The National Times - Boris Becker gewinnt Rechtsstreit gegen Oliver Pocher über Fernsehbeitrag

Boris Becker gewinnt Rechtsstreit gegen Oliver Pocher über Fernsehbeitrag


Boris Becker gewinnt Rechtsstreit gegen Oliver Pocher über Fernsehbeitrag
Boris Becker gewinnt Rechtsstreit gegen Oliver Pocher über Fernsehbeitrag / Foto: © AFP/Archiv

Der Comedian Oliver Pocher darf Aufnahmen aus einem Fernsehbeitrag über den früheren Tennisprofi Boris Becker nicht mehr verbreiten und muss sie von seiner Internetseite löschen. Der 45-Jährige habe Becker bewusst getäuscht, erklärte das Oberlandesgericht Karlsruhe am Dienstag. Der frühere Tennisspieler habe nicht wirksam zugestimmt, dass die Aufnahmen verwendet werden dürften.

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Pocher hatte im Herbst 2020 in einer Sendung unter dem Motto: "Make Boris rich again" zu Spenden für den inzwischen 56 Jahre alten Becker aufgerufen. Dabei kam ein dreistelliger Betrag zusammen. Eine Übergabe scheiterte, denn Becker weigerte sich, das Geld anzunehmen.

Um den Betrag dennoch unbemerkt bei Becker abgeben zu können, erschuf der Comedian daraufhin einen Fantasiemodepreis mit einer Preistrophäe, in der das gesammelte Bargeld versteckt war. Becker nahm den Preis an, was in Pochers Sendung "Pocher - gefährlich ehrlich!" gezeigt wurde.

Becker sah sein Persönlichkeitsrecht verletzt und klagte vor dem Landgericht Offenburg, das seine Klage aber im November 2022 abwies. In der Berufung vor dem Oberlandesgericht hatte der frühere Tennisprofi nun Erfolg.

Ihm sei vorgespiegelt worden, dass er einen echten Preis erhalten habe, erklärte das Gericht. Tatsächlich habe aber vorgeführt werden sollen, wie er ohne sein Wissen das Geld angenommen habe. Es sei auch nicht anzunehmen, dass die strittigen Aufnahmen dem Bereich der Zeitgeschichte zuzuordnen seien.

Becker sei durch die Täuschung zu einem Objekt degradiert worden, hieß es weiter. Er sei dazu manipuliert worden, aktiv daran mitzuwirken, seine eigene Person ins Lächerliche zu ziehen.

Das Oberlandesgericht ließ keine Revision zu. Dagegen könnte Pocher aber noch eine Beschwerde beim Bundesgerichtshof erheben. Deswegen ist das Urteil noch nicht rechtskräftig.

T.Hancock--TNT

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