The National Times - BGH verhandelt über Urheberrechtsschutz bei Luftaufnahmen mit Drohnen

BGH verhandelt über Urheberrechtsschutz bei Luftaufnahmen mit Drohnen


BGH verhandelt über Urheberrechtsschutz bei Luftaufnahmen mit Drohnen
BGH verhandelt über Urheberrechtsschutz bei Luftaufnahmen mit Drohnen / Foto: © AFP/Archiv

Fotodrohnen oder "fliegende Fotoapparate" haben am Donnerstag den Bundesgerichtshof (BGH) beschäftigt. Die Richterinnen und Richter in Karlsruhe verhandelten über die Frage, ob von Drohnen aus der Luft aufgenommene und später in einem Bildband abgedruckte Fotos von Kunstwerken das Urheberrecht verletzen. Geklagt hatte die Verwertungsgesellschaft (VG) Bild-Kunst, die Urheberrechte wahrnimmt, gegen den Buchverlag. (Az. I ZR 67/23)

Textgröße ändern:

Dieser brachte in den Jahren 2010 und 2016 zwei Reiseführer zu Halden im Ruhrgebiet heraus. Darin abgedruckte Aufnahmen zeigten auch Kunstinstallationen auf den Berghalden. Die VG will erreichen, dass der Verlag die Bilder nicht mehr publiziert und Schadenersatz zahlt. Die Frage ist, ob die Aufnahmen von der Panoramafreiheit gedeckt sind. Diese erlaubt es, Kunstwerke im öffentlichen Raum zu fotografieren und die Bilder zu nutzen - und darauf beruft sich der Verlag.

Unklar ist aber, ob diese Freiheit auch für Fotos aus der Luft gilt und auch für Bilder, die mit Drohnen gemacht wurden. Im Jahr 2003 hatte der BGH entschieden, dass solche Fotos nur dann ohne Zustimmung des Künstlers vertrieben werden dürfen, wenn die Aufnahme von einem für die Allgemeinheit zugänglichen Ort aus gemacht wurde.

In jenem Fall ging es um ein Poster, welches das Hundertwasser-Haus in Wien zeigte und von einem deutschen Unternehmen vertrieben wurde, das Bild war von einem gegenüber liegenden Wohnhaus aus gemacht worden. Auch besondere Hilfsmittel wie etwa Leitern dürften nach bisheriger Rechtsprechung nicht benutzt werden, erklärte der Vorsitzende Richter Thomas Koch nun zu Beginn der Verhandlung.

Inzwischen könnten Fotoapparate fliegen und die Leiter könne in der Garage bleiben, sagte der Anwalt der Verwertungsgesellschaft, Thomas Winter. Der Zweck des Gesetzes habe sich aber nicht geändert. Er argumentierte mit der wechselseitigen Beziehung zwischen dem Kunstwerk und dem Ort, an dem es sich befindet. Eine Luftaufnahme sei anders als die Perspektive eines normalen Betrachters.

Es komme allein auf die Lage des Kunstwerks an, nicht auf die Position des Betrachters, sagte dagegen der Anwalt des Verlags, Thomas von Plehwe. Die Werke seien frei und kostenlos zugänglich, dafür hätten sich die Künstler entschieden. Außerdem gebe es "fliegende Fotoapparate" schon lange - es sei beispielsweise möglich, von einem Flugzeug oder Gleitschirm aus Bilder zu machen.

Wann eine Entscheidung in dem Fall verkündet wird, war am Donnerstagnachmittag noch unklar.

T.Ward--TNT

Empfohlen

An Wand geklebte Banane bei Auktion in New York für 6,2 Millionen Dollar versteigert

Eine mit Klebeband an einer Wand befestigte Banane ist bei einer Auktion in New York am Mittwoch für 6,2 Millionen Dollar versteigert worden. Der Kryptowährungsunternehmer Justin Sun sei der neue Besitzer des umgerechnet rund 5,88 Millionen Euro teuren Werks "Comedian" des Italieners Maurizio Cattelan, erklärte das Auktionshaus Sotheby's. Bei der Auktion war ein Richtpreis von einer bis 1,5 Millionen Dollar ausgegeben worden, vor fünf Jahren hatte das Werk noch für 120.000 Dollar zum Verkauf gestanden.

Trauerfeier für One-Direction-Sänger Payne in England

Fünf Wochen nach dem Tod von One-Direction-Star Liam Payne bei einem Balkon-Sturz in Argentinien haben Familienmitglieder und Freunde in Großbritannien Abschied von dem Sänger genommen. An der Trauerfeier in Amersham in Südengland nahmen am Mittwoch auch Paynes frühere Bandkollegen Harry Styles, Niall Horan, Zayn Malik und Louis Tomlinson teil.

Smartphone- und Autohersteller Xiaomi steigert Quartalsumsatz um 30 Prozent

Der chinesische Elektronikkonzern Xiaomi hat seine Umsätze auch dank seines neuen Geschäfts mit E-Autos kräftig gesteigert. Im Sommerquartal von Juli bis September wuchs der Umsatz um 30,5 Prozent auf 92,5 Milliarden Yuan (rund zwölf Milliarden Euro), wie Xiaomi am Montag mitteilte. Der Umsatz mit Smartphones kletterte dabei um knapp 14 Prozent. Der Konzern verdiente in den drei Monaten unter dem Strich umgerechnet rund 692 Millionen Euro.

US-Musiklegende Quincy Jones posthum mit Ehren-Oscar ausgezeichnet

Der vor zwei Wochen verstorbene US-Musiker, Produzent und Komponist Quincy Jones ist posthum mit einem Ehren-Oscar für sein Lebenswerk ausgezeichnet worden. Seine Tochter, die Schauspielerin Rashida Jones, nahm den Ehren-Oscar am Sonntag bei einer Gala in Hollywood entgegen. Der Titan der US-Musikindustrie war am 3. November im Alter von 91 Jahren gestorben.

Textgröße ändern: