textgröße ändern:

Für andere Menschen als die Klägerin und den Kläger gilt die Entscheidung aus Berlin aber nicht, sie müssen selbst vor Gericht ziehen. Das Verwaltungsgericht erklärte, es sei mit hoher Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass die entsprechende Vorschrift rechtswidrig sei. Darum müsse es aktuell nicht entscheiden, ob die Verkürzung auf ausreichenden wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhe oder hinreichend begründet sei. Gegen den Beschluss kann noch eine Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden.

Zuvor hatten bereits die Verwaltungsgerichte in Osnabrück, Hamburg und Ansbach in Bayern ähnlichen Eilanträgen stattgegeben, das Dresdner Verwaltungsgericht lehnte einen solchen dagegen ab. Anders als im Berliner Fall wandten sich die Antragsteller in diesen vier Fällen nicht gegen die Bundesregierung selbst, sondern gegen die Behörden vor Ort oder die Landesverordnungen.

Das Robert-Koch-Institut war erst mit einer Mitte Januar in Kraft getretenen Verordnung ermächtigt worden, darüber zu entscheiden, wer in der Pandemie unter welchen Umständen und für wie lange als genesen gilt. Am Mittwoch wurde aber beschlossen, die Entscheidung über die Dauer des Genesenenstatus wieder dem Bundesgesundheitsministerium zu überlassen.

D.S.Robertson--TNT

Empfohlen

Katar: Gespräche über Waffenruhe im Gazastreifen "im Endstadium"

Bei den Gesprächen über eine Waffenruhe im Gazastreifen könnten es nach Angaben aus Katar "sehr bald" eine Einigung geben. Die Verhandlungen in Doha befänden sich im "Endstadium", die Hauptprobleme seien gelöst worden, sagte Außenministeriumssprecher Madsched al-Ansari am Dienstag. Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) äußerte die Hoffnung auf eine Vereinbarung und mahnte, das Leben der Geiseln müsse jetzt "oberste Priorität" haben. Derweil wurden bereits erste Inhalte eines möglichen Abkommens bekannt.

Scheidender US-Präsident Biden hält Abschiedsrede an die Nation

Der scheidende US-Präsident Joe Biden hält am Mittwoch (20.00 Uhr Ortszeit, Donnerstag 02.00 Uhr MEZ) seine Abschiedsrede an die Nation. Fünf Tage vor der Amtsübergabe an seinen Nachfolger wird sich der 82-Jährige nach Angaben des Weißen Hauses aus dem Oval Office an seine Landsleute wenden. Biden hatte sein Amt 2021 angetreten, nachdem er Donald Trump bei der Präsidentschaftswahl vor vier Jahren geschlagen hatte.

Bundeskabinett befasst sich mit Abschuss von Drohnen

Das Bundeskabinett befasst sich in seiner Sitzung am Mittwoch (11.00 Uhr) mit der Rechtsgrundlage für den Abschuss von Drohnen in Gefahrensituationen. Dafür soll das Luftsicherheitsgesetz geändert werden. Künftig soll der Bundeswehr unter bestimmten Voraussetzungen der Einsatz von Waffengewalt gegen illegale, unbemannte Drohnen erlaubt werden.

Träger von Internationalem Karlspreis 2025 wird bekanntgegeben

Im Aachen wird am Mittwoch (12.30) der Träger oder die Trägerin des diesjährigen Internationalen Karlspreises bekanntgegeben. Die Entscheidung des Direktoriums des Karlspreises wird von dessen Vorsitzendem Jürgen Linden und der Aachener Oberbürgermeisterin Sibylle Keupen (parteilos) verkündet. Die Preisverleihung erfolgt traditionell im Mai bei einem Festakt im historischen Aachener Rathaus.

Textgröße ändern: