Le-Pen-Prozess: Anwalt kritisiert gefordertes Kandidatenverbot - Urteil im März
01.01.1970
Im Prozess um die Veruntreuung von EU-Geldern gegen die französische Rechtspopulistin Marine Le Pen und ihre Partei Rassemblement National (RN) soll am 31. März ein Urteil fallen. "Das Gericht wird den Fall nun zur Beratung stellen und sein Urteil am 31. März um 10.00 Uhr verkünden", sagte die Vorsitzende des Pariser Gerichts, Bénédicte de Perthuis, am Mittwoch. Auf das Verhalten ihrer Partei in Bezug auf ein mögliches Misstrauensvotum gegen die Regierung habe der Prozess "keinerlei" Einfluss, beteuerte Le Pen.