The National Times - Sarah Palin scheitert mit Verleumdungsklage gegen "New York Times"

Sarah Palin scheitert mit Verleumdungsklage gegen "New York Times"


Sarah Palin scheitert mit Verleumdungsklage gegen "New York Times"
Sarah Palin scheitert mit Verleumdungsklage gegen "New York Times"

Die frühere US-republikanische Vizepräsidentschaftskandidatin Sarah Palin ist mit einer Verleumdungsklage gegen die "New York Times" gescheitert. Ein Geschworenen-Gericht in New York sprach die renommierte Zeitung am Dienstag vom Vorwurf frei, 2017 in einem Leitartikel bewusst den Ruf der einstigen Gouverneurin des Bundesstaates Alaska geschädigt zu haben. Der Zivilprozess war wegen seiner möglichen Auswirkungen auf das Presserecht in den USA mit großer Aufmerksamkeit verfolgt worden.

Textgröße ändern:

Der Leitartikel hatte eine Schusswaffenattacke im Jahr 2011 im Bundesstaat Arizona mit sechs Toten mit einer Wahlkampfanzeige von Palins politischem Aktionskomitee in Verbindung gebracht. Die Anzeige, die kurz vor dem Anschlag geschaltet wurde, zeigte den Kongressbezirk der demokratischen Abgeordneten Gabrielle Giffords im Fadenkreuz einer Schusswaffe. Giffords selbst wurde bei dem Anschlag schwer verletzt.

Die "New York Times" musste den Leitartikel aber am nächsten Tag korrigieren. Die Zeitung räumte ein, es gebe keine Anhaltspunkte dafür, dass der Täter durch die umstrittene Anzeige zu seiner Tat getrieben worden sei.

Palin verklagte in der Folge die "New York Times". Allerdings sind die Hürden für eine Verurteilung von Medien wegen Verleumdung in den USA sehr hoch: Es reicht nicht zu zeigen, dass einer Zeitung ein Fehler unterlief. Vielmehr muss bewiesen werden, dass Journalisten eine Falschinformation absichtlich und mit böser Absicht verbreiteten.

Der Vorsitzende Richter in dem Verfahren von Palin gegen die "New York Times" in Manhattan hatte bereits am Montag erklärt, das treffe in diesem Fall nicht zu. Er kündigte deswegen in einem ungewöhnlichen Schritt an, die Klage abzuweisen, sollten die Jury Palin Recht geben. Die Geschworenen kamen nun aber zu dem selben Urteil wie der Richter. Palin dürfte aber Rechtsmittel gegen die Entscheidung einlegen.

Die 58-Jährige, einst eine Galionsfigur der rechtspopulistischen Tea-Party-Bewegung, war 2008 an der Seite des republikanischen Präsidentschaftskandidaten John McCain in den Wahlkampf um das Weiße Haus gezogen. Das Republikaner-Duo unterlag aber Barack Obama und seinem damaligen Vize-Kandidaten Joe Biden von der Demokratischen Partei.

E.Cox--TNT

Empfohlen

Sorgerechtsstreit: Malische Sängerin Rokia Traoré von Italien nach Belgien überführt

Die malische Sängerin Rokia Traoré, die von der belgischen Justiz wegen eines Sorgerechtsstreits gesucht wurde, ist von Italien nach Belgien überführt worden. "Sie ist in Belgien angekommen und wurde im Gefängnis von Haren in der Nähe von Brüssel inhaftiert", teilte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft der Nachrichtenagentur AFP am Freitag mit, ohne weitere Details zu nennen. Die 50-jährige Sängerin war von einem belgischen Gericht zu einer zweijährigen Haftstrafe verurteilt worden.

Raab-Effekt beim ESC: So viele Bewerbungen wie zuletzt bei Lenas Sieg

Der Raab-Effekt zeigt erste Wirkung: Für den nach jahrelanger Pause wieder von Stefan Raab mitverantworteten deutschen Vorentscheid zum Eurovision Song Contest (ESC) haben sich so viele Musiker und Bands angemeldet wie seit 2010 nicht mehr, teilte der federführende Norddeutsche Rundfunk (NDR) am Freitag in Hamburg mit. ESC-Fans dürften dies als gutes Omen werten - 2010 konnte Lena Meyer-Landrut den Musikwettbewerb für Deutschland gewinnen.

Richter lehnt Freilassung von US-Rapper Sean "Diddy" Combs auf Kaution erneut ab

Der wegen Sexhandels und weiterer schwerer Straftaten angeklagte US-Rapper Sean "Diddy" Combs muss weiter im Gefängnis bleiben. Der Rapper scheiterte am Mittwoch (Ortszeit) ein drittes Mal mit dem Versuch, seine Freilassung gegen Kaution zu erreichen. Keine juristischen Auflagen könnten die Allgemeinheit im Falle von Combs' Freilassung mit ausreichender Sicherheit vor ihm schützen, befand Richter Arun Subramanian.

Verfassungsschutz sieht "abstrakt hohes Gefährdungspotenzial" auf Weihnachtsmärkten

Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) sieht Weihnachtsmärkte weiterhin als potenzielles Ziel insbesondere von islamistischen Terroristen. Grundsätzlich bestehe für "Orte wie Weihnachtsmärkte ein abstrakt hohes Gefährdungspotenzial", teilte die Behörde den Zeitungen des Redaktionsnetzwerks Deutschland vom Donnerstag mit. "Aufgrund ihrer Symbolik für christliche Werte sowie als Inbegriff der westlichen Kultur und Lebensweise stellen Veranstaltungen zur Weihnachtszeit auch ideologisch ein geeignetes Ziel für islamistisch motivierte Personen dar."

Textgröße ändern: