The National Times - "Im Westen nichts Neues" gewinnt auch Oscars für Filmmusik und Szenenbild

"Im Westen nichts Neues" gewinnt auch Oscars für Filmmusik und Szenenbild


"Im Westen nichts Neues" gewinnt auch Oscars für Filmmusik und Szenenbild
"Im Westen nichts Neues" gewinnt auch Oscars für Filmmusik und Szenenbild / Foto: © AFP

Das deutsche Antikriegsdrama "Im Westen nichts Neues" setzt seinen Siegeszug bei den Oscars fort: Nach dem Oscar für den besten internationalen Film gewann die Netflix-Produktion am Sonntagabend (Ortszeit) in Hollywood auch die Oscars für das beste Szenenbild und die beste Filmmusik.

Textgröße ändern:

Bereits zuvor hatte die Verfilmung des gleichnamigen Antikriegsromans von Erich Maria Remarque den Oscar für die beste Kamera gewonnen. Damit hat der in neun Kategorien nominierte Film bereits vier Oscars gewonnen - und als erster deutscher Beitrag der Geschichte weiter Chancen auf den Hauptpreis für den besten Film.

R.Campbell--TNT

Empfohlen

Philippinischer Filmstar Nora Aunor mit 71 Jahren gestorben

Sie war einer der größten Filmstars der Philippinen: Die Schauspielerin Nora Aunor ist im Alter von 71 Jahren gestorben. Das teilte ihre Familie am Donnerstag mit. Aunor, die in ihrer jahrzehntelangen Karriere in 170 Filmen mitspielte und auch als Sängerin Erfolge feierte, soll nach Angaben der philippinischen Regierung mit einem Staatsbegräbnis geehrt werden.

Osterwetter wird durchwachsen: Zeitweise kräftiger Regen - im Osten mehr Sonne

Das Osterwetter in Deutschland wird durchwachsen sein. Wie der Deutsche Wetterdienst (DWD) in Offenbach am Donnerstag mitteilte, gibt es über die Feiertage einen Mix aus Regen und Sonne. Tiefdruckeinfluss sorgt demnach regional sowie zeitweise für Regen, Schauer und Gewitter. Lediglich der Samstag wird weitgehend trocken sein. In der Osthälfte bleibt es auch am Ostersonntag und Ostermontag heiterer und trocken.

Verweis wegen Profils auf Datingplattform: Bundeswehroffizierin scheitert in Karlsruhe

Eine ranghohe Bundeswehroffizierin ist mit einer Verfassungsbeschwerde gegen einen disziplinarrechtlichen Verweis wegen ihres Profils auf der Onlinedatingplattform Tinder gescheitert. Das Bundesverfassungsgericht nahm die Beschwerde nach Angaben vom Mittwoch nicht zur Entscheidung an. Der Verweis sei bereits vor Einreichung der Beschwerde entsprechend der disziplinarrechtlichen Fristen aus der Personalakte getilgt worden, erklärte das Gericht in Karlsruhe. Die Klägerin habe nicht genügend dargelegt, warum weiter ein Rechtsschutzbedürfnis bestehe. (Az. 2 BvR 110/23)

Ghosting im Netz: Jeder Achte beendete Beziehung schon einmal digital

Jede und jeder Achte in Deutschland hat eine Beziehung schon einmal digital beendet. In einer am Mittwoch veröffentlichten Umfrage des Digitalverbands Bitkom gaben zwölf Prozent an, mindestens eine Beziehung durch sogenanntes Ghosting abgebrochen zu haben. Unter dem Begriff Ghosting wird der abrupte vollständige Abbruch eines Kontakts ohne Vorwarnung verstanden.

Textgröße ändern: